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Cockpit einer Charteryacht in einer Marina auf den Balearen, am Teaktisch eine geschlossene Dokumentenmappe und ein Handfunkgerät

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Charter in Spanien: Welchen Befähigungsausweis will die Basis sehen?

Kurze Antwort

Spanien erkennt beim Charter den Schein an, den Ihr Heimat- oder Wohnsitzland ausgestellt hat, wenn es zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, also auch den österreichischen. Für welches Boot und Revier er reicht, prüft die Basis, und das klären Sie vor der Buchung schriftlich.

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Mallorca, Ibiza, Menorca und die Costa Brava sind von Wien aus mit dem Flugzeug schnell erreicht und bei österreichischen Crews beliebt. Vor der Buchung steht die Frage, ob der eigene Schein dort gilt. Geregelt ist das im Real Decreto 875/2014, der spanischen Verordnung über die Scheine für Sportboote. Für Charterer aus dem Ausland zählt vor allem eine Bestimmung: Sportboote unter spanischer Flagge dürfen an Personen vermietet werden, die einen gültigen Schein ihres Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzlandes besitzen, wenn dieses Land zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört oder in einer Anlage der Verordnung genannt ist. Mit einem passenden österreichischen Befähigungsausweis brauchen Sie also keinen spanischen Schein.

Kleine Mietboote bis fünf Meter und 15 PS durften in Spanien bisher ohne Schein gefahren werden, tagsüber und bis zwei Seemeilen vom Ausgangsort. Nach einer Änderung durch das Real Decreto 1188/2025 gilt diese Ausnahme ab dem 1. Oktober 2026 nur noch für den privaten Gebrauch, wer mietet, braucht dann auch für das kleine Boot einen Schein. Für eine Charteryacht war ohnehin immer einer nötig. Entscheidend ist, dass Ihr Ausweis für das Meer gilt: Ein Schein nur für Donau, Bodensee oder andere Binnengewässer reicht nicht. Viele Basen erkennen gängige Scheine für See und das ICC an und fragen zusätzlich nach Erfahrung, etwa nach gesegelten Seemeilen. Für das UKW-Funkgerät wird häufig ein Funkzeugnis wie das SRC erwartet, oft von zumindest einer Person der Crew.

Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, dass die Basis Ihren Ausweis für das gebuchte Boot anerkennt; wer sich auf den Wohnsitz beruft, sollte ihn belegen können. Bei Kontrollen auf dem Wasser werden Bootspapiere, Schein und Crewliste verlangt, halten Sie die Dokumente daher griffbereit. Auf den Balearen ist das Ankern auf den Seegraswiesen aus Posidonia verboten, die Basis gibt Ihnen die Revierunterlagen dazu mit. Für Schäden, die Sie mit dem Charterboot bei anderen verursachen, haften Sie persönlich; die Bestätigung einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb in die Mappe, auch wenn keine Vorschrift sie verlangt.

Zum Merken

Ihr Ausweis

gilt beim Charter, wenn das Ausstellerland im EWR liegt

Die Basis

entscheidet, für welches Boot er reicht

Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, dass die Basis Ihren Ausweis für das gebuchte Boot anerkennt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Charter in Spanien einen spanischen Schein?

Nein, wenn Sie einen gültigen Schein Ihres Heimat- oder Wohnsitzlandes im Europäischen Wirtschaftsraum haben, etwa einen österreichischen Befähigungsausweis für See. Für welches Boot er reicht, entscheidet die Basis.

Reicht ein Schein nur für Binnengewässer?

Nein, für das Meer braucht es einen Ausweis, der auch für See gilt. Viele Basen erkennen gängige Scheine für See und das ICC an. Fragen Sie vor der Buchung schriftlich nach.

Kann ich in Spanien ein kleines Boot ohne Schein mieten?

Ab dem 1. Oktober 2026 nicht mehr. Die Ausnahme für Motorboote bis fünf Meter und 15 PS gilt dann nur noch für den privaten Gebrauch, ein Mietboot braucht einen Schein.

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