Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Als Zusatz darf sich jeder privat versichern, etwa für Sonderklasse oder Wahlarzt. Ersetzen darf die private Versicherung die gesetzliche nur in wenigen Fällen, vor allem bei selbständigen Kammerberufen wie Ärzten, Apothekern oder Rechtsanwälten mit Opting-out. Eine Einkommensgrenze zum Wechsel wie in Deutschland gibt es nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Gesundheitsprüfung.
Die Werte, die 2026 über Pflichtversicherung und Zugang entscheiden, und was ein privater Zusatz kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Versicherungsgrenze für Neue Selbständige 2026 | 6.613,20 Euro Jahreseinkünfte |
| Geringfügigkeitsgrenze 2026 | 551,10 Euro im Monat |
| Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 2026 | 83,49 Euro im Monat |
| Sonderklasse, 30 Jahre, gesund | ab etwa 80 Euro im Monat |
| Wahlarztversicherung, 30 Jahre, gesund | ab etwa 35 Euro im Monat |
| Private Krankenversicherung insgesamt, je nach Umfang | etwa 8 bis über 300 Euro im Monat |
Grenzwerte nach den Angaben der Sozialversicherung für 2026. Die Prämien sind Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen, Stand September 2026; Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Bundesland und Umfang ab. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Bisher war sie im Spital angestellt und damit bei der Gesundheitskasse pflichtversichert. Mit der Ordination wird sie selbständig und hat die Wahl.
| Anstellung im Spital | pflichtversichert, privat nur als Zusatz |
| Selbständige Tätigkeit in der Ordination | Opting-out über die Kammer möglich |
| Wahl für die Ordination | Pflicht- oder Selbstversicherung gesetzlich oder Gruppenvertrag der Kammer |
| Sonderklasse zusätzlich | ab etwa 80 Euro im Monat, je nach Alter und Gesundheit |
Behält sie daneben eine Teilzeitstelle im Spital, bleibt sie dort pflichtversichert. Die Wahl betrifft nur die selbständige Tätigkeit. Sie sollte vor der Entscheidung klären, wie Kinder mitversichert werden und ob ein Rückweg offen bleibt.
Wer in Österreich arbeitet, ist über die Arbeit pflichtversichert: Angestellte bei der Gesundheitskasse, Selbständige bei der Sozialversicherung der Selbständigen, Beamte bei ihrer eigenen Anstalt. Anders als in Deutschland können Sie diese Pflicht nicht durch ein hohes Gehalt verlassen.
Die private Krankenversicherung kommt deshalb fast immer dazu, nicht an die Stelle. Sie zahlt etwa die Sonderklasse im Spital, Wahlärzte, Zahnersatz oder ein Taggeld. Den Beitrag zur gesetzlichen Versicherung zahlen Sie weiter, und der Arbeitgeber gibt zur privaten Prämie nichts dazu.
| Gruppe | Pflichtversicherung | Privat möglich als |
|---|---|---|
| Angestellte über der Geringfügigkeitsgrenze | ja, unabhängig vom Gehalt | Zusatz |
| Beamte | ja, bei der eigenen Versicherungsanstalt | Zusatz |
| Gewerbetreibende | ja | Zusatz |
| Selbständige Kammerberufe mit Opting-out | nein, Wahl zwischen gesetzlich und privat | Ersatz über einen Gruppenvertrag der Kammer oder Zusatz |
| Neue Selbständige unter der Versicherungsgrenze | nein | Zusatz, gesetzlicher Schutz über Opting-in oder Selbstversicherung |
Freiberufler, deren Kammer eine gleichwertige Versorgung sicherstellt, dürfen aus der Krankenversicherung der Selbständigen austreten. Für die Krankenversicherung gilt das für Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare und Ziviltechniker, für Rechtsanwälte zusätzlich für die Pensionsversicherung.
Krankenversichert müssen Sie trotzdem sein. Zur Wahl stehen die Pflicht- oder Selbstversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen, die Selbstversicherung bei der Gesundheitskasse oder ein Gruppenvertrag der Kammer bei einem privaten Versicherer.
Das gilt nur für die selbständige Tätigkeit. Wer als Ärztin oder Anwalt angestellt ist, bleibt über das Dienstverhältnis pflichtversichert. Klären Sie vor der Entscheidung mit Ihrer Kammer, ob und wann Sie später wieder zurückwechseln können, und wie Angehörige versichert werden.
Neue Selbständige, also etwa Vortragende oder Autorinnen ohne Gewerbeschein, sind erst pflichtversichert, wenn ihre Einkünfte 2026 über 6.613,20 Euro im Jahr liegen. Darunter haben sie keinen gesetzlichen Schutz, können ihn aber mit einem Opting-in freiwillig erwerben.
Wer nur geringfügig arbeitet, 2026 bis 551,10 Euro im Monat, ist nur unfallversichert. Die Selbstversicherung für Kranken- und Pensionsversicherung kostet 2026 83,49 Euro im Monat. Eine private Versicherung allein ersetzt diesen Schutz nicht vollständig, weil sie nur zahlt, was im Vertrag steht.
Private Versicherer müssen niemanden nehmen. Vor der Aufnahme kommen Gesundheitsfragen, und Vorerkrankungen führen zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung. Eine anonyme Voranfrage schützt Sie davor, dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Einen Familiennachlass gibt es bei manchen Anbietern, die Prämie für Kinder fällt aber trotzdem an. Und die Prämie steigt mit dem Alter und mit den Kosten im Gesundheitswesen, rechnen Sie also auch für die Zeit in Pension.
Die gesetzliche Versicherung zahlt die notwendige Behandlung im Spital und bei Kassenärzten. Wer mit der allgemeinen Klasse und den Wartezeiten leben kann, braucht keinen Zusatz.
Sinnvoll wird er, wenn Ihnen freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten auf planbare Eingriffe oder ein Zimmer mit weniger Betten wichtig sind. Dann gilt: je jünger und gesünder beim Abschluss, desto günstiger und einfacher.
Fragen und Antworten
Nein. In Österreich bleibt jede Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze pflichtversichert, egal wie hoch das Gehalt ist. Privat können Sie sich nur zusätzlich versichern.
Selbständige Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Ziviltechniker und Rechtsanwälte. Krankenversichert müssen sie trotzdem sein, gesetzlich oder über einen Gruppenvertrag der Kammer.
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Manche Firmen bieten aber Gruppenverträge mit Nachlass auf die Prämie an.
Ja. Nach den Gesundheitsfragen sind Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung möglich. Eine anonyme Voranfrage zeigt vorher, woran Sie sind.
Für eine gesunde Person um 30 ab etwa 80 Euro im Monat, eine Wahlarztversicherung ab etwa 35 Euro. Mit dem Alter steigt die Prämie deutlich.
Nein, jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag. In der gesetzlichen Versicherung sind Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert.
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