Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
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Kurz gesagt
Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt in Österreich meist 150 bis 500 Euro netto je Stunde, dazu 20 Prozent Umsatzsteuer. Eine Erstberatung von einer Stunde liegt oft bei 180 bis 300 Euro. Kostenlos ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern. Wer einen Zivilprozess verliert, ersetzt dem Gegner zusätzlich dessen Anwaltskosten nach Tarif.
Marktübliche Spannen aus veröffentlichten Übersichten und amtliche Angaben, Stand 2025 und 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer | 0 Euro |
| Erstberatung in der Kanzlei, eine Stunde | etwa 180 bis 300 Euro |
| Stundensatz | etwa 150 bis 500 Euro netto |
| Verteidigernotruf nach dem ersten Gespräch | 150 Euro je Stunde plus Umsatzsteuer |
| Einvernehmliche Scheidung, Pauschale | ab etwa 2.000 Euro |
Honorare sind frei vereinbar und schwanken stark nach Region und Fachgebiet.
Lassen Sie sich die Kosten vorab schriftlich bestätigen.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel für ein außergerichtliches Mandat mit Stundensatz, ohne Prozess.
| Erste Anwaltliche Auskunft | 0 Euro |
| Vier Stunden zu 250 Euro netto | 1.000 Euro |
| Umsatzsteuer 20 Prozent | 200 Euro |
| Spanne bei 150 bis 500 Euro je Stunde, brutto | 720 bis 2.400 Euro |
Bei 250 Euro je Stunde zahlen Sie 1.200 Euro. Kommt es zum Prozess und Sie verlieren, kommen die Kosten des Gegners und die Gerichtsgebühren dazu.
In Österreich können Sie das Honorar mit der Kanzlei frei vereinbaren, als Stundensatz oder als Pauschale. Üblich sind 150 bis 500 Euro netto je Stunde, je nach Erfahrung, Fachgebiet und Größe der Kanzlei. Dazu kommen 20 Prozent Umsatzsteuer.
Wird nichts vereinbart, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart. Für den Kostenersatz im Prozess gilt dagegen der gesetzliche Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Was Sie Ihrer eigenen Kanzlei zahlen, kann deshalb höher sein als das, was Sie im Erfolgsfall vom Gegner zurückbekommen.
| Leistung | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Erste Anwaltliche Auskunft | 0 Euro | Orientierungsgespräch bei der Rechtsanwaltskammer |
| Erstberatung in der Kanzlei, eine Stunde | etwa 180 bis 300 Euro | vorher nachfragen |
| Stundensatz | etwa 150 bis 500 Euro netto | plus 20 Prozent Umsatzsteuer |
| Verteidigernotruf, erster Anruf | 0 Euro | danach 150 Euro je Stunde plus Umsatzsteuer |
| Einvernehmliche Scheidung | ab etwa 2.000 Euro Pauschale | je nach Vereinbarung |
Wer einen Zivilprozess vollständig verliert, muss dem Gegner alle notwendigen Kosten der Prozessführung ersetzen. Die Höhe der Anwaltskosten bestimmt das Gericht nach den Tarifen. Zu den eigenen Anwaltskosten kommen also die des Gegners und die Gerichtsgebühren.
Gewinnen Sie nur zum Teil, werden die Kosten meist aufgeteilt. Der Kostenersatz deckt oft nicht Ihr volles Honorar, wenn Sie mit der Kanzlei einen Stundensatz vereinbart haben.
Die Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft an, ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Rechtslage und zum weiteren Vorgehen. Auch die erste Auskunft beim Notariat ist kostenlos.
Bei Streit im Job helfen die Arbeiterkammern ihren Mitgliedern: Juristinnen und Juristen beraten, intervenieren und vertreten auch kostenlos vor Gericht, etwa bei offenem Lohn, Überstunden oder Kündigung. Wer wenig Geld hat, kann im Prozess Verfahrenshilfe beantragen; feste Einkommensgrenzen gibt es dafür nicht. Innerhalb von drei Jahren nach Ende des Verfahrens kann eine Rückzahlung verlangt werden, wenn sich die finanzielle Lage bessert.
Für Streit im Arbeits- und Sozialrecht deckt die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer bereits viel ab. In Sozialrechtssachen wie dem Pflegegeld fallen in erster Instanz zudem keine Gerichtskosten für Schriftsätze an.
Sinnvoll ist ein Rechtsschutz vor allem für Streit um Miete, Verträge, Verkehr und Schadenersatz. Wer selten streitet und einige Tausend Euro Rücklage hat, kann das Risiko auch selbst tragen.
Fragen und Antworten
Meist 150 bis 500 Euro netto, dazu 20 Prozent Umsatzsteuer.
Fragen Sie vorher nach dem genauen Satz.
Ja.
Die Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft als kostenloses
Orientierungsgespräch an.
Sie.
Wer vollständig verliert, ersetzt dem Gegner dessen notwendige Kosten nach Tarif und trägt die
eigenen.
Ja, für Mitglieder beraten und vertreten die Juristinnen und Juristen der AK auch kostenlos vor
Gericht.
Wer die Kosten nicht ohne Gefährdung des notwendigen Unterhalts tragen kann,
bekommt im Prozess Unterstützung.
Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht.
Nein.
Rechtsschutz zahlt nur für Streit, der nach Vertragsbeginn und meist nach einer Wartezeit entsteht.
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Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung in Österreich?
Ein einfacher Privatrechtsschutz ohne Kfz beginnt in Österreich bei etwa 6 Euro im Monat. Sin …
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung in Österreich?
Sie lohnt sich vor allem für Mieter, Autofahrer und alle, die Streit mit Vermieter, Versicher …
Kann ich den Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung in Österreich selbst wählen?
Ja, für Verfahren vor Gericht oder Behörde. § 158k VersVG sichert Ihnen dort die freie Wahl. …
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbehalt in Österreich?
Meist nicht. Ein Selbstbehalttarif ist in Österreich bis zu 25 Prozent günstiger, und wer den …
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