Alles zur Versicherung: Private Pensionsvorsorge
Brauche ich in Österreich überhaupt eine private Pensionsvorsorge?
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Kurz gesagt
Prämienfrei stellen ist meist der ruhigere Weg: Der Vertrag bleibt, das Guthaben arbeitet weiter, Sie zahlen nur nichts mehr ein. Beim Rückkauf, also der Kündigung, bekommen Sie den Rückkaufswert, der in den ersten Jahren unter Ihren Prämien liegt. Alte Verträge mit hohem Garantiezins sollten Sie behalten, neue klassische Verträge garantieren seit Juli 2022 null Prozent.
Werte aus Gesetz, Verordnung und öffentlich genannten Verbraucherinformationen für Österreich, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Garantiezins klassischer Verträge seit 1. Juli 2022 | 0,0 Prozent |
| Garantiezins für Verträge um das Jahr 2000 | 4,0 Prozent |
| Abschlusskosten bei Rückkauf nach 2 Jahren | höchstens 2 von 5 Teilen anrechenbar |
| Versicherungssteuer bei laufender Prämie | 4 Prozent jeder Prämie |
| Rückkauf eines Einmalerlags vor 15 Jahren, ab 50 vor 10 Jahren | 7 Prozent Nachversteuerung, zusammen 11 Prozent |
| Nachversteuerung bei Freistellung | möglich in den ersten 3 Jahren |
Den Rückkaufswert gibt es nicht als allgemeine Spanne, er steht nur in Ihrem Vertrag. Zinssätze und Steuerregeln sind gesetzlich vorgegeben; die Möglichkeiten von Vorauszahlung und Stundung sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Lassen Sie sich Rückkaufswert, Stornoabzug und prämienfreie Leistung schriftlich geben. Keine Rechtsberatung.
Rechenbeispiel
Was Rückkauf und Prämienfreistellung hier auseinanderbringt. Der Rückkaufswert ist angenommen.
| Eingezahlt seit 2000 | rund 48.000 Euro |
| Garantiezins des Vertrags | 4,0 Prozent |
| Rückkaufswert laut Standmitteilung, angenommen | 58.000 Euro |
| Beim Rückkauf | einmal 58.000 Euro, die Garantie fällt weg |
| Bei Prämienfreistellung | das Kapital bleibt und wird weiter mit 4,0 Prozent verzinst |
4 Prozent Garantie bekommen Sie heute in keinem neuen Vertrag, neue klassische Verträge garantieren null. Wer das Geld nicht sofort braucht, stellt prämienfrei.
Rückkauf heißt: Vertrag weg, Geld raus. Prämienfreistellung heißt: Der Vertrag bleibt, Sie zahlen nicht mehr ein, und das vorhandene Kapital läuft zu den vereinbarten Bedingungen weiter.
Beides können Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz ohne Begründung verlangen, jeweils zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Manche Bedingungen sehen vor, dass statt der Freistellung der Rückkaufswert ausbezahlt wird, wenn die prämienfreie Leistung unter einem Mindestbetrag liegt. Fragen Sie das vorher ab.
| Punkt | Rückkauf | Prämienfreistellung |
|---|---|---|
| Vertrag | endet endgültig | bleibt bestehen |
| Auszahlung | Rückkaufswert sofort | erst zum Ablauf oder Pensionsbeginn |
| Garantiezins | fällt weg | gilt weiter für das vorhandene Kapital |
| Laufende Verwaltungskosten | keine mehr | laufen weiter |
| Zurück in den Vertrag | nur mit neuem Vertrag | oft möglich, eventuell mit neuen Gesundheitsfragen |
| Steuer | bei Einmalerlag vor Fristende Nachversteuerung | in den ersten 3 Jahren kann Nachversteuerung drohen |
Der Rückkaufswert ist der versicherungsmathematisch berechnete Zeitwert Ihres Vertrags. Offene Prämien werden abgezogen. Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur machen, wenn er vereinbart und angemessen ist.
