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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Kürzt die Unfallversicherung in Österreich wegen Vorerkrankungen?

Kurz gesagt

Ja, die Unfallversicherung in Österreich kürzt wegen Vorerkrankungen, wenn Krankheiten oder Abnützung an der Verletzung mitgewirkt haben, in den meisten Polizzen ab einem Anteil von 25 Prozent. Dann sinkt der Invaliditätsgrad um diesen Anteil: aus 30 Prozent werden bei 40 Prozent Mitwirkung 18 Prozent. Den Anteil muss der Versicherer beweisen.

Kürzt die Unfallversicherung in Österreich wegen Vorerkrankungen?

Was es kostet

Was ein Mitwirkungsanteil in Euro bedeutet und was die Gegenwehr kostet. Kürzungsbeispiele ohne Progression gerechnet.

BeispielRichtwert
Versicherungssumme 100.000 Euro, Invalidität 30 Prozent, keine Kürzung30.000 Euro
gleicher Fall, Mitwirkungsanteil 40 Prozent18.000 Euro, also 12.000 Euro weniger
Eigenes ärztliches Gutachten als Voraussetzung für den Schiedsgutachteretwa 800 bis 3.000 Euro
Schiedsgutachter, wenn der Versicherer das Verfahren verlangt0 Euro für Sie, der Versicherer zahlt allein
Schiedsgutachter auf Ihr Verlangenhöchstens der vorab schriftlich genannte Betrag, Zustimmung binnen 4 Wochen
Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium0 Euro

Stand Oktober 2026.

Kürzungsbeispiele und Kostenregeln nach den Musterbedingungen 2022.

Eine ältere Kostenklausel der Ärztekommission hat der OGH 2014 für nichtig erklärt.

Die Kosten für ein eigenes ärztliches Gutachten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

holen Sie einen schriftlichen Festpreis ein.

Rechenbeispiel

Sturz beim Wandern mit 55 Jahren

Nach einem Sturz bleibt das Knie eingeschränkt. Das Gutachten des Versicherers findet eine Arthrose und setzt den Mitwirkungsanteil mit 50 Prozent an, ohne Begründung.

Versicherungssumme100.000 Euro
Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe20 Prozent
Laut Versicherer, Mitwirkung 50 Prozent10 Prozent, also 10.000 Euro
Laut eigenem Gutachten, Mitwirkung 20 Prozentkeine Kürzung, 20.000 Euro

Es geht um 10.000 Euro. Ein eigenes Gutachten und notfalls der Schiedsgutachter lohnen sich hier, weil die Differenz die Kosten deutlich übersteigt.

Was der Mitwirkungsanteil in der Polizze bedeutet

Die private Unfallversicherung zahlt nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt, ausdrücklich auch Verletzungen durch anlagebedingte oder abnützungsbedingte Einflüsse, wird der Invaliditätsgrad um diesen Mitwirkungsanteil vermindert.

Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands Österreich lassen die Schwelle offen, jeder Versicherer setzt sie selbst. Üblich sind 25 Prozent, manche Polizzen rechnen erst ab 50 Prozent an. Unter der Schwelle wird gar nicht gekürzt, darüber um den ganzen Anteil.

Mitwirkungsanteil laut GutachtenWirkung bei 30 Prozent Invalidität, Schwelle 25 Prozent
20 Prozentkeine Kürzung
25 Prozent22,5 Prozent
40 Prozent18 Prozent
60 Prozent12 Prozent

Mitwirkung und Vorinvalidität getrennt halten

Die Vorinvalidität ist ein eigener Abzug. Er kommt nur, wenn der Unfall eine Körperfunktion trifft, die schon vorher beeinträchtigt war, etwa ein bereits operiertes Knie. Der alte Invaliditätsgrad wird dann abgezogen.

