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Welcher Unfallbegriff gilt in der privaten Unfallversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Welcher Unfallbegriff gilt in der privaten Unfallversicherung in Österreich? Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze. Nach den Musterbedingungen AUVB 2022 ist ein Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Verrenkungen, Zerrungen, Risse und Meniskusverletzungen zählen mit. Die Unfreiwilligkeit wird nicht vermutet.

Welcher Unfallbegriff gilt in der privaten Unfallversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was ein anerkannter Unfall bringt: Invaliditätsleistung nach der Gliedertaxe eines veröffentlichten österreichischen Bedingungswerks bei 100.000 Euro Versicherungssumme, ohne Progression.

BeispielRichtwert
Arm vollständig funktionsunfähig, 70 Prozent70.000 Euro
Daumen vollständig funktionsunfähig, 20 Prozent20.000 Euro
Zeigefinger vollständig funktionsunfähig, 10 Prozent10.000 Euro
Sehkraft eines Auges verloren, 50 Prozent50.000 Euro
Private Unfallversicherung, 32 Jahre, 350.000 Euro Versicherungssummeetwa 170 bis 220 Euro im Jahr

Stand November 2026.

Unfallbegriff, Ausschlüsse und Fristen nach den Musterbedingungen AUVB 2022,

Gliedertaxe aus einem veröffentlichten Bedingungswerk, Prämie aus einem Ratgeber.

Ihr Bedingungswerk kann abweichen.

Die Fälle im Rechenbeispiel sind angenommen; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Vier verletzte Daumen, vier Antworten

Jedes Mal bleibt der Daumen vollständig funktionsunfähig, nach der Gliedertaxe 20 Prozent. Bei 100.000 Euro Versicherungssumme sind das 20.000 Euro. Entscheidend ist der Hergang.

Auf Glatteis gestürzt, Daumen gebrochenUnfall: 20.000 Euro
Beim Abfangen einer Kiste reißt ein Band am DaumenZerreißung eines Bandes, gilt als Unfall: 20.000 Euro
Nach Vollrausch gestürztAusschluss Bewusstseinsstörung: 0 Euro
Daumengelenk durch Arthrose versteiftkein Unfall: 0 Euro

Dieselbe Einschränkung bringt 20.000 Euro oder nichts. Deshalb gehört der Hergang sofort und genau in die Meldung.

Maßgeblich ist Ihre Polizze

Was als Unfall gilt, regeln in Österreich die Bedingungen Ihres Vertrags. Der Versicherungsverband hat dafür Musterbedingungen veröffentlicht, die AUVB 2022. Ihre Verwendung ist freiwillig, jeder Versicherer darf davon abweichen.

Nach dem Muster liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Alle vier Merkmale müssen zusammenkommen.

MerkmalWas es bedeutetTypischer Grenzfall
plötzlichdas Ereignis wirkt in kurzer ZeitArthrose durch jahrelange Belastung: kein Unfall
von außenetwas außerhalb des Körpers wirkt ein: Boden, Gegenstand, Wasser, TierBandscheibenvorfall ohne äußeren Anlass: kein Unfall
unfreiwilligSie wollten die Gesundheitsschädigung nichtSelbstverletzung: kein Unfall
Gesundheitsschädigungeine körperliche Schädigung ist eingetretenSchreck ohne Verletzung: kein Leistungsfall

Was zusätzlich als Unfall gilt

Die AUVB 2022 erweitern den Begriff: Plötzliche Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule gelten als Unfall, ebenso plötzliche Meniskusverletzungen. Eine erhöhte Kraftanstrengung verlangt das Muster dafür nicht, und der Meniskus ist ausdrücklich dabei.

Viele Tarife gehen weiter. Ein älteres veröffentlichtes Bedingungswerk zählt auch Erfrieren, Ertrinken, Ersticken, das plötzliche Einatmen von Gasen und Verletzungen bei der Rettung von Menschen oder Tieren dazu. Was in Ihrem Vertrag steht, entscheidet.

Was kein Unfall ist oder nur begrenzt zählt

Krankheiten sind kein Unfall, übertragbare Krankheiten auch keine Unfallfolge. Das Muster nimmt nur Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut und die durch Zeckenbiss übertragene FSME in begrenztem Umfang aus.

