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Wie beantrage ich die Berufsunfähigkeitspension in Österreich?

Kurz gesagt

Wie beantrage ich die Berufsunfähigkeitspension in Österreich? Sie stellen den Antrag beim Pensionsversicherungsträger, online mit ID Austria, mit Formular oder formlos. Danach folgen ärztliche Begutachtung und Bescheid. 2025 endeten rund 74 Prozent der Entscheidungen über Invaliditätspensionen mit einer Ablehnung. Gegen einen Bescheid klagen Sie binnen drei Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht.

Wie beantrage ich die Berufsunfähigkeitspension in Österreich?

Was es kostet

Zahlen der Sozialversicherung und des Sozialministeriums, die beim Antrag eine Rolle spielen.

BeispielRichtwert
Ablehnungsquote Invaliditätspension 202573,8 Prozent der Entscheidungen
Ablehnungsquote 2010 zum Vergleich58,8 Prozent
Rehabilitationsgeld mindestens, 20261.308,39 Euro im Monat, Ausgleichszulagenrichtsatz
Befristete Pension, Jahrgänge vor 1964höchstens 2 Jahre, Verlängerung binnen 3 Monaten ohne Lücke
Frist für die Klage3 Monate ab Zustellung des Bescheids

Stand Oktober 2026.

Die Ablehnungsquoten stammen aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung und geben den Anteil

der Ablehnungen an allen Entscheidungen über Invaliditätspensionen an.

Der Richtsatz gilt 2026 für Alleinstehende.

Dass private Tarife meist 50 Prozent Einschränkung über sechs Monate verlangen,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; maßgeblich ist Ihre Polizze.

Ihren Vertrag sehen wir gern mit Ihnen an.

Rechenbeispiel

Bürokauffrau, 52, schwere Depression

Sie ist seit acht Monaten im Krankenstand, die Ärzte sehen keine baldige Besserung. Sie stellt im März formlos den Antrag bei der PVA und reicht Formular und Befunde nach. Sie hat zusätzlich eine private BU mit 1.200 Euro Rente.

Antrag im MärzStichtag 1. April, frühere Monate gibt es nicht
Einschränkung voraussichtlich vorübergehendRehabilitationsgeld, mindestens 1.308,39 Euro
Bescheid negativKlage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
Private BU getrennt gemeldet1.200 Euro im Monat, wenn ihre Bedingungen erfüllt sind
Prüfung dauert länger als einen MonatAbschlagszahlung beim Versicherer verlangen

Sie stellt beide Anträge sofort und unabhängig voneinander. Der staatliche Weg sichert ein Grundeinkommen, die private BU zahlt nach eigenen Regeln oft auch dann, wenn die PVA ablehnt.

Berufsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsunfähigkeit

Bei Angestellten heißt die Leistung Berufsunfähigkeitspension, bei Arbeitern Invaliditätspension, bei Selbständigen und Bauern Erwerbsunfähigkeitspension. Der Antrag läuft immer über Ihren Pensionsversicherungsträger.

Berufsunfähig sind Sie, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte eines gesunden Versicherten mit vergleichbarer Ausbildung gesunken ist. Mit Berufsschutz, also mindestens 90 Pflichtversicherungsmonaten als Angestellter oder in einem erlernten Beruf in den letzten 15 Jahren, prüft die PVA nur Ihre Berufsgruppe und nicht jeden beliebigen Job.

Der Antrag Schritt für Schritt

Stellen Sie den Antrag, sobald klar ist, dass es länger dauert. Maßgeblich ist der Stichtag: der Tag des Antrags, wenn er auf einen Monatsersten fällt, sonst der folgende Monatserste. Ein formloser Brief genügt, um diesen Tag zu sichern, das Formular reichen Sie nach.

Legen Sie alle vorhandenen ärztlichen Befunde und Gutachten bei. Die PVA lädt Sie dann zur Untersuchung, bei Jahrgängen ab 1964 im Kompetenzzentrum Begutachtung. Am Ende steht ein Bescheid.

UnterlageWorauf es ankommt
AntragsformularBerufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, bei Selbständigen Erwerbsunfähigkeitspension
Befunde und Gutachtenmöglichst aktuell, mit Diagnose, Verlauf und Prognose
Beschreibung der Tätigkeitwas Sie zuletzt gearbeitet haben, mit Belastungen wie Heben, Stehen, Bildschirm
AusbildungsnachweiseLehrabschluss, Zeugnisse, wichtig für den Berufsschutz
Weitere Unterlagenauf Anfrage der PVA, etwa Spitalsberichte oder Reha-Entlassungsbriefe

Pension oder Rehabilitationsgeld

Wer ab dem 1. Jänner 1964 geboren ist, bekommt die Berufsunfähigkeitspension nur bei dauerhafter Einschränkung. Ist die Einschränkung voraussichtlich nur vorübergehend, aber länger als sechs Monate, gibt es Rehabilitationsgeld von der ÖGK in Höhe des Krankengeldes, mindestens in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 1.308,39 Euro im Jahr 2026.

