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Fahrtgebiet überschreiten: Was gilt, wenn der Törn über die Grenze der Polizze führt?
Kurze Antwort
Die Kasko gilt nur im Fahrtgebiet, das in Ihrer Polizze steht. Führt der Törn darüber hinaus, erweitern Sie vorher, rückwirkend ist das nicht möglich. Ein Anruf vor dem Ablegen dauert ein paar Minuten, ein Schaden jenseits der Grenze kann das ganze Boot kosten.
Das Fahrtgebiet in der Polizze ist mehr als eine Zeile im Kleingedruckten. Es bestimmt, wo Ihr Schutz gilt, und danach ist die Prämie berechnet. Viele österreichische Eigner haben ihr Boot in Kroatien liegen und die Adria versichert. Wer dann spontan nach Griechenland weitersegelt, durch die Straße von Messina ins Tyrrhenische Meer fährt oder bis an die nordafrikanische Küste will, ist jenseits der Linie in vielen Verträgen ohne Kasko. Geht dort etwas schief, trägt der Eigner den Schaden allein.
Besonders tückisch sind Überstellungsfahrten. Das Boot wurde in der Türkei, in Italien oder an der Ostsee gekauft und soll an den Liegeplatz in Istrien oder Dalmatien, versichert ist aber nur das spätere Revier. Oder die Route führt in ein Gebiet mit Ausschlüssen, etwa in Kriegsgebiete oder an Küsten, die der Vertrag ausdrücklich ausnimmt. Wer nur einmal im Jahr weiter weg will, muss dafür nicht zwölf Monate das große Fahrtgebiet bezahlen, viele Polizzen kennen eine zeitlich begrenzte Erweiterung für einen einzelnen Törn.
Merken Sie sich eine Regel: Bescheid geben, bevor Sie fahren, nicht danach. Lesen Sie nach, wie Ihr Fahrtgebiet beschrieben ist, oft über Längen- und Breitengrade oder über Linien zwischen zwei Kaps. Liegt auch nur ein Teil der geplanten Route außerhalb, melden Sie sich vor dem Ablegen und lassen Sie sich die Erweiterung schriftlich geben. Die Haftpflicht ist davon meist nicht berührt, sie gilt in vielen Verträgen weltweit. Bei NAMMERT gilt die Kasko auf allen Gewässern innerhalb des vereinbarten Fahrtgebiets, Ziffer A-2.1.1. Ein Überschreiten ist in allen drei Kaskotarifen nur nach Absprache mit uns und vor Risikobeginn zulässig, Ziffer B-4.1. Im Premium ist eine kurzfristige Erweiterung von bis zu sechs Wochen je Versicherungsjahr enthalten, Ziffer A-2.1.1. Zur Wahl stehen Fahrtgebiete von den EU-Binnengewässern bis weltweit, Ziffer A-2.2. Unsere Wassersport-Haftpflicht umfasst auch Schäden im Ausland, Ziffer A-7.1.
Zum Merken
Vorher
ein Anruf, eine schriftliche Bestätigung
Nachher
keine Erweiterung mehr möglich
Die Grenze in der Polizze gilt auch bei bestem Segelwetter.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich das Fahrtgebiet ohne Absprache verlasse?
Für Schäden jenseits der Grenze gibt es in der Kasko meist keinen Schutz. Nachträglich lässt sich das Fahrtgebiet nicht mehr erweitern.
Lässt sich das Fahrtgebiet nur für einen Törn erweitern?
In vielen Polizzen ja, befristet. Bei uns ist das im Premium für bis zu sechs Wochen im Jahr enthalten, in den anderen Tarifen nach Absprache vor dem Törn.
Gilt die Haftpflicht auch außerhalb des Fahrtgebiets?
Häufig ja, viele Haftpflichtverträge gelten weltweit. Sehen Sie trotzdem in Ihrer Polizze nach, bevor Sie die Adria verlassen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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