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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Ist ein Nebenjob in Österreich über die Privathaftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Meist nicht. Die Privathaftpflicht, in Österreich fast immer Teil der Haushaltsversicherung, deckt nur den privaten Bereich. Als angestellte Aushilfe schützt Sie aber das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: Bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht Ihre Haftung mäßigen oder ganz erlassen. Wer selbstständig nebenbei arbeitet, braucht eine eigene Betriebshaftpflicht, oft ab etwa 200 Euro im Jahr.

Ist ein Nebenjob in Österreich über die Privathaftpflicht versichert?

Was es kostet

Was Schutz für eine Nebentätigkeit in Österreich kostet, nach veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Aushilfe als Dienstnehmer0 Euro, die Haftungsbegrenzung ergibt sich aus dem Gesetz
Betriebshaftpflicht für einen kleinen Betriebhäufig ab etwa 200 Euro im Jahr
Ruhige Bürotätigkeit ohne Mitarbeiteretwa 80 bis 200 Euro im Jahr
Privathaftpflicht als eigene Polizze, zum Vergleichetwa 35 bis 60 Euro im Jahr, ohne Nebentätigkeit

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben. Die Spanne für ruhige Bürotätigkeiten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Ihre Tätigkeit versicherbar ist und zu welcher Prämie, klären wir vor dem Angebot.

Rechenbeispiel

Angestellter mit Nebengewerbe als Hochzeitsfotograf in Graz

Hauptberuf im Büro, am Wochenende Fotoaufträge auf eigene Rechnung. So klären Sie, was gedeckt ist.

Umsatz aus der Fotografieetwa 9.000 Euro im Jahr
Haftpflicht in der Haushaltsversicherungdeckt die Aufträge nicht
Umgestoßenes Stativ verletzt einen Gastnur über eine Betriebshaftpflicht gedeckt
Betriebshaftpflicht für Fotografieetwa 150 bis 250 Euro im Jahr (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Ohne eigene Polizze tragen Sie jeden Schaden bei einem Auftrag selbst. Mit Betriebshaftpflicht sind es rund 13 bis 21 Euro im Monat.

Warum die Haushaltsversicherung beim Job nicht hilft

Die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung ist für Schäden aus dem Alltag gedacht: beim Radfahren, beim Sport, in der Wohnung. Was Sie in einem Beruf, einem Nebenberuf oder einem Gewerbe tun, nehmen die österreichischen Bedingungen ausdrücklich aus.

Erweiterungen für kleine selbstständige Nebentätigkeiten sind in Österreich selten. Gibt es sie, stehen sie ausdrücklich in der Polizze. Steht dort nichts, gehen Sie davon aus, dass kein Schutz besteht.

Art der TätigkeitÜblicher Stand
Geringfügige Beschäftigung, zum Beispiel KellnernHaftpflicht zahlt nicht, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz begrenzt Ihre Haftung
Ehrenamt im Vereinje nach Bedingungen, oft über die Vereinshaftpflicht geregelt
Gelegentliche Gefälligkeit ohne Bezahlungprivater Bereich, meist gedeckt
Bezahlte Nachhilfe oder Babysitten auf Rechnungals Erwerbstätigkeit meist nicht gedeckt
Nebengewerbe, zum Beispiel Onlinehandel oder Fotografienicht gedeckt, eigene Betriebshaftpflicht
Beratende Tätigkeit auf Honorarnicht gedeckt, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht

Als Aushilfe angestellt: das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

Wer als Dienstnehmer bei der Arbeit einen Schaden anrichtet, haftet in Österreich nicht voll. Das Gesetz kennt vier Stufen: Bei einer entschuldbaren Fehlleistung haften Sie gar nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder ganz erlassen, bei grober Fahrlässigkeit nur mäßigen, bei Vorsatz haften Sie voll.

Das gilt auch, wenn Sie einem Kunden des Arbeitgebers schaden und der Arbeitgeber zahlt: Er kann sich nur in diesem Rahmen an Sie halten. Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit muss er zudem binnen sechs Monaten geltend machen. Werden Sie selbst geklagt, informieren Sie sofort den Arbeitgeber, damit der Rückgriff geklärt werden kann.

Selbstständig nebenbei: eigener Schutz ist nötig

Sobald Sie auf eigene Rechnung arbeiten, braucht es eine Betriebshaftpflicht. Für ruhige Tätigkeiten ohne Mitarbeiter ist sie oft günstiger als erwartet, für Handwerk und Arbeiten an fremden Sachen deutlich teurer.

Wer berät, plant oder programmiert, riskiert vor allem reine Vermögensschäden, also Geldverluste des Kunden ohne Sach- oder Personenschaden. Diese deckt nur eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Arbeiten Sie nur angestellt nebenbei und ohne besondere Verantwortung für teure Geräte, reicht oft der gesetzliche Schutz. Eine eigene Polizze nur für den Aushilfsjob gibt es praktisch nicht.

Auch unbezahlte Hilfe unter Freunden bleibt privat. Kritisch wird es erst, wenn Sie regelmäßig gegen Geld tätig werden.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie angestellt oder auf eigene Rechnung nebenbei arbeiten.
  2. In der Polizze der Haushaltsversicherung nach beruflichen Ausschlüssen suchen.
  3. Als Dienstnehmer den Arbeitgeber fragen, wie seine Betriebshaftpflicht Schäden an Kunden regelt.
  4. Als Selbstständiger typische Schäden aufschreiben: Personen, Sachen oder reines Geld.
  5. Eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht passend zur Tätigkeit anfragen.

Checkliste

  • Nebentätigkeit klar als angestellt oder selbstständig eingeordnet
  • Keine Annahme, dass die Haushaltsversicherung den Job deckt
  • Bei eigener Rechnung: Betriebshaftpflicht vor dem ersten Auftrag
  • Bei Beratung: Vermögensschäden eingeschlossen
  • Neue Mitarbeiter oder mehr Umsatz dem Versicherer gemeldet

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass die Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung auch beruflich gilt
  • Als Aushilfe aus Angst vor Haftung vorschnell eine Zahlung zusagen
  • Ein Nebengewerbe anmelden und den Haftpflichtschutz vergessen
  • Beratung anbieten, ohne Schutz für Vermögensschäden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich als geringfügig Beschäftigter über meine Haushaltsversicherung geschützt?

Nein. Dafür begrenzt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz Ihre Haftung gegenüber dem Arbeitgeber je nach Verschulden.

Muss ich bei leichter Fahrlässigkeit im Job zahlen?

Oft nur einen Teil oder gar nichts. Das Gericht kann den Ersatz mäßigen oder erlassen, bei einer entschuldbaren Fehlleistung haften Sie nicht.

Ist ein Ehrenamt versichert?

Das hängt von Ihren Bedingungen ab. Viele Vereine haben eine eigene Vereinshaftpflicht, fragen Sie dort zuerst nach.

Deckt die Haushaltsversicherung meinen Verkauf im Internet?

Gelegentliche private Verkäufe gehören zum Privatleben. Ein angemeldetes Gewerbe ist nicht gedeckt.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für ein kleines Nebengewerbe?

Häufig ab etwa 200 Euro im Jahr, für ruhige Tätigkeiten ohne Mitarbeiter teils darunter.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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