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Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei einer Strafverfügung?

Kurz gesagt

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei einer Strafverfügung? Mit Fahrzeug-Rechtsschutz meist ja, oft aber erst ab einer Bagatellgrenze: In einem veröffentlichten Bedingungswerk muss die Geldstrafe über 0,14 Prozent der Versicherungssumme liegen, außer bei Vormerkdelikten und Führerscheinentzug. Bezahlt werden Anwalt und Verfahrenskosten, nicht die Strafe selbst. Einspruch: binnen zwei Wochen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei einer Strafverfügung?

Was es kostet

Amtliche Beträge aus Verwaltungsstrafgesetz und Behördeninformationen sowie Prämien laut Arbeiterkammer.

BeispielRichtwert
Organstrafverfügungbis 90 Euro
Strafverfügung der Behördebis 600 Euro
Kostenbeitrag bei Straferkenntnis, erste Instanz10 Prozent der Strafe, mindestens 10 Euro
Mehr als 30 km/h zu schnell150 bis 5.000 Euro
Rechtsschutzpaket für eine Familie mit Kfz und Privatbereich, 12 Produkte233 bis 484 Euro im Jahr

Stand November 2026.

Beträge nach VStG und Behördeninformationen,

Deckungsregeln aus den verlinkten ARB 2018 eines österreichischen Rechtsschutzversicherers;

Ihr Vertrag kann abweichen.

Anwaltskosten und Strafe im Rechenbeispiel sind angenommen, ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

45 km/h zu schnell im Ortsgebiet, Einspruch erfolglos

Eine Pendlerin wird im Ortsgebiet mit 45 km/h zu viel gemessen. Die Behörde setzt 400 Euro Strafe fest und entzieht die Lenkberechtigung für einen Monat. Ihr Anwalt prüft die Messung, das Verfahren endet mit einem Straferkenntnis. Versicherungssumme 150.000 Euro.

Bagatellgrenze 0,14 Prozent von 150.000 Euro210 Euro, hier ohnehin gedeckt wegen Entzug
Anwalt im Verwaltungsstrafverfahren, angenommen1.200 Euro
Kostenbeitrag 10 Prozent der Strafe40 Euro
Geldstrafe400 Euro

Ohne Polizze zahlt sie rund 1.640 Euro. Mit Fahrzeug-Rechtsschutz bleibt die Strafe von 400 Euro bei ihr, dazu ein vereinbarter Selbstbehalt.

Wie eine Verwaltungsstrafe in Österreich abläuft

Ein Bußgeldbescheid wie in Deutschland heißt in Österreich anders. Vor Ort gibt es oft eine Organstrafverfügung bis 90 Euro. Dagegen ist kein Rechtsmittel möglich: Sie zahlen binnen zwei Wochen, oder die Sache geht als Anzeige an die Behörde.

Die Behörde kann dann eine Strafverfügung mit einer Geldstrafe bis 600 Euro erlassen. Dagegen erheben Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch, mündlich oder schriftlich, aber nicht telefonisch. Dann folgt das ordentliche Verfahren, das mit einem Straferkenntnis enden kann. Dort kommt ein Kostenbeitrag von 10 Prozent der Strafe dazu, mindestens 10 Euro.

Was die Polizze zahlt und was nicht

Zuständig ist der Fahrzeug- oder Lenker-Rechtsschutz. In einem veröffentlichten österreichischen Bedingungswerk (ARB 2018) zahlt der Versicherer den eigenen Anwalt bis zur Höhe des Rechtsanwaltstarifs, auch vor Verwaltungsbehörden, sowie Gebühren und Kosten für Sachverständige, die die Behörde beizieht. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten unterbleibt im Straf- und Führerschein-Rechtsschutz.

Die Strafe selbst gehört nicht zu den Kosten, die die Bedingungen übernehmen. Sie zahlen sie in jedem Fall selbst, wenn der Einspruch scheitert.

PostenZahlt die Polizze im gelesenen Bedingungswerk?
Anwalt im Verwaltungsstrafverfahrenja, bis zum Rechtsanwaltstarif
Sachverständige, die die Behörde beiziehtja
Gebühren des Verfahrensja
Die Geldstrafenein
Strafverfügung unter der Bagatellgrenze ohne Vormerkungnein
Verfahren über den Entzug der Lenkberechtigungja, im Führerschein-Rechtsschutz

Die Bagatellgrenze

Viele Bedingungen decken kleine Verkehrsstrafen nicht. Im gelesenen Bedingungswerk besteht Schutz in Verwaltungsstrafsachen wegen Verkehrsverstößen nur, wenn die Strafverfügung eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe über 0,14 Prozent der Versicherungssumme festsetzt. Bei 150.000 Euro Versicherungssumme sind das 210 Euro.

