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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wie wechsle ich meine Haftpflichtversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

In Österreich wechseln Sie die Haftpflicht meist zusammen mit der Haushaltsversicherung. Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, mit Beginn genau zum Ende des alten. Als Konsument können Sie Verträge mit längerer Laufzeit nach drei Jahren kündigen, danach jährlich, jeweils mit einem Monat Frist. Nach einem Schadenfall ist oft auch eine Kündigung davor möglich.

Wie wechsle ich meine Haftpflichtversicherung in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Regeln für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht nach dem Wechseletwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung für 70 Quadratmeter in Wienetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Kündigungsfrist für Konsumenten bei langen Verträgen1 Monat zum Ende des 3. Jahres

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen und Angaben der Arbeiterkammer. Die genaue Frist steht in Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Haushaltsversicherung seit 2016, zehnjährige Laufzeit, Hauptfälligkeit 1. März

Die Haftpflichtsumme beträgt nur 1,5 Millionen Euro, ein neuer Tarif bietet 10 Millionen für ähnliche Prämie.

Neuen Vertrag abschließen, Beginn 1. Märzim Jänner
Kündigung eingeschrieben, muss vor 1. Februar einlangenMitte Jänner absenden
Bestätigung des Vertragsendes aufhebenfür Ihre Unterlagen

Nahtloser Schutz ab 1. März mit deutlich höherer Haftpflichtsumme, ohne einen Tag Lücke.

Warum sich ein Wechsel lohnen kann

Ältere Haushaltsversicherungen haben oft niedrige Haftpflichtsummen von 1,5 oder 2 Millionen Euro und keine Bausteine für geliehene Sachen oder fremde Schlüssel. Neue Tarife bieten mehr für eine ähnliche Prämie.

Ein Wechsel lohnt auch nach einem Umzug, einer Hochzeit oder wenn die Kinder ausgezogen sind, weil sich dann Wohnfläche und Personenkreis ändern.

Die Kündigungswege im Überblick

Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall. Viele Verträge verlängern sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Frist steht in Ihrer Polizze.

Kündigen Sie schriftlich, aus Beweisgründen am besten eingeschrieben. Die Kündigung muss beim Versicherer rechtzeitig einlangen, nicht nur abgeschickt sein.

AnlassWann kündbar
Vertrag mit ein Jahr Laufzeitzum Ablauf, Frist laut Polizze, meist ein Monat
Vertrag über mehr als drei Jahrezum Ende des dritten Jahres, danach jährlich, ein Monat Frist
Nach einem Schadenfallmeist innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung
Umzug ins Ausland oder Wegfall des Haushaltswegen Wegfall des Risikos
Prämienerhöhung ohne Indexklauseloft Sonderkündigung, Bedingungen prüfen

So vermeiden Sie eine Lücke

Unterschreiben Sie den neuen Vertrag, bevor Sie den alten kündigen. Der neue Schutz soll genau an dem Tag beginnen, an dem der alte endet.

Nehmen Sie das Bestätigungsschreiben des alten Versicherers über das Vertragsende zu Ihren Unterlagen. Läuft ein Schaden aus der alten Zeit noch, meldet ihn weiter der alte Versicherer ab.

Wann Sie nicht wechseln sollten

Wenn der alte Vertrag gute Summen hat und nur ein paar Euro teurer ist, bringt der Wechsel wenig. Ein Nachlass für lange Laufzeit, den Sie bei vorzeitiger Kündigung zurückzahlen müssten, kann den Vorteil auffressen.

Haben Sie mehrere Verträge bei einem Versicherer gebündelt, prüfen Sie, ob ein Bündelrabatt wegfällt.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihre Haftpflicht in der Haushaltsversicherung steckt.
  2. Laufzeit, Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist in der Polizze nachlesen.
  3. Neues Angebot mit gleichem oder besserem Umfang einholen und abschließen.
  4. Alten Vertrag schriftlich und eingeschrieben kündigen.
  5. Bestätigung des Vertragsendes abwarten und aufheben.

Checkliste

  • Neuer Vertrag beginnt genau zum Ende des alten
  • Kündigung langt rechtzeitig ein
  • Haftpflichtsumme im neuen Vertrag mindestens gleich hoch
  • Rückforderung eines Laufzeitnachlasses geprüft
  • Offene Schäden beim alten Versicherer abgeschlossen

Häufige Fehler

  • Zuerst kündigen und dann erst ein Angebot suchen
  • Die Kündigung zu spät abschicken, sodass sie nicht rechtzeitig einlangt
  • Eine zweite Haftpflicht abschließen und die alte in der Haushaltsversicherung behalten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wann kann ich meine Haushaltsversicherung kündigen?

Als Konsument bei langen Verträgen zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich, jeweils mit einem Monat Frist. Bei einjährigen Verträgen zum Ablauf.

Kann ich nach einem Schaden kündigen?

Meist ja, innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer gezahlt oder abgelehnt hat. Das Recht hat auch der Versicherer.

Muss ich per Einschreiben kündigen?

Schriftlich reicht, das Einschreiben dient als Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig einlangt.

Verliere ich einen Rabatt, wenn ich früher kündige?

Wenn Sie für eine lange Laufzeit einen Nachlass bekommen haben, kann der Versicherer ihn bei vorzeitiger Kündigung zurückfordern.

Kann ich nur die Haftpflicht wechseln und den Haushalt behalten?

Das geht, ist aber selten sinnvoll. Besser ist, die Haftpflichtsumme im bestehenden Vertrag zu erhöhen oder beides gemeinsam zu wechseln.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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