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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht bei Gefälligkeitsschäden in Österreich?

Kurz gesagt

Oft nicht. Die Privathaftpflicht, die in Österreich meist in der Haushaltsversicherung steckt, zahlt nur, wenn Sie rechtlich haften. Schäden an Sachen, die Sie gerade bearbeiten, benützen oder geliehen haben, sind häufig ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten dafür eine Erweiterung an. Prüfen Sie Ihre Polizze, bevor Sie beim Übersiedeln helfen.

Zahlt die Haftpflicht bei Gefälligkeitsschäden in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Preise für die Privathaftpflicht in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht einzeln, rund 3 Millionen Euro Summeab etwa 40 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, 10 Millionen Euro Summeknapp 50 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wien, Haftpflicht enthaltenetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Erweiterung für Tätigkeits- oder Leihschädenetwa 5 bis 20 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben. Den Preis der Erweiterung nennen wir als Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Fernseher beim Übersiedeln fallen gelassen

Der Fernseher war vier Jahre alt und hat neu 1.200 Euro gekostet.

Zeitwertetwa 500 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Haushaltsversicherung ohne Erweiterungmeist 0 Euro, weil Sie ihn gerade getragen haben
Mit Erweiterung, Selbstbehalt 100 Euroetwa 400 Euro

Ohne Erweiterung zahlen Sie den Schaden selbst oder gar nicht, mit Erweiterung bekommt die Nachbarin den Zeitwert abzüglich Selbstbehalt.

Warum Gefälligkeiten ein Sonderfall sind

Sie helfen der Nachbarin beim Übersiedeln und lassen ihren Fernseher fallen. Ob Sie dafür rechtlich einstehen müssen, hängt vom Einzelfall ab: davon, wie sorgfältig Sie waren und was zwischen Ihnen vereinbart war. Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie tatsächlich haften, und wehrt sonst die Forderung ab.

Dazu kommt ein zweites Problem. Viele Bedingungen in Österreich schließen Schäden an Sachen aus, die Sie gerade benützen, bearbeiten oder sich ausgeliehen haben. Genau das ist beim Helfen der Normalfall: Sie tragen, schrauben, fahren mit fremden Dingen.

FallMeist gedeckt?
Sie stoßen beim Besuch eine Vase umja, wenn Sie haften
Sie lassen beim Übersiedeln den Fernseher fallenoft nicht, weil Sie ihn gerade tragen
Sie beschädigen die geliehene Bohrmaschineoft nicht, geliehene Sache
Sie gießen Blumen und verursachen einen Wasserschaden in der Wohnungje nach Bedingungen
Sie beschädigen das geliehene Autonein, das ist ein Fall für die Kfz-Versicherung

Was eine Erweiterung leistet

Einige Versicherer bieten eine Erweiterung für Tätigkeitsschäden oder für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen an. Sie gilt meist bis zu einer eigenen, niedrigeren Summe und oft mit Selbstbehalt.

Lesen Sie genau, was eingeschlossen ist: nur geliehene Sachen, auch Sachen, die Sie gerade bearbeiten, oder ausdrücklich Gefälligkeitshandlungen. Die Begriffe sind nicht einheitlich.

Wo die Grenzen liegen

Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert, nicht der Neupreis. Ein fünf Jahre alter Fernseher bringt deutlich weniger, als ein neuer kostet.

Schäden unter Personen, die im selben Haushalt leben und mitversichert sind, zahlt die Haftpflicht nicht. Und Schäden mit Kraftfahrzeugen gehören immer in die Kfz-Versicherung.

Wann Sie die Erweiterung nicht brauchen

Wenn Sie selten mit fremden Sachen hantieren und kleinere Schäden unter Freunden ohnehin selbst ausgleichen würden, bringt die Erweiterung wenig.

Sie lohnt sich eher, wenn Sie oft bei Übersiedlungen, Renovierungen oder im Verein helfen, Werkzeug ausleihen oder regelmäßig auf fremde Wohnungen schauen.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze die Ausschlüsse für geliehene, gemietete und bearbeitete Sachen suchen.
  2. Nachsehen, ob Tätigkeits- oder Gefälligkeitsschäden eingeschlossen werden können.
  3. Summe und Selbstbehalt der Erweiterung prüfen.
  4. Im Schadenfall nichts zusagen, sondern den Fall melden und den Versicherer prüfen lassen.
  5. Fotos und Rechnungen der beschädigten Sache sammeln.

Checkliste

  • Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung vorhanden
  • Ausschluss für bearbeitete Sachen bekannt
  • Erweiterung geprüft
  • Summe der Erweiterung ausreichend
  • Selbstbehalt bekannt

Häufige Fehler

  • Vor Ort sofort die Zahlung des Schadens zusagen
  • Annehmen, jede Hilfe unter Freunden sei automatisch versichert
  • Den Neupreis erwarten, obwohl der Zeitwert ersetzt wird

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Ein Schaden, den Sie verursachen, während Sie jemandem unentgeltlich helfen, etwa beim Übersiedeln oder Blumengießen.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn ich beim Übersiedeln etwas fallen lasse?

Häufig nicht, weil Sachen, die Sie gerade tragen oder benützen, ausgeschlossen sind. Eine Erweiterung kann das ändern.

Gilt das auch unter Familienmitgliedern?

Schäden unter Personen im selben mitversicherten Haushalt zahlt die Haftpflicht grundsätzlich nicht.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich das Auto eines Freundes beschädige?

Nein. Schäden beim Lenken eines Autos gehören in die Kfz-Versicherung des Autos.

Wird der Neupreis ersetzt?

In der Regel der Zeitwert, also der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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