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Welche Papiere brauche ich für einen Charter in Kroatien?
Kurze Antwort
Für Österreicher ist Kroatien das nächstgelegene Charterrevier, und die meisten Pannen beim Check-in betreffen nicht das Boot, sondern den Ausweis des Skippers und die angemeldete Crewliste.
Von Wien oder Graz ist man in wenigen Stunden an der Adria, und deshalb beginnt für viele österreichische Crews der Törn mit einem Auto voller Taschen und einem Kopf voller Vorfreude. Was dabei regelmäßig zu kurz kommt, sind die Unterlagen. Ordnen Sie sie gedanklich in zwei Gruppen: Alles, was das Schiff betrifft, also Zulassung, Sicherheitsausrüstung und die Erlaubnisse für den gewerblichen Chartereinsatz, liegt in der Verantwortung der Basis und befindet sich bei der Übergabe an Bord.
Die zweite Gruppe betrifft Sie und Ihre Mitsegler. Dazu zählt ein Befähigungsausweis, der in Kroatien anerkannt wird, und ein Seefunkzeugnis für die Funkanlage des Schiffes. Ob Ihr österreichischer Ausweis für die gewünschte Schiffsgröße im gewünschten Revier genügt, beantwortet die Basis verbindlich, und zwar vor der Buchung und am besten per Mail. Dazu kommen die Ausweisdaten sämtlicher Personen an Bord für die Crewliste, die die Basis bei der zuständigen Hafenbehörde anmeldet, sowie der Chartervertrag samt Zahlungsnachweis.
Der praktische Rat lautet deshalb: Crewdaten früh übermitteln, nicht am Anreisetag, und den Schriftverkehr mit der Basis über den Befähigungsausweis aufheben. Wer erst am Steg erfährt, dass der Ausweis nicht reicht, verliert Urlaubstage oder den gesamten Törn. Ein Nachweis, der in keiner Vorschrift auftaucht und dennoch der wichtigste ist: Ihre Skipperhaftpflicht. Für Schäden, die Sie mit dem fremden Schiff bei Dritten verursachen, stehen Sie persönlich gerade, und diese Beträge erreichen rasch eine Größenordnung, die kein Urlaubsbudget trägt.
Zum Merken
Schiff
Zulassung und Erlaubnisse liegen bei der Charterbasis
Crew
Befähigungsausweis, Funkzeugnis und Ausweise bringen Sie mit
Die Frage nach dem Befähigungsausweis vor der Buchung schriftlich klären. Am Steg hilft keine Diskussion mehr.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Genügt mein österreichischer Befähigungsausweis in Kroatien?
Das hängt vom Ausweis, von der Schiffsgröße und vom Revier ab. Die Charterbasis sagt Ihnen verbindlich, welcher Nachweis für das konkrete Schiff anerkannt wird. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Wer meldet die Crewliste an?
Das erledigt die Charterbasis bei der zuständigen Hafenbehörde. Sie braucht dafür Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ausweisnummer jeder Person an Bord, vollständig und vor dem Ablegen.
Muss ich mich um Papiere des Schiffes kümmern?
Bei einer regulär vercharterten Yacht nicht. Sehen Sie bei der Übergabe dennoch nach, ob die Schiffspapiere an Bord liegen, denn bei einer Kontrolle auf See werden sie von Ihnen als Schiffsführer verlangt.
Was tun, wenn ein Mitsegler kurzfristig absagt?
Melden Sie die Änderung der Basis, bevor Sie ablegen. Die gemeldete Liste soll mit den tatsächlich anwesenden Personen übereinstimmen, eine rechtzeitige Korrektur ist unproblematisch, eine falsche Liste nicht.
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