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Charter ab Lesbos: Seegrenze zur Türkei und Kontrollen der Küstenwache
Kurze Antwort
Vor Lesbos liegt die Seegrenze zur Türkei an manchen Stellen nur wenige Seemeilen vor der Küste. Wer dort chartert, bleibt in griechischen Gewässern, hat Befähigungsausweis und Bootspapiere griffbereit und rechnet mit Kontrollen der Küstenwache.
Lesbos ist für viele Österreicher, die Griechenland schon von den Kykladen oder dem Ionischen Meer kennen, ein ruhigeres Ziel: weniger Charterboote, lange Küsten, kleine Fischerhäfen. Die Insel liegt aber unmittelbar vor der türkischen Küste. Im Sund vor Mytilini und an der Nordseite verläuft die Seegrenze stellenweise nur wenige Seemeilen vom Ufer entfernt, und die griechische Küstenwache ist mit Patrouillenbooten und Kontrollen in den Häfen entsprechend stark vertreten.
Deshalb gilt für den Törn: Sie bleiben auf der griechischen Seite. In einen türkischen Hafen fahren Sie nur, wenn der Chartervertrag das ausdrücklich zulässt und Sie in zugelassenen Häfen ordnungsgemäß aus- und einklarieren. Bei einer Kontrolle will die Küstenwache in aller Regel die Bootspapiere, die Crewliste, die Charterunterlagen, die Reisepässe oder Personalausweise und den Befähigungsausweis des Skippers sehen; ein ICC erleichtert die Sache. Anweisungen über UKW Kanal 16 befolgen Sie ruhig.
Im Sommer bestimmt der Meltemi den Rhythmus, ein Nordwind, der oft kräftig und mehrere Tage weht, während die Häfen an der Nordküste weit auseinanderliegen. Planen Sie kurze Etappen und einen Reservetag. Sehen Sie ein Boot in Seenot, melden Sie es sofort über Kanal 16 oder den Euronotruf 112. Und weil Sie für Schäden, die Sie mit der Charteryacht an fremden Booten oder Stegen verursachen, persönlich haften, klären Sie vor der Abreise, ob eine Skipperhaftpflicht besteht.
Zum Merken
Griechische Seite
Charterrevier, Ausweis griffbereit
Türkische Seite
nur mit Erlaubnis im Vertrag
Vor Lesbos ist die Grenze nah, die Unterlagen liegen griffbereit.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich von Lesbos mit der Charteryacht in die Türkei?
Nur wenn der Chartervertrag es ausdrücklich erlaubt und Sie in zugelassenen Häfen aus- und einklarieren. Sonst bleiben Sie in griechischen Gewässern.
Welche Unterlagen will die Küstenwache sehen?
Meist Bootspapiere, Crewliste, Charterunterlagen, Ausweise der Crew und den Befähigungsausweis des Skippers.
Wie melde ich ein Boot in Seenot?
Über UKW Kanal 16 oder den Euronotruf 112, dann den Anweisungen der Rettungsleitstelle folgen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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