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Weiße Segelyacht mit dem Heck an einer Steinmole in einem kleinen Hafen der türkischen Ägäis, auf dem Cockpittisch eine geschlossene Dokumentenmappe

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Charter in der Türkei: welche Papiere und Formalitäten Österreicher brauchen

Kurze Antwort

Weil die Türkei kein EU-Land ist, beginnt die Vorbereitung beim Reisedokument jedes Crewmitglieds. Um das Boot kümmert sich die Basis, Sie bringen Befähigungsausweis, meist ein Funkzeugnis und rechtzeitig die Passdaten der Crew mit.

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Von Wien, Graz oder Salzburg aus ist die türkische Küste zwischen Bodrum, Marmaris, Göcek und Fethiye in wenigen Flugstunden erreicht, und viele österreichische Crews chartern dort im Frühjahr und Herbst. Anders als in Kroatien oder Italien reisen Sie aber aus der Europäischen Union aus. Mit welchem Dokument die Einreise möglich ist und wie lange es noch gültig sein muss, hängt von der Staatsbürgerschaft ab; die Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums sagen es für Österreicher, Mitsegler aus anderen Ländern prüfen bei ihren eigenen Behörden.

Zulassung, Ausrüstungsnachweise und Versicherung der Yacht besorgt die Charterbasis, das Boot fährt in aller Regel unter türkischer Flagge. Von Ihnen braucht die Basis früh die Passdaten aller an Bord, weil die Crewliste bei den Behörden angemeldet wird. Vom Skipper verlangt sie einen Befähigungsausweis, der für das Meer gilt; ein Schein nur für Donau, Bodensee oder andere Binnengewässer reicht nicht. Das ICC und gängige Scheine für die Küstenfahrt werden oft anerkannt. Für das UKW-Funkgerät wird häufig ein Funkzeugnis wie das SRC erwartet. Welche Scheine gelten, lassen Sie sich von der Basis schriftlich bestätigen.

Zwei Dinge sollten Sie vor dem Ablegen wissen. Die griechischen Inseln liegen oft in Sichtweite, doch ein Abstecher dorthin ist ein Grenzübertritt mit Aus- und Einklarieren, den viele Charterverträge verbieten oder nur mit Zustimmung der Basis erlauben. Und in manchen Küstenregionen wird festgehalten, wo Sie den Fäkaltank abpumpen lassen; das Verfahren erklärt die Basis bei der Übernahme. Für Schäden, die Sie mit dem Charterboot anderen zufügen, haften Sie persönlich. Eine Skipperhaftpflicht gehört deshalb in die Mappe, auch wenn sie keine Vorschrift verlangt.

Zum Merken

Basis

Zulassung, Ausrüstung, Versicherung der Yacht, Anmeldung der Crewliste

Crew

Reisedokumente, Befähigungsausweis, Funkzeugnis, Passdaten

Einreise und anerkannte Scheine klären Sie vor der Buchung, nicht an der Pier.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Welches Reisedokument brauche ich als Österreicher für den Türkei-Charter?

Maßgeblich sind die aktuellen Einreisebestimmungen, die das österreichische Außenministerium in seinen Reiseinformationen veröffentlicht. Prüfen Sie sie vor der Buchung, auch die geforderte Restgültigkeit. Mitsegler anderer Staatsbürgerschaft klären das bei ihren eigenen Behörden.

Reicht mein österreichischer Befähigungsausweis?

Das entscheidet die Basis für das konkrete Boot. Ein Schein, der nur für Binnengewässer gilt, reicht für das Meer nicht. Das ICC und Scheine für die Küstenfahrt werden oft anerkannt, lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.

Darf ich mit dem Charterboot nach Griechenland hinüber?

Nur wenn der Chartervertrag es ausdrücklich erlaubt. Es ist ein Grenzübertritt mit Aus- und Einklarieren. Viele Basen schließen ihn aus oder verlangen vorher ihre Zustimmung.

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