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Kann ich von der privaten Krankenversicherung zurück zur ÖGK?

Kurz gesagt

Die meisten müssen gar nicht zurück, denn in Österreich ersetzt die private Versicherung die Pflichtversicherung nicht. Wer arbeitet, bleibt bei der ÖGK oder einem anderen Träger. Nur Kammerberufe mit Opting-out stehen wirklich außerhalb. Für sie steht die Selbstversicherung bei der ÖGK offen, 2026 für 565,25 Euro im Monat, oder eine Anstellung macht sie wieder pflichtversichert.

Kann ich von der privaten Krankenversicherung zurück zur ÖGK?

Was es kostet

Werte der Sozialversicherung für 2026 und Richtwerte für private Zusatzverträge.

BeispielRichtwert
Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei der ÖGK565,25 Euro im Monat
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung83,49 Euro im Monat
Sonderklasse als Zusatz, 30 Jahreab etwa 80 Euro im Monat
Wahlarzt als Zusatz, 30 Jahreab etwa 35 Euro im Monat

Beiträge der Sozialversicherung für 2026, Prämien Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen, Stand September 2026. Die Regeln zum Opting-out unterscheiden sich je Kammer; klären Sie Ihren Fall dort.

Rechenbeispiel

Rechtsanwalt, 44 Jahre, bisher im Gruppenvertrag der Kammer

Er heiratet, seine Frau hat kein eigenes Einkommen, ein Kind ist unterwegs. Er überlegt den Weg in die gesetzliche Versicherung.

Gruppenvertrag für drei Personenje Person eigene Prämie
Selbstversicherung bei der ÖGK 2026565,25 Euro im Monat
Angehörige in der gesetzlichen Versicherungkönnen beitragsfrei mitversichert sein
Sonderklasse als privater Zusatzje nach Alter und Gesundheit

Für die Familie kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Er klärt mit der Kammer, ob der Wechsel möglich ist, und mit dem Versicherer, ob er die Sonderklasse ohne neue Prüfung behält.

Warum die Frage in Österreich anders lautet

In Deutschland kann man die gesetzliche Kasse ab einem bestimmten Gehalt verlassen und muss später einen Weg zurück finden. In Österreich gibt es diese Wahl für Angestellte, Beamte und Gewerbetreibende nicht. Sie sind immer pflichtversichert, die private Versicherung kommt nur dazu.

Wer eine private Sonderklasse oder Wahlarztversicherung kündigt, ist deshalb sofort wieder nur bei der Kasse versichert. Ein Antrag ist nicht nötig.

GruppeGesetzlich versichertWeg zurück
Angestellteja, immernicht nötig
Gewerbetreibendeja, über die Sozialversicherung der Selbständigennicht nötig
Beamteja, bei der eigenen Anstaltnicht nötig
Kammerberufe mit Opting-outnein, wenn privat gewähltSelbstversicherung, Anstellung oder Regeln der Kammer
Ohne Erwerbstätigkeitüber Angehörige oder SelbstversicherungSelbstversicherung bei der ÖGK

Opting-out: der einzige echte Fall

Selbständige Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte und Patentanwälte können statt der gesetzlichen Krankenversicherung einen Gruppenvertrag ihrer Kammer wählen. Ob und wann sie später wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln können, regelt ihre Kammer.

Unabhängig davon macht jede Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze wieder pflichtversichert. Wer neben der Ordination im Spital arbeitet, ist dort ohnehin bei der ÖGK.

Die Selbstversicherung bei der ÖGK

Wer in Österreich wohnt und nicht anderweitig krankenversichert ist, kann sich nach § 16 ASVG selbst versichern. Der Beitrag beträgt 2026 565,25 Euro im Monat, bei geringem Einkommen kann er auf Antrag herabgesetzt werden.

Leistungen gibt es grundsätzlich erst nach sechs Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie unmittelbar davor mindestens sechs Wochen oder in den letzten zwölf Monaten 26 Wochen versichert waren. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der alten Versicherung.

Was mit dem privaten Vertrag passiert

Ein Gruppenvertrag der Kammer endet meist mit dem Wechsel in die gesetzliche Versicherung. Klären Sie vorher, ob Sie Teile davon als Zusatz, etwa Sonderklasse, ohne neue Gesundheitsprüfung weiterführen können.

Einzelverträge für Sonderklasse oder Wahlarzt laufen unabhängig weiter. Die Alterungsrückstellung bleibt nur erhalten, solange Sie beim selben Versicherer bleiben.

Wann die Rückkehr nicht sinnvoll ist

Wer gesund ist, einen guten Gruppenvertrag hat und keine Familie mitversichern muss, fährt privat oft günstiger. Bei 565,25 Euro im Monat ist die Selbstversicherung für viele teurer als der Kammervertrag.

Mit Kindern oder einem Partner ohne eigenes Einkommen sieht es anders aus, weil diese in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversichert sein können.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie überhaupt außerhalb der Pflichtversicherung stehen.
  2. Bei Opting-out die Regeln Ihrer Kammer zum Rückweg erfragen.
  3. Selbstversicherung rechtzeitig beantragen, damit keine Wartezeit entsteht.
  4. Mit dem Versicherer klären, welche Teile als Zusatz weiterlaufen können.
  5. Privaten Vertrag erst kündigen, wenn der gesetzliche Schutz steht.

Checkliste

  • Eigene Versicherungslage geklärt
  • Regeln der Kammer bekannt
  • Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt
  • Mitversicherung der Familie geprüft
  • Private Zusatzleistungen gesichert

Häufige Fehler

  • Glauben, man müsse als Angestellter erst zurück in die Kasse
  • Den Gruppenvertrag kündigen, bevor die Selbstversicherung beginnt
  • Die Wartezeit von sechs Monaten übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ich habe eine private Sonderklasse. Bin ich noch bei der ÖGK?

Ja. Als Angestellte oder Angestellter bleiben Sie pflichtversichert, die Sonderklasse ist nur ein Zusatz.

Kann ich als Selbständiger zurück?

Gewerbetreibende sind ohnehin gesetzlich versichert. Bei Kammerberufen mit Opting-out regelt die Kammer den Rückweg.

Was kostet die Selbstversicherung bei der ÖGK?

2026 sind es 565,25 Euro im Monat. Bei geringem Einkommen kann der Beitrag auf Antrag herabgesetzt werden.

Gibt es eine Wartezeit?

Grundsätzlich sechs Monate. Sie entfällt, wenn Sie unmittelbar davor versichert waren.

Kann ich die private Versicherung behalten?

Ja, als Zusatz. Klären Sie, ob ein Gruppenvertrag in einen Einzelvertrag umgewandelt werden kann.

Werde ich durch eine Anstellung wieder gesetzlich versichert?

Ja, jede Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze macht pflichtversichert, egal wie hoch das Gehalt ist.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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