Das Gesetz schützt Sie bei frühen Rückkäufen: Endet der Vertrag im ersten Jahr, dürfen die einmaligen Abschlusskosten gar nicht angerechnet werden. Bis zum Ende des fünften Jahres nur der Anteil, der der tatsächlichen Laufzeit entspricht, nach zwei Jahren also höchstens zwei Fünftel.
Trotzdem liegt der Wert oft unter den Einzahlungen, weil Verwaltungskosten und die 4 Prozent Versicherungssteuer nicht zurückkommen. Die genaue Zahl steht nur in Ihrer Standmitteilung.
Der Garantiezins gilt für die ganze Laufzeit. Verträge aus der Zeit um 2000 wurden mit 4 Prozent kalkuliert, 2016 waren es noch 1 Prozent, 2017 0,5 Prozent. Klassische Verträge seit Juli 2022 garantieren nichts mehr.
Einen alten Vertrag aufzulösen heißt, eine Verzinsung abzugeben, die Sie nirgends mehr neu garantiert bekommen. Prüfen Sie zuerst das Abschlussjahr.
| Vertrag abgeschlossen | Höchstzinssatz |
|---|---|
| um das Jahr 2000 | 4,0 Prozent |
| 2016 | 1,0 Prozent |
| 2017 bis Juni 2022 | 0,5 Prozent |
| seit 1. Juli 2022 | 0,0 Prozent |
Bei laufender Prämie fallen auf die Erträge in der Regel keine Einkommensteuer und keine KESt an. Heikel ist die Freistellung oder Senkung der Prämie in den ersten drei Jahren, sie kann eine Nachversteuerung auslösen.
Beim Einmalerlag gilt eine Mindestfrist von 15 Jahren, von 10 Jahren, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person bei Abschluss mindestens 50 waren. Ein Rückkauf davor kostet zusätzlich 7 Prozent Versicherungssteuer, zusammen also 11 Prozent, und der Ertrag wird einkommensteuerpflichtig.
Wer kurz vor Fristende steht, wartet besser ab.
Zwischen voll zahlen und gar nicht zahlen gibt es Stufen: Prämie senken, Indexanpassung ablehnen, Zusatzversicherungen streichen oder eine Vorauszahlung auf die Polizze nehmen. Fragen Sie auch nach einer Stundung.
Wenn Sie bei Abschluss fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, kann ein Rücktritt noch Jahre später möglich sein. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 darf der Anspruch dann nicht auf den Rückkaufswert beschränkt werden. Das gehört in eine rechtliche Prüfung, etwa bei der Arbeiterkammer.
Fragen und Antworten
Den Rückkaufswert laut Standmitteilung, abzüglich eines vereinbarten Stornoabzugs und offener Prämien. In den ersten Jahren liegt er meist unter der Summe Ihrer Prämien.
Nur wenn er vereinbart und angemessen ist. Abschlusskosten dürfen im ersten Jahr gar nicht und bis zum fünften Jahr nur anteilig angerechnet werden.
Bei vielen Verträgen ja, oft innerhalb einer Frist. Manche Versicherer verlangen dann neue Gesundheitsangaben. Lassen Sie sich das vorher schriftlich bestätigen.
Bei laufender Prämie meist nicht. Beim Einmalerlag vor Ablauf von 15 Jahren, ab 50 von 10 Jahren, fallen 7 Prozent Versicherungssteuer nach und der Ertrag wird steuerpflichtig.
Wurden Sie bei Abschluss fehlerhaft über Ihr Rücktrittsrecht belehrt, kann der Rücktritt auch später noch möglich sein. Dann können Sie unter Umständen mehr als den Rückkaufswert zurückbekommen.
Ja, weil nichts mehr dazukommt und Verwaltungskosten weiterlaufen. Das vorhandene Kapital wird aber zu den alten Bedingungen weiter verzinst.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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