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Charter in Italien: welche Papiere Basis und Küstenwache sehen wollen
Kurze Antwort
Die Bootspapiere liegen bei der Charterbasis. Befähigungsausweis, Funkzeugnis, Ausweise und die Daten der Crew bringen Sie selbst mit. Welche Scheine die Basis für das gebuchte Boot anerkennt, lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich geben.
Für viele Österreicher ist Italien das nächste Meer: über den Brenner nach Ligurien und in die Toskana, über Tarvis an die obere Adria, oder mit dem Flugzeug nach Sardinien und Sizilien. Beim Charter sind die Papiere zweigeteilt. Zulassung, Nachweise über die Sicherheitsausrüstung und die Versicherungsbestätigung des Bootes besorgt die Basis, sie liegen an Bord. Um den Rest kümmern Sie sich: den Befähigungsausweis des Skippers, Ausweise für alle an Bord und die Angaben, die die Basis für die Crewliste braucht.
Beim Befähigungsausweis lohnt Sorgfalt. Das italienische Recht macht die Führerscheinpflicht an Merkmalen wie Motorleistung, Bootsgröße und Abstand zur Küste fest; die Basis verlangt aber in aller Regel unabhängig davon einen Nachweis, der zu Boot und Revier passt. Viele Basen erkennen das ICC und gängige Scheine für das Meer an, ein Schein nur für Binnengewässer, etwa für Donau oder Bodensee, reicht nicht. Für das UKW-Funkgerät an Bord wird häufig ein Funkzeugnis wie das SRC verlangt, oft von mindestens einer Person der Crew. Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, was die Basis für Ihr Boot akzeptiert.
Auf dem Wasser kontrolliert die italienische Küstenwache, die Guardia Costiera, und dann will sie Bootspapiere, Befähigungsausweis und Crewliste von Ihnen sehen. Prüfen Sie beim Check-in, ob alles zum Boot an Bord ist, und halten Sie die persönlichen Dokumente griffbereit. In den Meeresschutzgebieten sind Fahren, Ankern oder Baden in bestimmten Zonen eingeschränkt, die Grenzen stehen in den Revierunterlagen. Für Schäden, die Sie mit dem Charterboot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich; deshalb gehört die Bestätigung einer eigenen Skipperhaftpflicht in die Mappe, auch wenn keine Vorschrift sie verlangt.
Zum Merken
Basis
Zulassung, Ausrüstungsnachweise, Versicherung des Bootes
Sie
Befähigungsausweis, Funkzeugnis, Ausweise, Crewdaten
Klären Sie schriftlich vor der Buchung, welche Scheine die Basis anerkennt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht mein österreichischer Schein für einen Charter in Italien?
Das hängt nicht am Schein allein, sondern daran, was die Basis für das konkrete Boot und Revier verlangt. Ein Schein nur für Binnengewässer genügt für das Meer nicht. Lassen Sie sich die Antwort vor der Buchung schriftlich geben.
Brauche ich ein Funkzeugnis?
Wer das UKW-Funkgerät an Bord bedient, braucht in aller Regel ein Funkzeugnis wie das SRC. Viele Basen wollen, dass mindestens eine Person der Crew eines hat. Fragen Sie vorab nach.
Was schaut sich die Küstenwache an?
Vor allem Bootspapiere, Befähigungsausweis und Sicherheitsausrüstung, dazu die Einhaltung der Regeln in Schutzgebieten und vor Badestränden. Mit griffbereiten Papieren und Crewliste ist die Kontrolle rasch erledigt.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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