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Versicherungsmakler / Versicherer in Spanien

AXA Seguros Generales, S. A: kündigen, Schaden melden, Beschwerden

AXA SEGUROS GENERALES, S. A. DE SEGUROS Y REASEGUROS hat den Sitz in Illes Balears. Die spanische Versicherungsaufsicht DGSFP führt das Unternehmen unter der Kennung C0723 in ihrem Register. Hier steht, wohin die Kündigung geht, welche Frist das spanische Gesetz vorgibt, wie Sie einen Schaden melden und an wen Sie sich mit einer Beschwerde wenden.

AXA Seguros Generales, S. A kündigen

Die Kündigung geht an die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:

AXA SEGUROS GENERALES, S. A. DE SEGUROS Y REASEGUROS
C/ Monseñor Palmer, 1
07014 Illes Balears
Spanien

Spanische Verträge verlängern sich meist von selbst um ein Jahr. Wollen Sie das nicht, müssen Sie es dem Versicherer schriftlich mitteilen, und zwar mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Periode; der Versicherer selbst braucht zwei Monate Vorlauf (Art. 22 Ley 50/1980 de Contrato de Seguro).

Schreiben Sie Polizzennummer, Namen und Termin hinein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Schaden melden bei AXA Seguros Generales, S. A

  1. Das spanische Gesetz verlangt, den Schaden innerhalb von sieben Tagen zu melden, nachdem Sie davon erfahren haben, sofern die Polizze keine längere Frist nennt (Art. 16 Ley 50/1980).
  2. Sie müssen tun, was Ihnen möglich ist, um die Folgen klein zu halten (Art. 17 Ley 50/1980).
  3. Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen; bei Diebstahl gehört die Anzeige (denuncia) bei der Polizei dazu.
  4. Halten Sie die Polizzennummer bereit.

Telefonnummer und Website laut Register, maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.

Beschwerden über AXA Seguros Generales, S. A

Die Aufsicht DGSFP veröffentlicht jedes Jahr, über welche Versicherer bei ihrem Beschwerdedienst die meisten Reklamationen eingingen. AXA Seguros Generales, S. A steht im Bericht 2024 in diesen Tabellen:

  • Meiste Beschwerden: Platz 2 von 25, 545 Beschwerden (494 im Vorjahr)
  • Höchste Quote je Prämie: Platz 16 von 25
  • Größte Prämienvolumen: Platz 3 von 25
  • Höchste Quote je Polizze: Platz 6 von 25
  • Entschiedene Fälle: 240, davon 107 zugunsten der Kundinnen und Kunden, die Fälle eingerechnet, in denen der Versicherer nachgab
  • Beschwerden beim eigenen Kundendienst im Vergleich: Platz 21 von 25

Platz 1 bedeutet hier die meisten Beschwerden oder die höchste Quote. Die DGSFP bewertet mit der Liste nicht die Qualität eines Versicherers; große Versicherer haben mehr Kunden und damit mehr Beschwerden.

Wo Sie sich beschweren

In Spanien muss jeder Versicherer einen eigenen Kundendienst für Beschwerden haben (Servicio de Atención al Cliente). Antwortet er nicht oder nicht zufriedenstellend, können Sie sich an den Beschwerdedienst der Aufsicht DGSFP wenden (Orden ECC/2502/2012).

Kundendienst für Beschwerden laut Register

C/ Emilio Vargas, 6, 28043 Madrid
centro.reclamaciones@axa.es

Prämien laut amtlicher Statistik

Laut Jahresstatistik der DGSFP für 2024: Prämien Nicht-Leben 2.291,2 Mio. Euro, Marktanteil 4,38 Prozent; Leben 0,0 Mio. Euro, Marktanteil 0,00 Prozent.

Was AXA Seguros Generales, S. A versichern darf

Laut Register besteht eine Erlaubnis für 18 Sparten:

  • 01 Unfall
  • 02 Krankheit
  • 03 Landfahrzeug-Kasko
  • 05 Luftfahrzeug-Kasko
  • 06 See-, Binnensee- und Flussschifffahrt-Kasko
  • 07 Transportgüter
  • 08 Feuer und Elementarschäden
  • 09 Sonstige Sachschäden
  • 10 Kfz-Haftpflicht
  • 11 Luftfahrzeug-Haftpflicht
  • 12 Schifffahrt-Haftpflicht
  • 13 Allgemeine Haftpflicht
  • 14 Kredit
  • 15 Kaution
  • 16 Verschiedene finanzielle Verluste
  • 17 Rechtsschutz
  • 18 Beistandsleistungen
  • 19 Bestattungskosten (Decesos)

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Häufige Fragen

Wohin schicke ich die Kündigung an AXA Seguros Generales, S. A?

An die Anschrift in Ihrer Polizze, sonst an den Sitz: AXA SEGUROS GENERALES, S. A. DE SEGUROS Y REASEGUROS, C/ Monseñor Palmer, 1, 07014 Illes Balears.

Wie lange vorher muss ich kündigen?

Mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Periode, schriftlich (Art. 22 Ley 50/1980).

Wer beaufsichtigt AXA Seguros Generales, S. A?

Die spanische Versicherungsaufsicht DGSFP (Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones).

Quellen

Stand: 16. Oktober 2026 · Versicherer in Spanien · Versicherer in Deutschland

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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