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Boot mieten am See oder im Urlaub: Wer zahlt bei einem Schaden?
Kurze Antwort
Ein Mietboot ist fast immer versichert, aber für den Verleiher. Beim Mieter bleiben Kaution und Selbstbehalt, bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer in Österreich ganz leistungsfrei sein und sich das Geld vom Mieter holen.
Das Elektroboot für den Nachmittag am Wörthersee, das Ruderboot am Grundlsee oder das Motorboot für einen Tag in Istrien: Gemietet ist schnell, Ausweis zeigen, Kaution hinterlegen, Einweisung am Steg. Versichert ist so ein Boot in aller Regel, mit einer Haftpflicht und oft mit einer Kasko des Verleihers. Beide Polizzen hat aber der Verleiher für sich abgeschlossen. Was davon beim Mieter ankommt, steht im Mietvertrag, und wie viel Sie im Schadenfall selbst tragen, steht meist im Kleingedruckten unter Selbstbehalt.
Teuer wird es für Mieter an drei Stellen. Die Kaution ist meist weg, sobald am Boot etwas beschädigt ist, und bei einem größeren Schaden kann der Selbstbehalt darüber liegen. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa mit Alkohol am Steuer, in einer abgesperrten Badezone oder außerhalb des erlaubten Bereichs, ist der Versicherer nach österreichischem Recht grundsätzlich ganz leistungsfrei und kann den Mieter in Regress nehmen. Und die Privathaftpflicht aus der Haushaltsversicherung schließt Boote mit Motor meist aus, Schäden an gemieteten Sachen ebenso. Seit 1. Oktober 2026 gilt außerdem in Spanien: Wer dort ein Motorboot mietet, braucht einen Befähigungsnachweis, auch für kleine Boote, die Eigner weiter ohne Schein fahren dürfen.
Vor dem Ablegen genügen ein paar Minuten: Selbstbehalt, erlaubtes Revier und die Zahl der Fahrer im Vertrag nachlesen, das Boot rundum fotografieren, Vorschäden ins Übergabeprotokoll schreiben lassen. Wer ein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat die Skipperhaftpflicht schon in der Polizze: ab Basis-Plus für gemietete und gecharterte Boote bis zur Größe des eigenen, im Premium ohne diese Grenze, sofern der Vertrag auf Ihren Namen läuft und nicht länger als 30 Tage dauert, in Europa und im ganzen Mittelmeer. Sie zahlt nachrangig für Schäden an anderen, das Mietboot selbst bleibt Sache von Kaution und Vertrag.
Zum Merken
Der Verleiher
versichert sein Boot
Der Mieter
trägt Kaution und Selbstbehalt
Ein versichertes Mietboot heißt nicht, dass Sie versichert sind. Das entscheidet der Mietvertrag.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Mietboot in Österreich versichert?
Fast immer, mit einer Haftpflicht und oft einer Kasko des Verleihers. Diese schützen zuerst den Verleiher, der Mieter trägt meist Kaution und Selbstbehalt.
Zahlt meine Haushaltsversicherung, wenn ich mit dem Mietboot einen Schaden verursache?
Meist nicht. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung schließt Boote mit Motor häufig aus, Schäden an gemieteten Sachen ebenso. Ein Blick in die Polizze vor dem Urlaub klärt es.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit mit dem Mietboot?
In Österreich ist der Versicherer dann grundsätzlich ganz leistungsfrei. Der Versicherer des Verleihers kann sich das Geld beim Mieter zurückholen, auch über die Kaution hinaus.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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