Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Ja, die Unfallversicherung in Österreich kürzt wegen Vorerkrankungen, wenn Krankheiten oder Abnützung an der Verletzung mitgewirkt haben, in den meisten Polizzen ab einem Anteil von 25 Prozent. Dann sinkt der Invaliditätsgrad um diesen Anteil: aus 30 Prozent werden bei 40 Prozent Mitwirkung 18 Prozent. Den Anteil muss der Versicherer beweisen.
Was ein Mitwirkungsanteil in Euro bedeutet und was die Gegenwehr kostet. Kürzungsbeispiele ohne Progression gerechnet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Versicherungssumme 100.000 Euro, Invalidität 30 Prozent, keine Kürzung | 30.000 Euro |
| gleicher Fall, Mitwirkungsanteil 40 Prozent | 18.000 Euro, also 12.000 Euro weniger |
| Eigenes ärztliches Gutachten als Voraussetzung für den Schiedsgutachter | etwa 800 bis 3.000 Euro |
| Schiedsgutachter, wenn der Versicherer das Verfahren verlangt | 0 Euro für Sie, der Versicherer zahlt allein |
| Schiedsgutachter auf Ihr Verlangen | höchstens der vorab schriftlich genannte Betrag, Zustimmung binnen 4 Wochen |
| Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium | 0 Euro |
Stand Oktober 2026.
Kürzungsbeispiele und Kostenregeln nach den Musterbedingungen 2022.
Eine ältere Kostenklausel der Ärztekommission hat der OGH 2014 für nichtig erklärt.
Die Kosten für ein eigenes ärztliches Gutachten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
holen Sie einen schriftlichen Festpreis ein.
Rechenbeispiel
Nach einem Sturz bleibt das Knie eingeschränkt. Das Gutachten des Versicherers findet eine Arthrose und setzt den Mitwirkungsanteil mit 50 Prozent an, ohne Begründung.
| Versicherungssumme | 100.000 Euro |
| Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe | 20 Prozent |
| Laut Versicherer, Mitwirkung 50 Prozent | 10 Prozent, also 10.000 Euro |
| Laut eigenem Gutachten, Mitwirkung 20 Prozent | keine Kürzung, 20.000 Euro |
Es geht um 10.000 Euro. Ein eigenes Gutachten und notfalls der Schiedsgutachter lohnen sich hier, weil die Differenz die Kosten deutlich übersteigt.
Die private Unfallversicherung zahlt nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt, ausdrücklich auch Verletzungen durch anlagebedingte oder abnützungsbedingte Einflüsse, wird der Invaliditätsgrad um diesen Mitwirkungsanteil vermindert.
Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands Österreich lassen die Schwelle offen, jeder Versicherer setzt sie selbst. Üblich sind 25 Prozent, manche Polizzen rechnen erst ab 50 Prozent an. Unter der Schwelle wird gar nicht gekürzt, darüber um den ganzen Anteil.
| Mitwirkungsanteil laut Gutachten | Wirkung bei 30 Prozent Invalidität, Schwelle 25 Prozent |
|---|---|
| 20 Prozent | keine Kürzung |
| 25 Prozent | 22,5 Prozent |
| 40 Prozent | 18 Prozent |
| 60 Prozent | 12 Prozent |
Die Vorinvalidität ist ein eigener Abzug. Er kommt nur, wenn der Unfall eine Körperfunktion trifft, die schon vorher beeinträchtigt war, etwa ein bereits operiertes Knie. Der alte Invaliditätsgrad wird dann abgezogen.
Der Mitwirkungsanteil dagegen betrifft eine Krankheit, die die Unfallfolgen verschlimmert, typisch eine Kniegelenksarthrose. Prüfen Sie in jeder Abrechnung, welcher Abzug gemeint ist, und ob nicht für dieselbe Vorerkrankung beides abgezogen wurde.
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Kürzung wegen Vorerkrankungen ein Risikoausschluss, und den muss der Versicherer beweisen: dass eine Krankheit vorlag und dass ihr Anteil die Schwelle erreicht. Ein Gutachten, das bloß „degenerative Veränderungen“ nennt und eine runde Zahl ansetzt, reicht dafür nicht.
Gleichzeitig zählen nach dieser Rechtsprechung schon Abnützungen, die über das altersübliche Maß hinausgehen, als Krankheit, auch wenn sie nie Beschwerden gemacht haben. Der Streit dreht sich daher meist um die Höhe des Anteils, kaum um die Frage, ob es ihn gibt.
Streiten Sie über den Einfluss von Krankheiten auf die Unfallfolgen, sehen die Musterbedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor. Voraussetzung ist ein eigenes ärztliches Gutachten, das vom Gutachten des Versicherers abweicht. Beide Gutachterärzte bestimmen gemeinsam einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, sonst bestellt ihn die Ärztekammer.
Verlangen Sie das Verfahren, nennt Ihnen der Versicherer vorher einen Höchstbetrag Ihrer Kosten, und Sie haben vier Wochen, um zuzustimmen. Die Entscheidung ist nach § 184 VersVG nur dann nicht verbindlich, wenn sie offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht. Ältere Polizzen nennen das Verfahren Ärztekommission.
Beim Abschluss einer Unfallversicherung in Österreich lohnt der Blick auf die Mitwirkungsschwelle mehr als auf ein paar Euro Prämie. Einige Tarife setzen sie auf 50 Prozent, wenige verzichten bei bestimmten Leistungen ganz auf die Anrechnung.
Besonders für Menschen ab etwa 45 mit Knie, Schulter oder Rücken ist das der Punkt, an dem später am meisten Geld hängt. Fragen Sie auch nach der Deckung bei erhöhter Kraftanstrengung und Bandscheibenschäden.
Fragen und Antworten
Ja, wenn sie über das altersübliche Maß hinausgeht und an den Unfallfolgen mitgewirkt hat.
Den Anteil muss der Versicherer aber beweisen.
Meist nicht.
Die Kenntnis allein schließt die Kürzung nach den Bedingungen nicht aus.
Entscheidend ist, was Ihre Polizze ausdrücklich zusagt.
Höchstens den Betrag, den Ihnen der Versicherer vorher schriftlich nennt.
Am Ende werden die Kosten nach Obsiegen geteilt.
Verlangt der Versicherer das Verfahren, zahlt er allein.
Ansprüche verjähren in drei Jahren.
Lehnt der Versicherer schriftlich ab und weist auf die Folgen hin,
müssen Sie binnen eines Jahres klagen.
Ja,
wenn er nicht eindeutig feststeht, jährlich bis zu der in Ihrer Polizze genannten Frist,
häufig vier Jahre nach dem Unfall.
Ja.
Auch bei der Unfallrente wird der Invaliditätsgrad um den Mitwirkungsanteil vermindert,
andere Leistungen entsprechend dem Anteil.
NAMMERT Versicherungsmakler
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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
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