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Wer darf sich in Österreich privat krankenversichern?

Kurz gesagt

Als Zusatz darf sich jeder privat versichern, etwa für Sonderklasse oder Wahlarzt. Ersetzen darf die private Versicherung die gesetzliche nur in wenigen Fällen, vor allem bei selbständigen Kammerberufen wie Ärzten, Apothekern oder Rechtsanwälten mit Opting-out. Eine Einkommensgrenze zum Wechsel wie in Deutschland gibt es nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Gesundheitsprüfung.

Wer darf sich in Österreich privat krankenversichern?

Was es kostet

Die Werte, die 2026 über Pflichtversicherung und Zugang entscheiden, und was ein privater Zusatz kostet.

BeispielRichtwert
Versicherungsgrenze für Neue Selbständige 20266.613,20 Euro Jahreseinkünfte
Geringfügigkeitsgrenze 2026551,10 Euro im Monat
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 202683,49 Euro im Monat
Sonderklasse, 30 Jahre, gesundab etwa 80 Euro im Monat
Wahlarztversicherung, 30 Jahre, gesundab etwa 35 Euro im Monat
Private Krankenversicherung insgesamt, je nach Umfangetwa 8 bis über 300 Euro im Monat

Grenzwerte nach den Angaben der Sozialversicherung für 2026. Die Prämien sind Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen, Stand September 2026; Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Bundesland und Umfang ab. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Ärztin, 36 Jahre, eröffnet eine eigene Ordination

Bisher war sie im Spital angestellt und damit bei der Gesundheitskasse pflichtversichert. Mit der Ordination wird sie selbständig und hat die Wahl.

Anstellung im Spitalpflichtversichert, privat nur als Zusatz
Selbständige Tätigkeit in der OrdinationOpting-out über die Kammer möglich
Wahl für die OrdinationPflicht- oder Selbstversicherung gesetzlich oder Gruppenvertrag der Kammer
Sonderklasse zusätzlichab etwa 80 Euro im Monat, je nach Alter und Gesundheit

Behält sie daneben eine Teilzeitstelle im Spital, bleibt sie dort pflichtversichert. Die Wahl betrifft nur die selbständige Tätigkeit. Sie sollte vor der Entscheidung klären, wie Kinder mitversichert werden und ob ein Rückweg offen bleibt.

In Österreich ergänzt die private Versicherung

Wer in Österreich arbeitet, ist über die Arbeit pflichtversichert: Angestellte bei der Gesundheitskasse, Selbständige bei der Sozialversicherung der Selbständigen, Beamte bei ihrer eigenen Anstalt. Anders als in Deutschland können Sie diese Pflicht nicht durch ein hohes Gehalt verlassen.

Die private Krankenversicherung kommt deshalb fast immer dazu, nicht an die Stelle. Sie zahlt etwa die Sonderklasse im Spital, Wahlärzte, Zahnersatz oder ein Taggeld. Den Beitrag zur gesetzlichen Versicherung zahlen Sie weiter, und der Arbeitgeber gibt zur privaten Prämie nichts dazu.

GruppePflichtversicherungPrivat möglich als
Angestellte über der Geringfügigkeitsgrenzeja, unabhängig vom GehaltZusatz
Beamteja, bei der eigenen VersicherungsanstaltZusatz
GewerbetreibendejaZusatz
Selbständige Kammerberufe mit Opting-outnein, Wahl zwischen gesetzlich und privatErsatz über einen Gruppenvertrag der Kammer oder Zusatz
Neue Selbständige unter der VersicherungsgrenzeneinZusatz, gesetzlicher Schutz über Opting-in oder Selbstversicherung

Opting-out: der einzige echte Ersatz

Freiberufler, deren Kammer eine gleichwertige Versorgung sicherstellt, dürfen aus der Krankenversicherung der Selbständigen austreten. Für die Krankenversicherung gilt das für Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare und Ziviltechniker, für Rechtsanwälte zusätzlich für die Pensionsversicherung.

Krankenversichert müssen Sie trotzdem sein. Zur Wahl stehen die Pflicht- oder Selbstversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen, die Selbstversicherung bei der Gesundheitskasse oder ein Gruppenvertrag der Kammer bei einem privaten Versicherer.

Das gilt nur für die selbständige Tätigkeit. Wer als Ärztin oder Anwalt angestellt ist, bleibt über das Dienstverhältnis pflichtversichert. Klären Sie vor der Entscheidung mit Ihrer Kammer, ob und wann Sie später wieder zurückwechseln können, und wie Angehörige versichert werden.

