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Brauche ich jemanden vor Ort, wenn ich nicht am Boot bin?
Kurze Antwort
Zwischen Wien und der Marina in Istrien liegen Stunden. Viele Bedingungswerke verlangen bei längerer Abwesenheit eine benannte Person, die das Boot verholen oder zusätzlich vertäuen kann. Eine Telefonnummer allein genügt dafür selten.
Viele österreichische Eigner haben ihr Boot dort, wo sie selten sind: an der Adria, am Neusiedler See, am Attersee, während sie in Wien, Linz oder Graz arbeiten. Sobald ein Boot länger unbeaufsichtigt liegt, taucht in den Bedingungen eine Person auf, von der vorher nie die Rede war: jemand vor Ort, der im Ernstfall verholen, zusätzlich vertäuen oder das Boot sichern kann. Manche Werke verlangen das ab einer bestimmten Dauer der Abwesenheit, andere knüpfen den Selbstbehalt daran, und in einzelnen Fällen hängt die Deckung selbst davon ab. Lesen Sie diesen Punkt, bevor Sie für Wochen wegfahren.
Entscheidend ist nicht der Name, sondern was diese Person tatsächlich tun kann. Verlangt wird jemand, der handlungsfähig ist: Zugang zum Hafen und zum Boot, die Schlüssel, die Erlaubnis, es zu bewegen, und im besten Fall die Kenntnis, wie Motor und Leinen zu bedienen sind. Ein Nachbarlieger, der ohnehin jede Woche am Steg ist, nützt mehr als ein Verwandter dreihundert Kilometer entfernt. In einer Marina an der Adria ist es oft der Hafenbetrieb selbst oder ein ortsansässiger Bootsservice, der die Betreuung gegen Entgelt übernimmt und bei Sturmwarnung Fender und Leinen kontrolliert.
Regeln Sie es schriftlich, bevor Sie abreisen, und nennen Sie den Namen Ihrem Versicherer und dem Hafen. Hinterlegen Sie eine Vollmacht für Notmaßnahmen und eine knappe Liste mit allem, was im Ernstfall zählt: wo die Schlüssel liegen, wo die Seeventile sitzen, wie der Motor startet, welche Leinen und Fender an Bord sind, wen man bei Schaden anruft. Eine halbe Seite Papier verschafft bei einer Sturmwarnung zwei Stunden Vorsprung, und genau diese zwei Stunden entscheiden oft darüber, ob das Boot nur gescheuert hat oder am Steg aufliegt.
Zum Merken
Eine benannte Person
verlangen viele Bedingungswerke bei längerer Abwesenheit
Schlüssel und Vollmacht
braucht sie, sonst steht sie nur am Steg
Ein Name im Vertrag hilft erst, wenn dieser Name an Bord kommt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht der Hafenbetrieb in der Marina?
Oft ja, aber nur, wenn er ausdrücklich benannt ist, Zugang zum Boot hat und die Aufgabe angenommen hat. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sich dort jemand zuständig fühlt, fragen Sie nach und halten Sie die Zusage schriftlich fest.
Muss die benannte Person Fachkenntnis haben?
Sie muss handeln können, nicht reparieren. Verholen, zusätzlich festmachen, die Persenning abnehmen und im Zweifel Hilfe rufen ist das, worauf es ankommt. Alles Weitere macht danach die Werft.
Was gilt, wenn das Boot über Winter in Kroatien liegt?
Dann wird die Frage erst recht wichtig, weil Sie Hunderte Kilometer entfernt sind. Vereinbaren Sie die Betreuung mit dem Hafen oder einem ortsansässigen Service schriftlich, mit Namen, Erreichbarkeit und Umfang, und melden Sie uns den Namen zum Vertrag.
Kostet die Betreuung Prämie?
Die Betreuung selbst zahlen Sie dem Hafen oder dem Service, nicht der Versicherung. Umgekehrt kann eine verlässlich benannte Person den Selbstbehalt oder eine Auflage in den Bedingungen beeinflussen. Sprechen Sie uns darauf an, bevor Sie abreisen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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