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Swiss Life Pensionsfonds AG: Anschrift, Leistung, Beschwerden
Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Garching in Deutschland. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Pensionsfonds unter der Registernummer 3315. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, was im Leistungsfall zu tun ist und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
Swiss Life Pensionsfonds AG kündigen
Eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds lässt sich in aller Regel nicht kündigen und auszahlen: Das Geld ist für die Rente gebunden. Möglich sind, je nach Vertrag, Beiträge auszusetzen oder den Vertrag beim Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Ansprechpartner ist zuerst Ihr Arbeitgeber.
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrer Polizze steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Swiss Life Pensionsfonds AktiengesellschaftZeppelinstraße 1
85748 Garching
Deutschland
Leistung beantragen bei Swiss Life Pensionsfonds AG
- Melden Sie den Leistungsfall dem Versicherer mit der Polizzennummer, im Todesfall unverzüglich.
- Im Todesfall braucht der Versicherer in der Regel die Sterbeurkunde und die Polizze; wer bezugsberechtigt ist, steht im Vertrag.
- Bei Berufsunfähigkeit gehören ärztliche Unterlagen und eine Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit dazu.
- Fragen Sie nach, welche Unterlagen noch fehlen, und notieren Sie, wann Sie was geschickt haben.
Die Rufnummer und die Anschrift für Schäden stehen in Ihrer Polizze. Fehlen sie dort, nehmen Sie die Anschrift des Sitzes oben.
Beschwerden über Swiss Life Pensionsfonds AG bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Swiss Life Pensionsfonds AG nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was Swiss Life Pensionsfonds AG versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen diese Erlaubnis nach Anlage 1 zum deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz:
- 25 Pensionsfondsgeschäfte
Streit mit Swiss Life Pensionsfonds AG: Schlichtung und Beschwerde
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle.
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Swiss Life Pensionsfonds AG?
An die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, an den Sitz: Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
Wie viele Beschwerden gab es über Swiss Life Pensionsfonds AG?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt Swiss Life Pensionsfonds AG nicht vor.
Wer beaufsichtigt Swiss Life Pensionsfonds AG?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Pensionsfonds unter der Registernummer 3315.
Wer vermittelt bei Streit mit Swiss Life Pensionsfonds AG?
Das BaFin-Register nennt für dieses Unternehmen keine Schlichtungsstelle. Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren, Verbrauchertelefon +49 800 2 100 500, werktags von 8 bis 18 Uhr. Wer in Österreich wohnt, kann sich auch an die Beschwerdestelle des Sozialministeriums wenden.
Quellen
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Swiss Life Pensionsfonds AG
- BaFin-Beschwerdestatistik 2025
- BaFin-Beschwerdestatistik 2024
- BaFin-Beschwerdestatistik 2023
Stand: 15. Oktober 2026 · Alle Versicherer · Beschwerden im Vergleich