Unabhängig von der Höhe der Strafe gilt der Schutz bei Delikten, die eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister oder den Entzug der Lenkberechtigung nach sich ziehen. Für diesen Baustein nennt das Bedingungswerk keine Wartefrist. Ihr Vertrag kann abweichen, lesen Sie ihn vor dem Einspruch.

Was Rasern droht

Seit 1. September 2021 gelten höhere Strafen. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, zahlt 150 bis 5.000 Euro. Ab mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h im Freiland sind es mindestens 300 Euro, dazu kommt der Entzug der Lenkberechtigung.

Spätestens hier lohnt der Rechtsschutz, denn dann geht es nicht mehr nur ums Geld, sondern um den Führerschein. Auch zu geringer Abstand kann teuer werden: Bei 0,2 bis 0,4 Sekunden Abstand drohen 72 bis 2.180 Euro und eine Vormerkung.

VerstoßGeldstrafeEntzug der Lenkberechtigung
mehr als 30 km/h zu schnell150 bis 5.000 Euronein
41 bis 60 km/h im Ortsgebiet, 51 bis 70 km/h im Freilandmindestens 300 Euro1 Monat
mehr als 60 km/h im Ortsgebiet, mehr als 70 km/h im Freilandmindestens 300 Euro3 Monate
Abstand 0,2 bis 0,4 Sekunden72 bis 2.180 Euronein, aber Vormerkung

Wann Sie keine Polizze brauchen

Für Organstrafverfügungen bis 90 Euro gibt es kein Rechtsmittel, und kleine Strafverfügungen liegen oft unter der Bagatellgrenze. Wer nur selten fährt und noch nie eine Strafe hatte, kauft mit dem Fahrzeug-Rechtsschutz vor allem Ruhe.

Sinnvoll ist der Schutz, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, viel fahren oder schon eine Vormerkung haben. Ein einziger Entzug kostet dann mehr als jede Jahresprämie.

Schritt für Schritt

  1. Datum der Zustellung notieren, die zwei Wochen für den Einspruch laufen ab dann.
  2. Prüfen, ob es eine Organstrafverfügung, eine Strafverfügung oder schon ein Straferkenntnis ist.
  3. In den Bedingungen Bagatellgrenze und Deckung für Vormerkdelikte nachlesen.
  4. Den Fall mit Kopie der Strafverfügung beim Rechtsschutzversicherer melden.
  5. Einen Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht nimmt und die Messung prüft.
  6. Die Strafe nicht zahlen, solange der Einspruch offen ist.

Checkliste

  • Fahrzeug- oder Lenker-Rechtsschutz im Vertrag
  • Bagatellgrenze in Euro ausgerechnet
  • Deckung bei Vormerkung und Führerscheinentzug geprüft
  • Führerschein-Rechtsschutz mitversichert
  • Selbstbehalt je Fall bekannt
  • Einspruchsfrist im Kalender

Häufige Fehler

  • Die Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen
  • Einen Einspruch telefonisch erheben
  • Eine Organstrafverfügung nicht zahlen und auf ein Rechtsmittel hoffen
  • Die Bagatellgrenze nicht kennen und auf Deckung für eine kleine Strafe vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Strafe?

Nein.

Sie zahlt Anwalt und Verfahrenskosten.

Die Geldstrafe bleibt bei Ihnen.

Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung.

Der Einspruch geht mündlich oder schriftlich an die Behörde,

die sie erlassen hat, nicht telefonisch.

Kann ich gegen eine Organstrafverfügung vorgehen?

Nein, dagegen gibt es kein Rechtsmittel.

Zahlen Sie nicht, geht die Sache als Anzeige an die Behörde, und dort können Sie sich verteidigen.

Was ist die Bagatellgrenze?

Eine Mindesthöhe der Strafe, ab der die Polizze zahlt.

Im gelesenen Bedingungswerk sind es 0,14 Prozent der Versicherungssumme,

außer bei Vormerkdelikten und Führerscheinentzug.

Prüft der Versicherer, ob mein Einspruch Aussicht hat?

Im gelesenen Bedingungswerk nicht.

Die Prüfung der Erfolgsaussichten entfällt im Straf- und Führerschein-Rechtsschutz.

Darf die Strafe nach dem Einspruch höher werden?

Im Straferkenntnis nach einem Einspruch darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der

Strafverfügung.

Dazu kommt aber ein Kostenbeitrag von 10 Prozent.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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