Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
In Österreich wechseln Sie die Haftpflicht meist zusammen mit der Haushaltsversicherung. Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, mit Beginn genau zum Ende des alten. Als Konsument können Sie Verträge mit längerer Laufzeit nach drei Jahren kündigen, danach jährlich, jeweils mit einem Monat Frist. Nach einem Schadenfall ist oft auch eine Kündigung davor möglich.
Öffentlich genannte Prämien und Regeln für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Privathaftpflicht nach dem Wechsel | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung für 70 Quadratmeter in Wien | etwa 72 bis 180 Euro im Jahr |
| Kündigungsfrist für Konsumenten bei langen Verträgen | 1 Monat zum Ende des 3. Jahres |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen und Angaben der Arbeiterkammer. Die genaue Frist steht in Ihrer Polizze.
Rechenbeispiel
Die Haftpflichtsumme beträgt nur 1,5 Millionen Euro, ein neuer Tarif bietet 10 Millionen für ähnliche Prämie.
| Neuen Vertrag abschließen, Beginn 1. März | im Jänner |
| Kündigung eingeschrieben, muss vor 1. Februar einlangen | Mitte Jänner absenden |
| Bestätigung des Vertragsendes aufheben | für Ihre Unterlagen |
Nahtloser Schutz ab 1. März mit deutlich höherer Haftpflichtsumme, ohne einen Tag Lücke.
Ältere Haushaltsversicherungen haben oft niedrige Haftpflichtsummen von 1,5 oder 2 Millionen Euro und keine Bausteine für geliehene Sachen oder fremde Schlüssel. Neue Tarife bieten mehr für eine ähnliche Prämie.
Ein Wechsel lohnt auch nach einem Umzug, einer Hochzeit oder wenn die Kinder ausgezogen sind, weil sich dann Wohnfläche und Personenkreis ändern.
Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall. Viele Verträge verlängern sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Frist steht in Ihrer Polizze.
Kündigen Sie schriftlich, aus Beweisgründen am besten eingeschrieben. Die Kündigung muss beim Versicherer rechtzeitig einlangen, nicht nur abgeschickt sein.
| Anlass | Wann kündbar |
|---|---|
| Vertrag mit ein Jahr Laufzeit | zum Ablauf, Frist laut Polizze, meist ein Monat |
| Vertrag über mehr als drei Jahre | zum Ende des dritten Jahres, danach jährlich, ein Monat Frist |
| Nach einem Schadenfall | meist innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung |
| Umzug ins Ausland oder Wegfall des Haushalts | wegen Wegfall des Risikos |
| Prämienerhöhung ohne Indexklausel | oft Sonderkündigung, Bedingungen prüfen |
Unterschreiben Sie den neuen Vertrag, bevor Sie den alten kündigen. Der neue Schutz soll genau an dem Tag beginnen, an dem der alte endet.
Nehmen Sie das Bestätigungsschreiben des alten Versicherers über das Vertragsende zu Ihren Unterlagen. Läuft ein Schaden aus der alten Zeit noch, meldet ihn weiter der alte Versicherer ab.
Wenn der alte Vertrag gute Summen hat und nur ein paar Euro teurer ist, bringt der Wechsel wenig. Ein Nachlass für lange Laufzeit, den Sie bei vorzeitiger Kündigung zurückzahlen müssten, kann den Vorteil auffressen.
Haben Sie mehrere Verträge bei einem Versicherer gebündelt, prüfen Sie, ob ein Bündelrabatt wegfällt.
Fragen und Antworten
Als Konsument bei langen Verträgen zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich, jeweils mit einem Monat Frist. Bei einjährigen Verträgen zum Ablauf.
Meist ja, innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer gezahlt oder abgelehnt hat. Das Recht hat auch der Versicherer.
Schriftlich reicht, das Einschreiben dient als Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig einlangt.
Wenn Sie für eine lange Laufzeit einen Nachlass bekommen haben, kann der Versicherer ihn bei vorzeitiger Kündigung zurückfordern.
Das geht, ist aber selten sinnvoll. Besser ist, die Haftpflichtsumme im bestehenden Vertrag zu erhöhen oder beides gemeinsam zu wechseln.
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