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Mindestdeckungssumme im Ausland: Welche Haftpflicht verlangen die Länder?
Kurze Antwort
Wer mit dem Boot an die Adria, nach Kroatien, Italien, Slowenien oder in die Schweiz fährt, braucht im Ausland eine Haftpflicht mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme. Welche Summe gilt, legt jedes Land selbst fest, und für einen schweren Personenschaden reicht sie selten.
Am Attersee oder an der Donau denkt kaum jemand an die Haftpflichtsumme, sie steht irgendwo auf der Polizze. Das ändert sich, sobald der Trailer durch den Karawankentunnel rollt oder die Yacht in einer kroatischen Marina liegt. Viele Länder verlangen für ausländische Sportboote eine Haftpflicht mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme, und an Bord muss der Nachweis liegen, am besten die internationale Versicherungsbestätigung, die eine Hafenbehörde ohne Übersetzung lesen kann. Ohne Nachweis drohen Strafen, und manche Marina lässt das Boot gar nicht erst festmachen.
Welche Länder eine Mindestsumme vorschreiben, ist beim ÖAMTC und beim ADAC nachzulesen. Italien verlangt seit dem 11. Juni 2022 die höchste Summe dieser Aufzählung, getrennt nach Personen und Sachschäden. Kroatien verlangt den Nachweis für Boote mit mehr als 15 kW Motorleistung, Slowenien, Spanien, Montenegro und die Schweiz haben jeweils eigene Mindestsummen. In Frankreich ist die Haftpflicht für Sportboote grundsätzlich freiwillig, einzelne Häfen verlangen den Nachweis trotzdem. Die Beträge unterscheiden sich um ein Vielfaches und werden gelegentlich angehoben, daher vor jeder Saison beim Automobilclub oder bei der Behörde des Ziellandes nachsehen.
Die gesetzliche Mindestsumme ist eine Untergrenze für die Einreise, kein Maßstab für den Ernstfall. Wird vor einer Badebucht ein Schwimmer schwer verletzt und bleibt dauerhaft pflegebedürftig, gehen die Kosten rasch in die Millionen, und was über die Deckungssumme hinausgeht, zahlt der Eigner aus eigener Tasche. Unsere Wassersport-Haftpflicht gibt es in drei Stufen, und jede davon liegt in allen genannten Ländern über der gesetzlichen Mindestsumme. Die internationale Versicherungsbestätigung stellen wir auf Wunsch aus. Für Törns an der Adria raten wir zur höheren Stufe, weil ein Schaden dort nach dortigem Recht und zu dortigen Kosten abgerechnet wird.
Zum Merken
Mindestsumme
reicht für die Kontrolle in der Marina
Deckungssumme
muss den schweren Schaden tragen
Die Vorschrift regelt, ob Sie auslaufen dürfen. Die Polizze regelt, was danach geschieht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Welche Länder verlangen eine Mindestdeckungssumme für Sportboote?
Nach Angaben von ÖAMTC und ADAC unter anderem Italien, Kroatien, Slowenien, Spanien, Montenegro und die Schweiz. In Frankreich ist die Haftpflicht für Sportboote grundsätzlich freiwillig, Häfen dürfen den Nachweis aber verlangen.
Was muss ich in Kroatien an Bord haben?
Für Boote mit mehr als 15 kW Motorleistung den Nachweis einer Haftpflicht mit der kroatischen Mindestdeckungssumme, am besten die internationale Versicherungsbestätigung, ausgedruckt und griffbereit.
Genügt die gesetzliche Mindestsumme?
Für die Kontrolle in der Marina ja, für einen schweren Personenschaden selten. Was über die Deckungssumme der Polizze hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wählen Sie die Summe nach dem Risiko, nicht nach der Vorschrift.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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