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Yachtcharter in Frankreich: welcher Schein und welche Papiere gefragt sind
Kurze Antwort
Die Papiere des Bootes besorgt die Charterbasis, sie liegen an Bord. Befähigungsausweis, Funkzeugnis, Ausweise und die Daten der Crew bringen Sie selbst mit. Welche Scheine die Basis für das gebuchte Boot gelten lässt, lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich geben.
Von Österreich aus ist Frankreich weiter weg als Kroatien oder Italien, trotzdem zieht es jedes Jahr Crews an die Côte d'Azur, nach Korsika oder in die Bretagne, oft mit dem Flugzeug nach Nizza oder Marseille. Die Papiere sind dort ähnlich aufgeteilt wie in den Revieren an der Adria. Zulassung, Nachweise über die Sicherheitsausrüstung und die Versicherungsbestätigung des Bootes kommen von der Basis. Sie selbst kümmern sich um den Befähigungsausweis des Skippers, um Ausweise für alle an Bord und um die Angaben für die Crewliste.
Beim Befähigungsausweis lohnt Sorgfalt. In Frankreich hängt die gesetzliche Führerscheinpflicht vor allem an der Motorleistung; die Basis verlangt aber in aller Regel unabhängig davon einen Nachweis, der zu Boot und Revier passt. Viele Basen erkennen das ICC und gängige Scheine für das Meer an. Ein Schein nur für Binnengewässer, etwa für Donau oder Bodensee, genügt für das Meer nicht. Für das UKW-Funkgerät wollen Basen häufig ein Funkzeugnis wie das SRC sehen, oft von mindestens einer Person an Bord, und in der Bretagne fragen manche nach Erfahrung mit Gezeiten.
Auf dem Wasser kontrollieren Gendarmerie maritime, Affaires maritimes und der französische Zoll, und dann wollen sie Bootspapiere, Befähigungsausweis und Crewliste sehen. Prüfen Sie beim Check-in, ob alles zum Boot an Bord ist, und halten Sie die persönlichen Dokumente griffbereit. Entlang der Mittelmeerküste ist das Ankern über Seegraswiesen an vielen Stellen eingeschränkt, Nationalparks wie Port-Cros haben eigene Regeln, beides steht in den Revierunterlagen. Für Schäden, die Sie mit dem Charterboot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich, die Bestätigung einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb in die Mappe.
Zum Merken
Basis
Zulassung, Ausrüstungsnachweise, Versicherung des Bootes
Sie
Befähigungsausweis, Funkzeugnis, Ausweise, Crewdaten
Klären Sie schriftlich vor der Buchung, welche Scheine die Basis anerkennt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht mein österreichischer Schein für einen Charter in Frankreich?
Das hängt nicht am Schein allein, sondern daran, was die Basis für das konkrete Boot und Revier verlangt. Ein Schein nur für Binnengewässer genügt für das Meer nicht. Lassen Sie sich die Antwort vor der Buchung schriftlich geben.
Brauche ich in Frankreich ein Funkzeugnis?
Wer das UKW-Funkgerät an Bord bedient, braucht in aller Regel ein Funkzeugnis wie das SRC. Viele Basen wollen, dass mindestens eine Person der Crew eines hat. Fragen Sie vorab nach.
Wo darf ich an der französischen Küste nicht ankern?
Über Seegraswiesen ist das Ankern an vielen Stellen eingeschränkt, und in Nationalparks gelten eigene Zonen und Bojenfelder. Die Grenzen stehen in den Revierunterlagen, die Sie bei der Übergabe bekommen.
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