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Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in Österreich?

Kurz gesagt

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in Österreich? Die Dauer. Arbeitsunfähig ist, wen der Arzt vorübergehend in den Krankenstand schickt; dann zahlen Dienstgeber und Gesundheitskasse. Berufsunfähig im Sinne einer privaten BU ist meist, wer seinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben kann. Das regeln die Bedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in Österreich?

Was es kostet

Was in den einzelnen Phasen fließt und was eine private BU kostet, die nach dem Krankengeld trägt.

BeispielRichtwert
Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber6 bis 12 Wochen volles, dann 4 Wochen halbes Entgelt
Krankengeld der Gesundheitskasse50 Prozent ab Tag 4, 60 Prozent ab Tag 43
Dauer des Krankengelds26 Wochen, 52 mit Vorversicherung, nach Satzung bis 78
Unterstützungsleistung für Selbständige 202640,04 Euro am Tag ab Tag 43, höchstens 20 Wochen
Private BU, 38 Jahre, Assistenz, 1.300 Euro Renteab etwa 59 Euro im Monat

Stand November 2026.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld nach dem Unternehmensserviceportal,

Definition und Fortdauer aus einem veröffentlichten österreichischen Bedingungswerk;

Ihr Vertrag kann abweichen.

BU-Prämie aus öffentlich genannten Beispielen.

Ihre Prämie hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pflegeassistent, 41 Jahre, Bandscheibenvorfall

Aus einem Krankenstand wird über Monate eine Berufsunfähigkeit. So verschieben sich Begriff und Geld. Die Wochen der Entgeltfortzahlung hängen von der Dienstzeit ab, hier angenommen.

Woche 1 bis 8: arbeitsunfähigvolles Entgelt vom Dienstgeber
Woche 9 bis 12halbes Entgelt, Krankengeld ruht zur Hälfte
Danach: weiter arbeitsunfähigKrankengeld mit 60 Prozent der Bemessungsgrundlage
Monat 4: die Ärztin erwartet, dass Heben und Lagern auf Dauer nicht mehr gehenBU-Antrag gestellt
Pflege am Bett war 70 Prozent seines ArbeitstagsGrenze von 50 Prozent überschritten

Erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit an, zahlt er ab Ablauf des Monats, in dem sie eingetreten ist. Krankengeld und BU-Rente kommen aus verschiedenen Töpfen.

Arbeitsunfähig: der Krankenstand

Arbeitsunfähig sind Sie, wenn der Arzt feststellt, dass Sie wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten können. Der Krankenstand beginnt in der Regel mit dem Tag, den der Arzt feststellt. Der Dienstgeber darf eine Bestätigung ab dem ersten Tag verlangen, viele Kollektivverträge erst ab dem vierten.

Der Krankenstand ist auf Genesung angelegt. Er sagt nichts darüber, ob Sie Ihren Beruf in einem Jahr noch schaffen.

Berufsunfähig: eine Frage des Vertrags

Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt die Definition in Ihren Bedingungen. Ein veröffentlichtes österreichisches Bedingungswerk verlangt, dass Sie wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, ärztlich nachgewiesen, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Zusätzlich darf keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

Hier geht es um eine Vorhersage über Monate. Der Versicherer will dafür Arztberichte über Ursache, Verlauf und voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung Ihres Berufs. Eine Krankenstandsbestätigung allein reicht nicht.

MerkmalArbeitsunfähigkeitBerufsunfähigkeit, private BU
FrageKönnen Sie heute arbeiten?Können Sie Ihren Beruf voraussichtlich sechs Monate zu 50 Prozent nicht ausüben?
Wer stellt festder behandelnde Arztder Versicherer nach Prüfung der Unterlagen
GeldEntgeltfortzahlung, dann Krankengeldvereinbarte BU-Rente
GrundlageGesetz und KollektivvertragIhre Versicherungsbedingungen
EndeGenesung oder Ende des KrankengeldsWegfall der Berufsunfähigkeit oder Vertragsende

Wie aus dem Krankenstand eine Berufsunfähigkeit wird

Aus einem langen Krankenstand wird oft eine Berufsunfähigkeit. Im gelesenen Bedingungswerk gilt: Waren Sie sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande, Ihren Beruf auszuüben, gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Umgekehrt muss nicht krankgeschrieben sein, wer berufsunfähig ist. Eine Pflegerin mit kaputtem Rücken kann im Büro arbeiten und in ihrem Beruf trotzdem berufsunfähig sein.

