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Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt in Österreich meist 150 bis 500 Euro netto je Stunde, dazu 20 Prozent Umsatzsteuer. Eine Erstberatung von einer Stunde liegt oft bei 180 bis 300 Euro. Kostenlos ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern. Wer einen Zivilprozess verliert, ersetzt dem Gegner zusätzlich dessen Anwaltskosten nach Tarif.

Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung in Österreich?

Was es kostet

Marktübliche Spannen aus veröffentlichten Übersichten und amtliche Angaben, Stand 2025 und 2026.

BeispielRichtwert
Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer0 Euro
Erstberatung in der Kanzlei, eine Stundeetwa 180 bis 300 Euro
Stundensatzetwa 150 bis 500 Euro netto
Verteidigernotruf nach dem ersten Gespräch150 Euro je Stunde plus Umsatzsteuer
Einvernehmliche Scheidung, Pauschaleab etwa 2.000 Euro

Honorare sind frei vereinbar und schwanken stark nach Region und Fachgebiet.

Lassen Sie sich die Kosten vorab schriftlich bestätigen.

Rechenbeispiel

Streit mit dem Vermieter um die Kaution, vier Stunden Anwalt

Rechenbeispiel für ein außergerichtliches Mandat mit Stundensatz, ohne Prozess.

Erste Anwaltliche Auskunft0 Euro
Vier Stunden zu 250 Euro netto1.000 Euro
Umsatzsteuer 20 Prozent200 Euro
Spanne bei 150 bis 500 Euro je Stunde, brutto720 bis 2.400 Euro

Bei 250 Euro je Stunde zahlen Sie 1.200 Euro. Kommt es zum Prozess und Sie verlieren, kommen die Kosten des Gegners und die Gerichtsgebühren dazu.

Honorar: frei vereinbart, oft nach Stunden

In Österreich können Sie das Honorar mit der Kanzlei frei vereinbaren, als Stundensatz oder als Pauschale. Üblich sind 150 bis 500 Euro netto je Stunde, je nach Erfahrung, Fachgebiet und Größe der Kanzlei. Dazu kommen 20 Prozent Umsatzsteuer.

Wird nichts vereinbart, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart. Für den Kostenersatz im Prozess gilt dagegen der gesetzliche Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Was Sie Ihrer eigenen Kanzlei zahlen, kann deshalb höher sein als das, was Sie im Erfolgsfall vom Gegner zurückbekommen.

LeistungKostenHinweis
Erste Anwaltliche Auskunft0 EuroOrientierungsgespräch bei der Rechtsanwaltskammer
Erstberatung in der Kanzlei, eine Stundeetwa 180 bis 300 Eurovorher nachfragen
Stundensatzetwa 150 bis 500 Euro nettoplus 20 Prozent Umsatzsteuer
Verteidigernotruf, erster Anruf0 Eurodanach 150 Euro je Stunde plus Umsatzsteuer
Einvernehmliche Scheidungab etwa 2.000 Euro Pauschaleje nach Vereinbarung

Das Risiko im Zivilprozess

Wer einen Zivilprozess vollständig verliert, muss dem Gegner alle notwendigen Kosten der Prozessführung ersetzen. Die Höhe der Anwaltskosten bestimmt das Gericht nach den Tarifen. Zu den eigenen Anwaltskosten kommen also die des Gegners und die Gerichtsgebühren.

Gewinnen Sie nur zum Teil, werden die Kosten meist aufgeteilt. Der Kostenersatz deckt oft nicht Ihr volles Honorar, wenn Sie mit der Kanzlei einen Stundensatz vereinbart haben.

Kostenlose und günstige Wege

Die Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft an, ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Rechtslage und zum weiteren Vorgehen. Auch die erste Auskunft beim Notariat ist kostenlos.

Bei Streit im Job helfen die Arbeiterkammern ihren Mitgliedern: Juristinnen und Juristen beraten, intervenieren und vertreten auch kostenlos vor Gericht, etwa bei offenem Lohn, Überstunden oder Kündigung. Wer wenig Geld hat, kann im Prozess Verfahrenshilfe beantragen; feste Einkommensgrenzen gibt es dafür nicht. Innerhalb von drei Jahren nach Ende des Verfahrens kann eine Rückzahlung verlangt werden, wenn sich die finanzielle Lage bessert.

Wann Sie keinen Rechtsschutz brauchen

Für Streit im Arbeits- und Sozialrecht deckt die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer bereits viel ab. In Sozialrechtssachen wie dem Pflegegeld fallen in erster Instanz zudem keine Gerichtskosten für Schriftsätze an.

Sinnvoll ist ein Rechtsschutz vor allem für Streit um Miete, Verträge, Verkehr und Schadenersatz. Wer selten streitet und einige Tausend Euro Rücklage hat, kann das Risiko auch selbst tragen.

Schritt für Schritt

  1. Zuerst die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer nutzen.
  2. Bei Streit im Job die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft fragen.
  3. Stundensatz und geschätzten Aufwand schriftlich vereinbaren.
  4. Vor einer Klage das Risiko rechnen: eigener Anwalt, Anwalt des Gegners, Gerichtsgebühren.
  5. Bei wenig Einkommen Verfahrenshilfe beantragen.

Checkliste

  • Honorar schriftlich vereinbart
  • Umsatzsteuer von 20 Prozent eingerechnet
  • Kostenersatz an den Gegner im Fall des Verlierens bedacht
  • AK-Rechtsschutz bei Arbeitsrecht geprüft
  • Verfahrenshilfe geprüft, wenn das Einkommen knapp ist

Häufige Fehler

  • Ohne schriftliche Honorarvereinbarung beginnen
  • Annehmen, der Gegner zahle im Erfolgsfall das volle Stundenhonorar
  • Bei Streit im Job den Anwalt selbst bezahlen, obwohl die AK kostenlos hilft
  • Rechtsschutz erst abschließen, wenn der Streit schon da ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was kostet ein Anwalt pro Stunde in Österreich?

Meist 150 bis 500 Euro netto, dazu 20 Prozent Umsatzsteuer.

Fragen Sie vorher nach dem genauen Satz.

Gibt es eine kostenlose Erstberatung?

Ja.

Die Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft als kostenloses

Orientierungsgespräch an.

Wer zahlt, wenn ich den Prozess verliere?

Sie.

Wer vollständig verliert, ersetzt dem Gegner dessen notwendige Kosten nach Tarif und trägt die

eigenen.

Hilft die Arbeiterkammer bei einer Kündigung?

Ja, für Mitglieder beraten und vertreten die Juristinnen und Juristen der AK auch kostenlos vor

Gericht.

Was ist Verfahrenshilfe?

Wer die Kosten nicht ohne Gefährdung des notwendigen Unterhalts tragen kann,

bekommt im Prozess Unterstützung.

Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht.

Kann ich einen laufenden Streit noch versichern?

Nein.

Rechtsschutz zahlt nur für Streit, der nach Vertragsbeginn und meist nach einer Wartezeit entsteht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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