Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Oft nicht. Die Privathaftpflicht, die in Österreich meist in der Haushaltsversicherung steckt, zahlt nur, wenn Sie rechtlich haften. Schäden an Sachen, die Sie gerade bearbeiten, benützen oder geliehen haben, sind häufig ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten dafür eine Erweiterung an. Prüfen Sie Ihre Polizze, bevor Sie beim Übersiedeln helfen.
Öffentlich genannte Preise für die Privathaftpflicht in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht einzeln, rund 3 Millionen Euro Summe | ab etwa 40 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht einzeln, 10 Millionen Euro Summe | knapp 50 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wien, Haftpflicht enthalten | etwa 72 bis 180 Euro im Jahr |
| Erweiterung für Tätigkeits- oder Leihschäden | etwa 5 bis 20 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben. Den Preis der Erweiterung nennen wir als Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Fernseher war vier Jahre alt und hat neu 1.200 Euro gekostet.
| Zeitwert | etwa 500 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Haushaltsversicherung ohne Erweiterung | meist 0 Euro, weil Sie ihn gerade getragen haben |
| Mit Erweiterung, Selbstbehalt 100 Euro | etwa 400 Euro |
Ohne Erweiterung zahlen Sie den Schaden selbst oder gar nicht, mit Erweiterung bekommt die Nachbarin den Zeitwert abzüglich Selbstbehalt.
Sie helfen der Nachbarin beim Übersiedeln und lassen ihren Fernseher fallen. Ob Sie dafür rechtlich einstehen müssen, hängt vom Einzelfall ab: davon, wie sorgfältig Sie waren und was zwischen Ihnen vereinbart war. Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie tatsächlich haften, und wehrt sonst die Forderung ab.
Dazu kommt ein zweites Problem. Viele Bedingungen in Österreich schließen Schäden an Sachen aus, die Sie gerade benützen, bearbeiten oder sich ausgeliehen haben. Genau das ist beim Helfen der Normalfall: Sie tragen, schrauben, fahren mit fremden Dingen.
| Fall | Meist gedeckt? |
|---|---|
| Sie stoßen beim Besuch eine Vase um | ja, wenn Sie haften |
| Sie lassen beim Übersiedeln den Fernseher fallen | oft nicht, weil Sie ihn gerade tragen |
| Sie beschädigen die geliehene Bohrmaschine | oft nicht, geliehene Sache |
| Sie gießen Blumen und verursachen einen Wasserschaden in der Wohnung | je nach Bedingungen |
| Sie beschädigen das geliehene Auto | nein, das ist ein Fall für die Kfz-Versicherung |
Einige Versicherer bieten eine Erweiterung für Tätigkeitsschäden oder für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen an. Sie gilt meist bis zu einer eigenen, niedrigeren Summe und oft mit Selbstbehalt.
Lesen Sie genau, was eingeschlossen ist: nur geliehene Sachen, auch Sachen, die Sie gerade bearbeiten, oder ausdrücklich Gefälligkeitshandlungen. Die Begriffe sind nicht einheitlich.
Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert, nicht der Neupreis. Ein fünf Jahre alter Fernseher bringt deutlich weniger, als ein neuer kostet.
Schäden unter Personen, die im selben Haushalt leben und mitversichert sind, zahlt die Haftpflicht nicht. Und Schäden mit Kraftfahrzeugen gehören immer in die Kfz-Versicherung.
Wenn Sie selten mit fremden Sachen hantieren und kleinere Schäden unter Freunden ohnehin selbst ausgleichen würden, bringt die Erweiterung wenig.
Sie lohnt sich eher, wenn Sie oft bei Übersiedlungen, Renovierungen oder im Verein helfen, Werkzeug ausleihen oder regelmäßig auf fremde Wohnungen schauen.
Fragen und Antworten
Ein Schaden, den Sie verursachen, während Sie jemandem unentgeltlich helfen, etwa beim Übersiedeln oder Blumengießen.
Häufig nicht, weil Sachen, die Sie gerade tragen oder benützen, ausgeschlossen sind. Eine Erweiterung kann das ändern.
Schäden unter Personen im selben mitversicherten Haushalt zahlt die Haftpflicht grundsätzlich nicht.
Nein. Schäden beim Lenken eines Autos gehören in die Kfz-Versicherung des Autos.
In der Regel der Zeitwert, also der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Schadens.
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