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Welchen Befähigungsausweis verlangt Griechenland beim Charter?
Kurze Antwort
Wer ohne Skipper chartert, braucht einen Befähigungsausweis, der für Boot und Revier anerkannt wird, dazu ein Funkbetriebszeugnis. Üblich ist außerdem eine zweite erfahrene Person an Bord, die beim Check-in mit unterschreibt.
Für den österreichischen Eigner ist die Ägäis ein Revier, in das er fliegt und nicht fährt, und genau deshalb entscheidet sich der Törn schon am Schreibtisch. Bareboat bedeutet, dass Sie das Boot ohne Skipper übernehmen und selbst führen. Dafür verlangt die Basis einen Befähigungsausweis, der für dieses Boot und dieses Fahrtgebiet anerkannt wird, und ein Funkbetriebszeugnis für die Seefunkanlage. Österreichische Ausweise für den Fahrtbereich 2 oder 3 sind im Mittelmeer verbreitet, entscheidend ist aber die schriftliche Auskunft der Basis zum konkreten Boot.
Eine Eigenheit überrascht viele beim ersten Törn: In aller Regel wird eine zweite Person an Bord erwartet, die seemännische Erfahrung mitbringt und beim Check-in als Mitverantwortliche unterschreibt. Dahinter steht der Gedanke, dass bei einem Ausfall des Schiffsführers jemand das Boot sicher in den nächsten Hafen bringt. Ob dafür ein eigener Ausweis nötig ist oder eine belegbare Erfahrung reicht, handhaben die Basen unterschiedlich. Klären Sie früh, wen Sie dafür benennen, am besten bevor die Buchung fix ist.
Sortieren Sie die Unterlagen in zwei Stapel. Was zum Boot gehört, besorgt die Basis und liegt bei der Übergabe an Bord. Was zu Ihnen gehört, bringen Sie mit: Befähigungsausweis, Funkbetriebszeugnis, Ausweisdaten aller Mitfahrer für die Crewliste und der Chartervertrag samt Zahlungsbelegen. Schicken Sie die Crewdaten, sobald sie feststehen. Und prüfen Sie, ob Ihre eigene Skipperhaftpflicht für dieses Revier und diese Bootsgröße gilt, denn für Schäden an fremdem Eigentum haften Sie persönlich, unabhängig davon, was der Vercharterer versichert hat.
Zum Merken
Ausweis
Befähigungsausweis für Boot und Fahrtbereich, dazu Funkzeugnis
Zweiter
Eine erfahrene Person an Bord, die beim Check-in mit unterschreibt
Lassen Sie sich die Anerkennung Ihres Ausweises vor der Buchung schriftlich bestätigen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt mein österreichischer Befähigungsausweis in Griechenland?
Ausweise für den Fahrtbereich 2 oder 3 sind im Mittelmeer verbreitet, die Anerkennung entscheidet aber die Basis für das konkrete Boot. Holen Sie diese Auskunft vor der Buchung schriftlich ein, dann steht sie fest.
Warum soll eine zweite Person mit unterschreiben?
Damit bei einem Ausfall des Schiffsführers jemand an Bord ist, der das Boot sicher weiterbringt. Diese Person wird beim Check-in benannt. Welche Erfahrung sie nachweisen muss, ist von Basis zu Basis verschieden.
Brauche ich ein Funkbetriebszeugnis?
Ist eine Seefunkanlage an Bord, gehört ein passendes Zeugnis zur Ausrüstung des Schiffsführers, auch wenn Sie nicht funken wollen. Im Notfall ist die Anlage der schnellste Weg zu Hilfe, und die Basis fragt beim Check-in danach.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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