Dazu gehören regelmäßige Begutachtungen, spätestens nach einem Jahr wird neu geprüft. Ist eine Umschulung zumutbar, zahlt stattdessen das AMS Umschulungsgeld.

Wenn der Bescheid negativ ist

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Das Gericht holt eigene Gutachten ein, die Ihre Krankheit oft anders bewerten als die PVA.

Holen Sie früh Rat, etwa bei der Arbeiterkammer, Ihrer Gewerkschaft oder einer Behindertenvertretung. Weil 2025 fast drei von vier Entscheidungen über Invaliditätspensionen ablehnend waren, ist ein negativer Bescheid kein Einzelfall.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich melden

Haben Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, melden Sie den Fall dort getrennt. Der private Vertrag hat eigene Regeln, meist 50 Prozent Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf über sechs Monate, und ist nicht an den Bescheid der PVA gebunden.

Nach § 11 Versicherungsvertragsgesetz können Sie eine Abschlagszahlung verlangen, wenn die Prüfung einen Monat nach der Meldung nicht abgeschlossen ist. Haben Sie zwei Monate nach der Meldung nichts gehört, können Sie eine Begründung verlangen, warum die Erhebungen noch laufen.

Wann Sie noch keinen Antrag stellen sollten

Sind Sie nur einige Wochen krank und die Ärzte erwarten eine Genesung, bleibt es beim Krankenstand und Krankengeld. Ein Antrag ohne klare Prognose wird fast sicher abgelehnt.

Dauert es länger oder ist der Verlauf unklar, stellen Sie den Antrag trotzdem. Ein zu später Antrag kostet Monate, die nicht nachgezahlt werden.

Schritt für Schritt

  1. Mit den behandelnden Ärzten über Dauer und Prognose sprechen.
  2. Den Antrag beim Pensionsversicherungsträger stellen, notfalls formlos.
  3. Befunde, Tätigkeitsbeschreibung und Ausbildungsnachweise nachreichen.
  4. Zur Begutachtung mit allen Unterlagen und einer Begleitperson gehen.
  5. Den Bescheid sofort prüfen und das Zustelldatum notieren.
  6. Bei Ablehnung binnen drei Monaten Klage einbringen, vorher Rat holen.
  7. Eine private BU getrennt und schriftlich melden.

Checkliste

  • Antrag gestellt, Datum notiert
  • Aktuelle Befunde mit Prognose beigelegt
  • Berufsschutz geprüft, Zeugnisse beisammen
  • Zustelldatum des Bescheids notiert
  • Arbeiterkammer oder Interessenvertretung kontaktiert
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung schriftlich informiert

Häufige Fehler

  • Mit dem Antrag warten, bis alle Befunde vollständig sind
  • Die Begutachtung ohne Unterlagen und ohne Begleitung wahrnehmen
  • Die Klagefrist von drei Monaten verstreichen lassen
  • Annehmen, die private BU zahle nur mit positivem Bescheid der PVA
  • Die Arbeit vor dem Stichtag nicht beenden, obwohl die Pension das verlangt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich die Pension rückwirkend?

Nein, frühestens ab dem Stichtag, also dem Monatsersten nach dem Antrag.

Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh und notfalls formlos zu stellen.

Muss ich zu arbeiten aufhören?

Die Pension beginnt grundsätzlich erst, wenn die Tätigkeit beendet ist,

die zur Berufsunfähigkeit geführt hat.

Bei Pflegegeld ab Stufe 3 darf sie weitergeführt werden.

Kostet die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht etwas?

Fragen Sie vor der Klage bei der Arbeiterkammer oder Ihrer Interessenvertretung nach.

Dort erfahren Sie, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen können und ob Sie vor Gericht vertreten

werden.

Was ist der Unterschied zum Rehabilitationsgeld?

Rehabilitationsgeld gibt es ab Jahrgang 1964 bei vorübergehender Einschränkung,

die Pension nur bei dauerhafter.

Der Antrag auf Pension gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.

Zahlt die private BU auch, wenn die PVA ablehnt?

Oft ja, weil sie nach eigenen Bedingungen prüft und meist den zuletzt ausgeübten Beruf zugrunde

legt.

Lesen Sie Ihre Polizze.

Wie lange dauert das Verfahren?

Eine feste Frist nennt die Behörde nicht.

Rechnen Sie mit mehreren Monaten bis zum Bescheid und bei einer Klage mit deutlich mehr.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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