Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Pensionsvorsorge

Pensionsversicherung rückkaufen oder prämienfrei stellen?

Kurz gesagt

Prämienfrei stellen ist meist der ruhigere Weg: Der Vertrag bleibt, das Guthaben arbeitet weiter, Sie zahlen nur nichts mehr ein. Beim Rückkauf, also der Kündigung, bekommen Sie den Rückkaufswert, der in den ersten Jahren unter Ihren Prämien liegt. Alte Verträge mit hohem Garantiezins sollten Sie behalten, neue klassische Verträge garantieren seit Juli 2022 null Prozent.

Pensionsversicherung rückkaufen oder prämienfrei stellen?

Was es kostet

Werte aus Gesetz, Verordnung und öffentlich genannten Verbraucherinformationen für Österreich, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Garantiezins klassischer Verträge seit 1. Juli 20220,0 Prozent
Garantiezins für Verträge um das Jahr 20004,0 Prozent
Abschlusskosten bei Rückkauf nach 2 Jahrenhöchstens 2 von 5 Teilen anrechenbar
Versicherungssteuer bei laufender Prämie4 Prozent jeder Prämie
Rückkauf eines Einmalerlags vor 15 Jahren, ab 50 vor 10 Jahren7 Prozent Nachversteuerung, zusammen 11 Prozent
Nachversteuerung bei Freistellungmöglich in den ersten 3 Jahren

Den Rückkaufswert gibt es nicht als allgemeine Spanne, er steht nur in Ihrem Vertrag. Zinssätze und Steuerregeln sind gesetzlich vorgegeben; die Möglichkeiten von Vorauszahlung und Stundung sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Lassen Sie sich Rückkaufswert, Stornoabzug und prämienfreie Leistung schriftlich geben. Keine Rechtsberatung.

Rechenbeispiel

Klassischer Vertrag von 2000, 150 Euro im Monat

Was Rückkauf und Prämienfreistellung hier auseinanderbringt. Der Rückkaufswert ist angenommen.

Eingezahlt seit 2000rund 48.000 Euro
Garantiezins des Vertrags4,0 Prozent
Rückkaufswert laut Standmitteilung, angenommen58.000 Euro
Beim Rückkaufeinmal 58.000 Euro, die Garantie fällt weg
Bei Prämienfreistellungdas Kapital bleibt und wird weiter mit 4,0 Prozent verzinst

4 Prozent Garantie bekommen Sie heute in keinem neuen Vertrag, neue klassische Verträge garantieren null. Wer das Geld nicht sofort braucht, stellt prämienfrei.

Der Unterschied in einem Satz

Rückkauf heißt: Vertrag weg, Geld raus. Prämienfreistellung heißt: Der Vertrag bleibt, Sie zahlen nicht mehr ein, und das vorhandene Kapital läuft zu den vereinbarten Bedingungen weiter.

Beides können Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz ohne Begründung verlangen, jeweils zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Manche Bedingungen sehen vor, dass statt der Freistellung der Rückkaufswert ausbezahlt wird, wenn die prämienfreie Leistung unter einem Mindestbetrag liegt. Fragen Sie das vorher ab.

PunktRückkaufPrämienfreistellung
Vertragendet endgültigbleibt bestehen
AuszahlungRückkaufswert soforterst zum Ablauf oder Pensionsbeginn
Garantiezinsfällt weggilt weiter für das vorhandene Kapital
Laufende Verwaltungskostenkeine mehrlaufen weiter
Zurück in den Vertragnur mit neuem Vertragoft möglich, eventuell mit neuen Gesundheitsfragen
Steuerbei Einmalerlag vor Fristende Nachversteuerungin den ersten 3 Jahren kann Nachversteuerung drohen

Was beim Rückkauf ausbezahlt wird

Der Rückkaufswert ist der versicherungsmathematisch berechnete Zeitwert Ihres Vertrags. Offene Prämien werden abgezogen. Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur machen, wenn er vereinbart und angemessen ist.

Das Gesetz schützt Sie bei frühen Rückkäufen: Endet der Vertrag im ersten Jahr, dürfen die einmaligen Abschlusskosten gar nicht angerechnet werden. Bis zum Ende des fünften Jahres nur der Anteil, der der tatsächlichen Laufzeit entspricht, nach zwei Jahren also höchstens zwei Fünftel.

Trotzdem liegt der Wert oft unter den Einzahlungen, weil Verwaltungskosten und die 4 Prozent Versicherungssteuer nicht zurückkommen. Die genaue Zahl steht nur in Ihrer Standmitteilung.

Alte Verträge sind meist zu gut zum Rückkaufen

Der Garantiezins gilt für die ganze Laufzeit. Verträge aus der Zeit um 2000 wurden mit 4 Prozent kalkuliert, 2016 waren es noch 1 Prozent, 2017 0,5 Prozent. Klassische Verträge seit Juli 2022 garantieren nichts mehr.