Neue Selbständige und geringfügig Beschäftigte

Neue Selbständige, also etwa Vortragende oder Autorinnen ohne Gewerbeschein, sind erst pflichtversichert, wenn ihre Einkünfte 2026 über 6.613,20 Euro im Jahr liegen. Darunter haben sie keinen gesetzlichen Schutz, können ihn aber mit einem Opting-in freiwillig erwerben.

Wer nur geringfügig arbeitet, 2026 bis 551,10 Euro im Monat, ist nur unfallversichert. Die Selbstversicherung für Kranken- und Pensionsversicherung kostet 2026 83,49 Euro im Monat. Eine private Versicherung allein ersetzt diesen Schutz nicht vollständig, weil sie nur zahlt, was im Vertrag steht.

Dürfen heißt nicht bekommen

Private Versicherer müssen niemanden nehmen. Vor der Aufnahme kommen Gesundheitsfragen, und Vorerkrankungen führen zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung. Eine anonyme Voranfrage schützt Sie davor, dass eine Ablehnung aktenkundig wird.

Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Einen Familiennachlass gibt es bei manchen Anbietern, die Prämie für Kinder fällt aber trotzdem an. Und die Prämie steigt mit dem Alter und mit den Kosten im Gesundheitswesen, rechnen Sie also auch für die Zeit in Pension.

Wann Sie keine private Versicherung brauchen

Die gesetzliche Versicherung zahlt die notwendige Behandlung im Spital und bei Kassenärzten. Wer mit der allgemeinen Klasse und den Wartezeiten leben kann, braucht keinen Zusatz.

Sinnvoll wird er, wenn Ihnen freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten auf planbare Eingriffe oder ein Zimmer mit weniger Betten wichtig sind. Dann gilt: je jünger und gesünder beim Abschluss, desto günstiger und einfacher.

Schritt für Schritt

  1. Klären, über welche Tätigkeit Sie pflichtversichert sind.
  2. Bei einem Kammerberuf nachfragen, ob Opting-out möglich ist und was der Gruppenvertrag leistet.
  3. Festlegen, was Sie zusätzlich wollen: Sonderklasse, Wahlarzt, Zahn oder Taggeld.
  4. Gesundheitsunterlagen der letzten Jahre zusammentragen.
  5. Anonyme Voranfrage stellen, bevor ein Antrag mit Namen läuft.
  6. Prämie auch für die Zeit in Pension durchrechnen.

Checkliste

  • Pflichtversicherung und zuständiger Träger bekannt
  • Bei Opting-out: Rückweg und Mitversicherung der Familie geklärt
  • Gewünschter Umfang des Zusatzes festgelegt
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
  • Prämie für jedes Familienmitglied eingerechnet
  • Prämie auch mit der späteren Pension leistbar

Häufige Fehler

  • Glauben, ein hohes Gehalt erlaube den Austritt aus der gesetzlichen Versicherung wie in Deutschland
  • Beim Opting-out nicht klären, wie Kinder und Partner versichert sind
  • Vorerkrankungen verschweigen und damit den Schutz gefährden
  • Als geringfügig Beschäftigte nur privat versichert sein und Lücken übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich mit hohem Gehalt aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?

Nein. In Österreich bleibt jede Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze pflichtversichert, egal wie hoch das Gehalt ist. Privat können Sie sich nur zusätzlich versichern.

Wer darf das Opting-out nutzen?

Selbständige Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Ziviltechniker und Rechtsanwälte. Krankenversichert müssen sie trotzdem sein, gesetzlich oder über einen Gruppenvertrag der Kammer.

Zahlt der Arbeitgeber etwas zur privaten Versicherung?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Manche Firmen bieten aber Gruppenverträge mit Nachlass auf die Prämie an.

Kann mich ein privater Versicherer ablehnen?

Ja. Nach den Gesundheitsfragen sind Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung möglich. Eine anonyme Voranfrage zeigt vorher, woran Sie sind.

Was kostet eine Sonderklasse-Versicherung?

Für eine gesunde Person um 30 ab etwa 80 Euro im Monat, eine Wahlarztversicherung ab etwa 35 Euro. Mit dem Alter steigt die Prämie deutlich.

Sind Kinder in der privaten Versicherung mitversichert?

Nein, jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag. In der gesetzlichen Versicherung sind Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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