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Charter in Schweden und Dänemark: welche Papiere wollen die Basen sehen?
Kurze Antwort
In Schweden und Dänemark schreibt das Gesetz Freizeitskippern für viele Boote wenig vor. Die Charterbasen wollen trotzdem in aller Regel einen Befähigungsausweis für das Meer und ein Funkzeugnis sehen, und was sie gelten lassen, holen Sie sich vor der Buchung schriftlich.
Für Crews aus Österreich ist der Norden ein anderes Segeln als die Adria: Granit statt Kalk, Kiefern statt Pinien, lange helle Abende. In den Schären vor Göteborg oder Stockholm liegen Felsen knapp unter der Oberfläche, die Dänische Südsee ist flach und voller Fahrrinnen. Bei den Papieren ändert sich weniger. Zulassung, Nachweise zur Sicherheitsausrüstung und die Versicherung des Bootes kommen von der Charterbasis und liegen an Bord. Um Befähigungsausweis, Funkzeugnis und die Ausweise der Crew kümmern Sie sich selbst.
Dass Schweden und Dänemark für viele Freizeitboote keinen Schein vorschreiben, heißt nicht, dass die Basis ohne einen übergibt. Sie verlangt in aller Regel einen Befähigungsausweis, der zum Boot und zum Meer passt, oft das ICC oder einen gleichwertigen nationalen Ausweis. Ein Ausweis nur für Binnengewässer, etwa für die Donau oder einen See, reicht dafür nicht. Für das UKW-Funkgerät wollen viele Basen ein Funkzeugnis wie das SRC sehen, manche fragen zusätzlich nach Erfahrung als Skipper. Was für das gebuchte Boot gilt, lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen.
Auf dem Wasser zählt dann die Seemannschaft. In den Schären legt man häufig mit dem Bug am Felsen an und hält das Heck mit einem Anker, die Seekarte läuft dabei ständig mit. In der Dänischen Südsee wird es neben den Tonnen schnell flach, und der Wasserstand schwankt mit dem Wind. Ausweise für alle an Bord gehören auch innerhalb der EU in die Mappe. Für Schäden, die Sie mit dem Charterboot bei anderen verursachen, haften Sie persönlich; die Bestätigung einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb dazu, auch wenn keine Vorschrift sie verlangt.
Zum Merken
Basis
Zulassung, Ausrüstung und Versicherung des Bootes
Crew
Befähigungsausweis, Funkzeugnis und Ausweise
Wenig Vorschrift im Gesetz, trotzdem ein Ausweis für die Basis: Klären Sie das vor der Buchung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht mein österreichischer Befähigungsausweis für Schweden oder Dänemark?
Das hängt davon ab, was die Basis für das konkrete Boot verlangt. Ein Ausweis für das Meer oder das ICC wird oft anerkannt, ein reiner Binnenausweis nicht. Holen Sie die Antwort vor der Buchung schriftlich ein.
Brauche ich in Skandinavien ein Funkzeugnis?
Wer das UKW-Funkgerät an Bord bedient, braucht in aller Regel ein Funkzeugnis wie das SRC. Viele Basen wollen, dass mindestens eine Person der Crew es hat.
Wie legt man in den Schären an?
Oft mit dem Bug am Felsen, die Leinen an Felshaken oder Ringen, und mit einem Heckanker. Lassen Sie sich das bei der Übergabe zeigen und loten Sie vor dem Anlaufen.
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