Einen alten Vertrag aufzulösen heißt, eine Verzinsung abzugeben, die Sie nirgends mehr neu garantiert bekommen. Prüfen Sie zuerst das Abschlussjahr.

Vertrag abgeschlossenHöchstzinssatz
um das Jahr 20004,0 Prozent
20161,0 Prozent
2017 bis Juni 20220,5 Prozent
seit 1. Juli 20220,0 Prozent

Steuer: wann der Ausstieg teuer wird

Bei laufender Prämie fallen auf die Erträge in der Regel keine Einkommensteuer und keine KESt an. Heikel ist die Freistellung oder Senkung der Prämie in den ersten drei Jahren, sie kann eine Nachversteuerung auslösen.

Beim Einmalerlag gilt eine Mindestfrist von 15 Jahren, von 10 Jahren, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person bei Abschluss mindestens 50 waren. Ein Rückkauf davor kostet zusätzlich 7 Prozent Versicherungssteuer, zusammen also 11 Prozent, und der Ertrag wird einkommensteuerpflichtig.

Wer kurz vor Fristende steht, wartet besser ab.

Andere Wege und der Spätrücktritt

Zwischen voll zahlen und gar nicht zahlen gibt es Stufen: Prämie senken, Indexanpassung ablehnen, Zusatzversicherungen streichen oder eine Vorauszahlung auf die Polizze nehmen. Fragen Sie auch nach einer Stundung.

Wenn Sie bei Abschluss fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, kann ein Rücktritt noch Jahre später möglich sein. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 darf der Anspruch dann nicht auf den Rückkaufswert beschränkt werden. Das gehört in eine rechtliche Prüfung, etwa bei der Arbeiterkammer.

Schritt für Schritt

  1. Polizze, Bedingungen und letzte Standmitteilung heraussuchen.
  2. Abschlussjahr und Garantiezins nachlesen.
  3. Rückkaufswert, Stornoabzug und prämienfreie Leistung schriftlich anfragen.
  4. Bei Einmalerlag die Mindestfrist von 15 oder 10 Jahren prüfen.
  5. Rücktrittsbelehrung bei Abschluss prüfen lassen, wenn der Vertrag schlecht gelaufen ist.
  6. Erst dann entscheiden: Prämie senken, freistellen, Vorauszahlung oder Rückkauf.

Checkliste

  • Abschlussjahr und Garantiezins bekannt
  • Rückkaufswert und Stornoabzug schriftlich
  • Höhe der prämienfreien Leistung und Mindestbetrag erfragt
  • Mindestfrist für Einmalerlag geprüft
  • Nachversteuerung in den ersten 3 Jahren geklärt
  • Rücktrittsbelehrung auf Fehler geprüft

Häufige Fehler

  • Einen Vertrag mit 4 Prozent Garantiezins rückkaufen und durch ein Produkt ohne Garantie ersetzen
  • Einen Einmalerlag vor Ablauf der Mindestfrist auflösen und 7 Prozent Nachversteuerung zahlen
  • Die Prämien einfach nicht mehr zahlen, statt eine Freistellung zu beantragen
  • Den möglichen Spätrücktritt übersehen und nur den Rückkaufswert nehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel bekomme ich beim Rückkauf?

Den Rückkaufswert laut Standmitteilung, abzüglich eines vereinbarten Stornoabzugs und offener Prämien. In den ersten Jahren liegt er meist unter der Summe Ihrer Prämien.

Darf der Versicherer einen Stornoabzug machen?

Nur wenn er vereinbart und angemessen ist. Abschlusskosten dürfen im ersten Jahr gar nicht und bis zum fünften Jahr nur anteilig angerechnet werden.

Kann ich die Prämie später wieder aufnehmen?

Bei vielen Verträgen ja, oft innerhalb einer Frist. Manche Versicherer verlangen dann neue Gesundheitsangaben. Lassen Sie sich das vorher schriftlich bestätigen.

Muss ich beim Rückkauf Steuer zahlen?

Bei laufender Prämie meist nicht. Beim Einmalerlag vor Ablauf von 15 Jahren, ab 50 von 10 Jahren, fallen 7 Prozent Versicherungssteuer nach und der Ertrag wird steuerpflichtig.

Was ist der Spätrücktritt?

Wurden Sie bei Abschluss fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt, kann der Rücktritt auch später noch möglich sein. Dann können Sie unter Umständen mehr als den Rückkaufswert zurückbekommen.

Sinkt bei der Freistellung die spätere Pension?

Ja, weil nichts mehr dazukommt und Verwaltungskosten weiterlaufen. Das vorhandene Kapital wird aber zu den alten Bedingungen weiter verzinst.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Pensionsvorsorge

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Pensionsvorsorge

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.