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Nachtfahrverbot im Charter: was bei Dunkelheit gilt
Kurze Antwort
Das Nachtfahrverbot steht meist nicht im Gesetz, sondern im Chartervertrag. Wer sich darüber hinwegsetzt und in der Nacht einen Schaden verursacht, riskiert die Kaution und darüber hinaus die persönliche Haftung.
Wer von Wien oder Salzburg an die Adria fährt und dort chartert, findet im Vertrag oft einen Satz, der die Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang untersagt oder auf wenige Strecken begrenzt. Das ist in aller Regel keine allgemeine staatliche Vorschrift, sondern eine Bedingung des Vercharterers, örtlich ergänzt durch Regeln für gewerblich vercharterte Yachten. Gelesen wird dieser Satz selten, und darum kostet er im Schadenfall Geld. Lesen Sie ihn vor der Buchung und legen Sie den Törnplan danach an.
Der Hintergrund ist nüchtern. Nachts sind unbeleuchtete Netze, Bojen und niedrige Felsen kaum auszumachen, eine fremde Bucht lässt sich schlecht einschätzen, und eine Crew im Urlaub ist nach einem langen Tag nicht in der Verfassung für eine Nachtfahrt. Die Basen kennen das aus ihren eigenen Schadenakten. Dieselbe Erfahrung steckt hinter Regeln, die das Anlaufen bestimmter Häfen bei Dunkelheit oder das Ankern in einzelnen Buchten ausschließen. Wer vom Attersee oder von der Donau kommt, unterschätzt zudem gern, wie schnell im Mittelmeer der Wind auffrischt.
Passiert nachts etwas, hat das zwei Seiten. Gegenüber der Basis liegt ein Vertragsverstoß vor, und der kann die vereinbarte Begrenzung der Kaution aushebeln, auch eine Kautionsversicherung. Gegenüber Dritten haften Sie ohnehin persönlich. Dazu kommt das österreichische Verständnis von grober Fahrlässigkeit: Wer wissentlich gegen eine klare Auflage verstößt, steht deutlich schlechter da. Planen Sie deshalb Tagesetappen, die bei Licht zu schaffen sind, halten Sie Reserve für Wind und Welle, und laufen Sie lieber eine Bucht früher an. Muss es in der Dämmerung weitergehen, rufen Sie vorher die Basis an und lassen Sie sich die Ausnahme bestätigen.
Zum Merken
Vertrag
Das Verbot steht im Chartervertrag, nicht im Gesetz
Folge
Ein Verstoß kann die Kautionsregelung aushebeln
Planen Sie Etappen, die bei Tageslicht zu schaffen sind, und laufen Sie lieber früher eine Bucht an.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist die Nachtfahrt im Charter generell verboten?
Nein, das hängt vom Revier und vor allem vom Chartervertrag ab. Manche Basen untersagen sie ganz, andere nur auf bestimmten Strecken. Maßgeblich ist der Text, den Sie unterschrieben haben, nicht die Auskunft am Nachbarsteg.
Was kostet ein Schaden in der Nacht?
Neben dem Schaden die Kaution, weil ein Vertragsverstoß die vereinbarte Begrenzung aushebeln kann. Gegenüber Dritten haften Sie persönlich, unabhängig davon, was Sie mit der Basis vereinbart haben.
Darf ich nachts vor Anker liegen?
Ankern ist etwas anderes als Fahren und in aller Regel erlaubt, sofern Vertrag und örtliche Regeln nichts anderes sagen. Manche Reviere schützen den Grund und lassen nur Bojenfelder zu, das steht in den Revierunterlagen der Basis.
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