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Yacht per Frachter verschiffen: wer haftet beim Verladen und auf See?
Kurze Antwort
Viele Langfahrer verschiffen ihre Yacht zurück nach Europa oder in ein neues Revier. Der Verfrachter haftet dabei meist nur begrenzt. Entscheidend ist daher, ob die eigene Polizze den Transport am Frachter einschließt und wie gut Zustand und Verladen dokumentiert sind.
Nach der Atlantikrunde zurück ans Mittelmeer, von der Karibik in den Pazifik oder einfach näher an die Heimat: Statt selbst über den Ozean zu segeln, verschiffen viele Eigner ihre Yacht. Sie steht dann in einem Stahlgestell an Deck eines Frachters oder schwimmt in ein Dockschiff ein. Verladen wird mit Bord- oder Hafenkran, auf See halten Gurte und Stützen das Boot. Schäden entstehen vor allem beim Heben und Absetzen sowie durch Schiffsbewegungen in schwerem Wetter.
Der Verfrachter haftet in aller Regel nur nach dem Frachtvertrag und dem Seefrachtrecht, und beides deckelt die Haftung oft weit unter dem Wert einer Yacht. Fragen Sie daher Ihren Versicherer rechtzeitig, ob die Polizze den Transport am Frachter einschließt, ob er gemeldet werden muss und ob es eine Erweiterung braucht. Fragen Sie auch den Verfrachter, welche Transportversicherung er anbietet und was sie nicht deckt. Wird große Havarie erklärt, kann auch Ihre Yacht anteilig zu den Kosten herangezogen werden.
Bereiten Sie die Yacht nach den Vorgaben des Verfrachters vor: Loses unter Deck verstauen, Sprayhood und Bimini abbauen, Segel abschlagen, Batterien abklemmen, Tanks auf niedrigen Stand bringen und den Mast nach Absprache legen oder sichern. Fotografieren Sie das Boot vor dem Verladen rundum mit Datum und lassen Sie sich den Zustand im Übernahmeprotokoll bestätigen. Klären Sie Zoll und Steuerstatus am Zielhafen vorab, damit die Yacht bei Ankunft nicht festsitzt.
Zum Merken
Haftung des Verfrachters
begrenzt nach Frachtvertrag und Seefrachtrecht
Wert der Yacht
oft ein Vielfaches davon
Vor dem Verschiffen klärt man, welche Versicherung den Transport wirklich trägt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Haftet der Verfrachter für Schäden an meiner Yacht?
Nur nach Frachtvertrag und Seefrachtrecht, und dort ist die Haftung meist eng begrenzt. Den vollen Wert deckt sie in aller Regel nicht.
Gilt meine Polizze auch am Frachter?
Das hängt vom Vertrag ab. Klären Sie vor dem Transport, ob er eingeschlossen ist, gemeldet werden muss oder eine Erweiterung braucht.
Wie dokumentiere ich den Zustand vor dem Verladen?
Mit datierten Fotos rundum, Detailaufnahmen von Rumpf, Kiel und Ruder sowie dem unterschriebenen Übernahmeprotokoll.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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