Wer in welcher Phase zahlt

Zuerst zahlt der Dienstgeber: sechs Wochen das volle Entgelt, je nach Dienstzeit bis zu zwölf Wochen, danach vier Wochen das halbe. Bekommen Sie mehr als die Hälfte des Entgelts, ruht das Krankengeld, bei genau der Hälfte ruht es zur Hälfte.

Krankengeld gibt es ab dem vierten Tag mit 50 Prozent der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag mit 60 Prozent. Es läuft grundsätzlich 26 Wochen, 52 Wochen, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten sechs Monate versichert waren, und nach der Satzung der Kasse bis 78 Wochen. Selbständige bekommen kein Krankengeld, sondern unter Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung der SVS ab dem 43. Tag für höchstens 20 Wochen.

Die staatliche Pension ist etwas anderes

Die Pensionsversicherung kennt eine Berufsunfähigkeitspension für Angestellte und eine Invaliditätspension für Arbeiter. Wer ab 1964 geboren ist, bekommt sie nur, wenn der Zustand dauerhaft ist. Bei vorübergehender Einschränkung von mindestens sechs Monaten gibt es Rehabilitationsgeld.

Die staatliche Leistung prüft nach eigenen Regeln und ist von Ihrer privaten BU unabhängig. Wer erst nach dem Ende des Krankengelds an seine BU denkt, verliert Zeit.

Schritt für Schritt

  1. Krankenstand lückenlos bestätigen lassen.
  2. Die Ärztin nach einer Prognose fragen: Geht der Beruf voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht?
  3. In den Bedingungen die Definition der Berufsunfähigkeit und die Regel zur Fortdauer nachlesen.
  4. Den Arbeitstag mit Zeitanteilen aufschreiben, bevor Sie den BU-Antrag stellen.
  5. Den BU-Antrag früh stellen, nicht erst am Ende des Krankengelds.

Checkliste

  • Krankenstandsbestätigungen ohne Lücke
  • Ärztliche Prognose zur Dauer schriftlich
  • Tätigkeitsbeschreibung mit Stunden je Aufgabe
  • Bedingungen auf Definition und Fortdauer geprüft
  • Ende von Entgeltfortzahlung und Krankengeld im Kalender

Häufige Fehler

  • Annehmen, ein langer Krankenstand sei schon eine Berufsunfähigkeit
  • Mit dem BU-Antrag bis zum Ende des Krankengelds warten
  • Glauben, wer berufsunfähig ist, müsse auch im Krankenstand sein
  • Die staatliche Pension mit der privaten BU verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich nach sechs Monaten Krankenstand automatisch berufsunfähig?

Nicht automatisch.

Im gelesenen Bedingungswerk gilt eine ununterbrochene Einschränkung von mindestens 50 Prozent über

sechs Monate von Anfang an als Berufsunfähigkeit.

Entscheiden muss der Versicherer.

Kann ich berufsunfähig sein, ohne im Krankenstand zu sein?

Ja.

Die BU fragt nach Ihrem Beruf auf Dauer, nicht nach einer Bestätigung.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Grundsätzlich 26 Wochen, mit sechs Monaten Versicherung in den letzten zwölf Monaten 52 Wochen,

nach Satzung der Kasse bis 78 Wochen.

Wer entscheidet über die Berufsunfähigkeit?

Der Versicherer.

Im gelesenen Bedingungswerk entscheidet er binnen drei Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Was gilt für Selbständige?

Sie bekommen kein Krankengeld, sondern unter Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung der SVS

ab dem 43.

Tag.

Umso wichtiger ist eine private BU.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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