Ein Herzinfarkt ist nur versichert, wenn er überwiegend auf eine Verletzung der Herzkranzarterie durch direkte mechanische Einwirkung auf den Brustkorb zurückgeht. Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls, etwa ein Sturz, sind nach dem Muster aber mitversichert. Bandscheibenschäden zählen nur bei direkter mechanischer Einwirkung auf die Wirbelsäule.

Unfälle durch eine Bewusstseinsstörung infolge von Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten sind ausgeschlossen. Haben Krankheiten oder Abnützung mitgewirkt, wird die Leistung ab einem im Vertrag genannten Mitwirkungsanteil gekürzt.

Wer was beweisen muss

Das deutsche Versicherungsrecht vermutet, dass ein Unfall unfreiwillig war. Eine solche Vermutung enthält das österreichische VersVG nicht, so der OGH (7 Ob 38/00i). Nach seiner Rechtsprechung genügt es in der Regel, dass Sie Umstände darlegen, die einen Unfall ernsthaft möglich erscheinen lassen. Bringt der Versicherer dann Tatsachen für eine Absicht vor, müssen Sie die Unfreiwilligkeit beweisen.

Darum zählt der Hergang. Schreiben Sie am selben Tag auf, was geschah, nennen Sie Zeugen und sagen Sie dem Arzt, wie es passiert ist, damit es so im Befund steht.

Fristen, die oft übersehen werden

Den Unfall müssen Sie nach dem Muster unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in geschriebener Form melden und sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Für eine Invaliditätsleistung muss die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und mit ärztlichem Befund innerhalb der im Vertrag genannten Frist geltend gemacht werden. Wer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte wissen: Krankheiten deckt die Unfallversicherung nie.

Schritt für Schritt

  1. Den Ablauf am selben Tag aufschreiben: was, wann, wo, welche Bewegung, wer war dabei.
  2. Sofort zum Arzt gehen und den Hergang nennen.
  3. Den Unfall binnen einer Woche in geschriebener Form melden.
  4. Im eigenen Bedingungswerk die Erweiterungen des Unfallbegriffs nachlesen.
  5. Bleibt eine Einschränkung, die Invalidität fristgerecht mit Befund geltend machen.

Checkliste

  • Verrenkungen, Zerrungen und Risse im Unfallbegriff enthalten
  • Meniskus ausdrücklich eingeschlossen
  • Erfrieren, Ertrinken, Gase und Rettung mitversichert
  • Mitwirkungsanteil im Vertrag möglichst hoch angesetzt
  • Frist für die Geltendmachung der Invalidität im Kalender

Häufige Fehler

  • Beim Arzt nur Schmerzen angeben, ohne den Hergang zu nennen
  • Sich auf eine Vermutung der Unfreiwilligkeit verlassen, die es in Österreich nicht gibt
  • Die Meldefrist von einer Woche übersehen
  • Annehmen, jede Verletzung beim Sport sei automatisch ein Unfall

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Woher kommt der Unfallbegriff?

Aus Ihren Bedingungen.

Muster sind die AUVB 2022, von denen jeder Versicherer abweichen darf.

Ist ein Meniskusriss ein Unfall?

Nach den AUVB 2022 ja, plötzliche Meniskusverletzungen gelten ausdrücklich als Unfall.

Muss ich beweisen, dass ich mich nicht absichtlich verletzt habe?

Zunächst genügt es, Umstände darzulegen, die einen Unfall nahelegen.

Bringt der Versicherer Hinweise auf Absicht, müssen Sie die Unfreiwilligkeit beweisen.

Ist ein Zeckenbiss ein Unfall?

Die durch Zeckenbiss übertragene FSME ist nach dem Muster in begrenztem Umfang versichert.

Andere Infektionen sind keine Unfallfolge.

Ist ein Sturz nach einem Schlaganfall versichert?

Nach dem Muster ja, Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sind mitversichert.

Den Schlaganfall selbst deckt die Unfallversicherung nicht.

Wie schnell muss ich den Unfall melden?

Nach dem Muster unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, in geschriebener Form.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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