Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
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Kurz gesagt
Ja, aber die Rechtsschutzversicherung zahlt in Österreich bei einem Strafverfahren nur in engen Grenzen. Bei einem Fahrlässigkeitsvorwurf zahlt sie unabhängig vom Ausgang. Bei Vorsatz zahlt sie erst rückwirkend, wenn das Verfahren eingestellt wird, ein Freispruch kommt oder nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt wird. Bei Verbrechen zahlt sie nicht, Geldstrafen nie.
Gesetzlicher Kostenersatz bei Freispruch, Bedingungen eines österreichischen Rechtsschutzversicherers und Kostenrichtwerte.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pauschalbeitrag des Bundes bei Freispruch, Bezirksgericht | höchstens 5.000 Euro |
| Pauschalbeitrag bei Freispruch, Einzelrichter am Landesgericht | höchstens 13.000 Euro |
| Pauschalbeitrag bei Freispruch, Schöffen- oder Geschworenengericht | höchstens 30.000 Euro |
| Einfaches Verfahren am Bezirksgericht, eine Verhandlung | Richtwert etwa 1.500 bis 3.500 Euro |
| Privatpaket mit Straf-Rechtsschutz bei Fahrlässigkeit, Single | etwa 10 bis 25 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026.
Pauschalbeiträge nach den Angaben der österreichischen Bundesverwaltung, Deckungsregeln nach veröffentlichten Bedingungen eines Rechtsschutzversicherers, Paketprämie nach öffentlich genannten Vergleichen.
Die Verteidigerkosten und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Was Ihr Vertrag deckt, steht in Ihren Bedingungen; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Beim Abbiegen übersieht ein Autofahrer eine Radfahrerin, sie bricht sich das Handgelenk. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung, es kommt zur Verhandlung am Bezirksgericht.
| Verteidiger, Ermittlungsverfahren und eine Verhandlung | Richtwert etwa 2.500 Euro |
| Sachverständigengutachten zum Unfallhergang | Richtwert etwa 1.000 bis 2.000 Euro |
| Mit Fahrzeug-Rechtsschutz | Deckung unabhängig vom Ausgang, abzüglich Selbstbehalt |
| Geldstrafe bei Verurteilung | tragen Sie immer selbst |
Ohne Rechtsschutz stehen rund 3.500 bis 4.500 Euro im Raum, mit Rechtsschutz nur der Selbstbehalt. Lautete der Vorwurf auf Vorsatz, müsste der Fahrer zuerst selbst zahlen und bekäme das Geld nur nach Einstellung oder Freispruch zurück.
Der Straf-Rechtsschutz im Privat-, Berufs- und Fahrzeugbereich ist für Fehler gedacht, nicht für bewusste Taten. Wird Ihnen vorgeworfen, fahrlässig gehandelt zu haben, steht die Versicherung ab Beginn der Ermittlungen hinter Ihnen, und zwar unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Bei einem Vorsatzvorwurf drehen die üblichen Bedingungen die Reihenfolge um. Sie zahlen Ihren Verteidiger zunächst selbst. Erst wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird, ein rechtskräftiger Freispruch kommt oder Sie nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden, ersetzt die Versicherung die Kosten rückwirkend.
| Vorwurf | Leistet der übliche Straf-Rechtsschutz? | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall | ja, sofort | der typische Fall, für den der Baustein gemacht ist |
| Fahrlässige Tötung oder fahrlässige Gemeingefährdung | ja, sofort | auch bei hohen Kosten bis zur Versicherungssumme |
| Vorsätzliche Körperverletzung | nur rückwirkend | erst nach Einstellung, Freispruch oder Fahrlässigkeitsurteil |
| Vorsatzvorwurf mit Diversion | meist nein | die Diversion gilt nicht als Freispruch |
| Ehrdelikte wie üble Nachrede | meist nein | häufig ausdrücklich ausgeschlossen |
| Verbrechen, etwa schwerer Betrug oder Raub | nein | allgemeiner Ausschluss in den Bedingungen |
Viele Strafverfahren enden schon im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft. Gerade dort ist ein Verteidiger wichtig, etwa bei der ersten Vernehmung durch die Polizei. Die Bedingungen begrenzen die Kosten in diesem Abschnitt aber oft auf einen vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme.
Fragen Sie deshalb nach, wie hoch dieser Anteil in Ihrem Vertrag ist. Ein niedriger Prozentsatz kann bei einem umfangreichen Ermittlungsverfahren, etwa nach einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle, schnell erreicht sein.
Verteidiger in Österreich vereinbaren ihr Honorar meist frei, nach Stunden oder als Pauschale, oft orientiert an den Autonomen Honorar-Kriterien der Rechtsanwälte. Ein einfaches Verfahren mit einer Verhandlung am Bezirksgericht kostet als Richtwert etwa 1.500 bis 3.500 Euro, ein Schöffenverfahren mit mehreren Verhandlungstagen schnell ein Vielfaches.
Werden Sie freigesprochen, ersetzt der Bund nur einen Pauschalbeitrag: höchstens 5.000 Euro am Bezirksgericht, 13.000 Euro beim Einzelrichter am Landesgericht und 30.000 Euro im Schöffen- oder Geschworenenverfahren. Das deckt die tatsächlichen Kosten oft nicht, hier schließt der Rechtsschutz die Lücke.
Für Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, etwa Untreue oder Betrug, gibt es einen eigenen Straf-Rechtsschutz für Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Er zahlt die Verteidigung sofort und entfällt erst rückwirkend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz feststeht.
Sinnvoll ist er für Geschäftsführer, Bauleiter, Ärzte, Pflegekräfte und alle, die nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz oder im Umwelt- und Arbeitnehmerschutz im Fokus stehen. Für Privatleute reicht in aller Regel der übliche Straf-Rechtsschutz im Paket.
Haben Sie bereits Privat-, Berufs- und Fahrzeug-Rechtsschutz, ist der Straf-Rechtsschutz bei Fahrlässigkeit meist schon enthalten. Ein eigener Vertrag nur dafür lohnt sich für Privatpersonen selten.
Ehrlich gesagt ist das Strafverfahren für die meisten Menschen ein seltener Fall. Der eigentliche Wert liegt im Straßenverkehr, wo aus einem Unfall mit Verletzten schnell ein Ermittlungsverfahren wird, und im Beruf, wenn Sie Verantwortung für andere tragen.
Fragen und Antworten
Im üblichen Straf-Rechtsschutz nur rückwirkend, wenn das Verfahren eingestellt wird, ein Freispruch kommt oder nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt wird. Bis dahin zahlen Sie selbst.
Eine vorsätzliche Tat, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist. Alles andere ist ein Vergehen. Bei Verbrechen schließen die Bedingungen den Schutz aus.
Nein. Die Geldbuße einer Diversion zahlen Sie selbst. Beim Vorsatzvorwurf entfällt mit der Diversion zudem oft auch die Deckung für den Verteidiger.
Einen Pauschalbeitrag, am Bezirksgericht höchstens 5.000 Euro. Die tatsächlichen Verteidigerkosten liegen oft darüber.
In vielen Bedingungen ab Beginn der Ermittlungen gegen Sie als Beschuldigten, aber oft nur bis zu einem Teil der Versicherungssumme.
Mit einem Opfer-Rechtsschutz zahlt sie den Anwalt für Ihre Privatbeteiligung im Strafverfahren. Prüfen Sie, ob er in Ihrem Vertrag enthalten ist.
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