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Hausboot in Frankreich mieten: ohne Befähigungsausweis auf Kanal und Fluss?
Kurze Antwort
In Frankreich fahren Sie ein gemietetes Hausboot auf vielen Kanälen und Flüssen ohne Befähigungsausweis, nach einer Einweisung durch den Vermieter. Für Boot, Schleuse und andere sind Sie trotzdem verantwortlich, und wo Sie fahren dürfen, steht im Mietvertrag.
Canal du Midi, Burgund, Elsass oder Lothringen: Ein Hausboot in Frankreich ist für viele Familien aus Österreich der erste Urlaub am Steuer, gerade weil kein Befähigungsausweis nötig ist. Dahinter steht eine Sonderregel für Mietboote. Der Vermieter weist Sie vor der Abfahrt in Boot, Manöver und Regeln ein und stellt eine Bescheinigung aus, die in Frankreich oft Carte de plaisance heißt und nur für dieses Boot und die Mietdauer gilt. Die Boote sind meist für langsame Fahrt gebaut, an den Ufern stehen Geschwindigkeitsgrenzen, und befahren dürfen Sie nur, was der Vertrag freigibt.
Die Einweisung nimmt Ihnen die Verantwortung nicht ab. Wer steuert, haftet für Schäden am Hausboot und für Schäden bei anderen, an Schleusentoren, Kaimauern oder fremden Booten. Das Boot ist über den Vermieter versichert, Ihr Selbstbehalt ist meist die Kaution, und bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann darüber hinaus Rückgriff drohen. Die meisten Schäden passieren in Schleusen: Das Boot schlägt beim Füllen an die Wand, eine Leine wird beim Absenken nicht nachgelassen, das Ruder setzt auf dem Drempel auf. Manche Schleusen bedient ein Schleusenwärter zu festen Zeiten, andere arbeiten automatisch.
Klären Sie vor der Buchung, welche Strecken freigegeben sind, ob große Flüsse ausgenommen sind und ob die Gebühr für die Wasserstraßen im Mietpreis steckt. Planen Sie den ersten Tag ohne Zeitdruck, üben Sie das Anlegen schon bei der Einweisung und lassen Sie die Übergabe mit Fotos dokumentieren. Lesen Sie die Kautionsregeln und die ausgeschlossenen Schäden, bevor Sie unterschreiben. Wer sein eigenes Boot bei uns versichert hat: Die integrierte Skipperhaftpflicht gilt ab Basis-Plus auch für gemietete Boote bis zur Größe des eigenen, im Premium ohne Größenbegrenzung.
Zum Merken
Ohne Ausweis
fahren, nach Einweisung, im freigegebenen Gebiet
Mit Haftung
für Boot, Schleuse und fremde Boote
Die Einweisung ersetzt den Ausweis, nicht die Sorgfalt in der Schleuse.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Hausboot in Frankreich einen Befähigungsausweis?
Für ein Mietboot auf den freigegebenen Kanälen und Flüssen nicht. Nach der Einweisung stellt der Vermieter eine Bescheinigung aus, die nur für dieses Boot und die Mietdauer gilt.
Wer zahlt einen Rempler in der Schleuse?
Schäden am Mietboot laufen über die Versicherung des Vermieters, Ihr Anteil ist in aller Regel die Kaution. Schäden an der Schleuse oder an fremden Booten sind ein Haftpflichtfall, für den auch Sie persönlich einstehen können.
Darf ich mit dem Mietboot überall fahren?
Nein, nur im Fahrgebiet laut Mietvertrag. Große Flüsse oder einzelne Abschnitte sind oft ausgenommen oder nur mit Auflagen erlaubt. Fragen Sie vor der Buchung.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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