Der Mitwirkungsanteil dagegen betrifft eine Krankheit, die die Unfallfolgen verschlimmert, typisch eine Kniegelenksarthrose. Prüfen Sie in jeder Abrechnung, welcher Abzug gemeint ist, und ob nicht für dieselbe Vorerkrankung beides abgezogen wurde.

Wer den Anteil der Vorerkrankung beweisen muss

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Kürzung wegen Vorerkrankungen ein Risikoausschluss, und den muss der Versicherer beweisen: dass eine Krankheit vorlag und dass ihr Anteil die Schwelle erreicht. Ein Gutachten, das bloß „degenerative Veränderungen“ nennt und eine runde Zahl ansetzt, reicht dafür nicht.

Gleichzeitig zählen nach dieser Rechtsprechung schon Abnützungen, die über das altersübliche Maß hinausgehen, als Krankheit, auch wenn sie nie Beschwerden gemacht haben. Der Streit dreht sich daher meist um die Höhe des Anteils, kaum um die Frage, ob es ihn gibt.

Der Weg über den Schiedsgutachter

Streiten Sie über den Einfluss von Krankheiten auf die Unfallfolgen, sehen die Musterbedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor. Voraussetzung ist ein eigenes ärztliches Gutachten, das vom Gutachten des Versicherers abweicht. Beide Gutachterärzte bestimmen gemeinsam einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, sonst bestellt ihn die Ärztekammer.

Verlangen Sie das Verfahren, nennt Ihnen der Versicherer vorher einen Höchstbetrag Ihrer Kosten, und Sie haben vier Wochen, um zuzustimmen. Die Entscheidung ist nach § 184 VersVG nur dann nicht verbindlich, wenn sie offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht. Ältere Polizzen nennen das Verfahren Ärztekommission.

Polizzen mit milderer Anrechnung

Beim Abschluss einer Unfallversicherung in Österreich lohnt der Blick auf die Mitwirkungsschwelle mehr als auf ein paar Euro Prämie. Einige Tarife setzen sie auf 50 Prozent, wenige verzichten bei bestimmten Leistungen ganz auf die Anrechnung.

Besonders für Menschen ab etwa 45 mit Knie, Schulter oder Rücken ist das der Punkt, an dem später am meisten Geld hängt. Fragen Sie auch nach der Deckung bei erhöhter Kraftanstrengung und Bandscheibenschäden.

Schritt für Schritt

  1. Abrechnung prüfen: Mitwirkung oder Vorinvalidität, mit welchem Prozentsatz?
  2. Gutachten des Versicherers anfordern.
  3. Befunde von vor dem Unfall sammeln, auch die Aussage, dass es keine Beschwerden gab.
  4. Ein eigenes ärztliches Gutachten zum Anteil einholen.
  5. Schiedsgutachter verlangen oder Beschwerde bei der Versicherungsbeschwerdestelle einlegen.
  6. Bei schriftlicher Ablehnung die Klagefrist von einem Jahr im Kalender notieren.

Checkliste

  • Mitwirkungsschwelle in Ihrer Polizze nachgelesen
  • Gutachten mit Begründung des Prozentsatzes liegt vor
  • Vorinvalidität und Mitwirkung nicht doppelt abgezogen
  • Kostenhöchstbetrag für den Schiedsgutachter schriftlich erhalten
  • Klagefrist nach § 12 VersVG notiert

Häufige Fehler

  • Einen runden Mitwirkungsanteil ohne Begründung akzeptieren
  • Die Jahresfrist nach einer schriftlichen Ablehnung übersehen
  • Den Schiedsgutachter ohne eigenes Gutachten verlangen
  • Beim Abschluss nur die Prämie vergleichen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kürzt der Versicherer auch, wenn ich die Arthrose nicht kannte?

Ja, wenn sie über das altersübliche Maß hinausgeht und an den Unfallfolgen mitgewirkt hat.

Den Anteil muss der Versicherer aber beweisen.

Hilft es, dass der Versicherer die Vorerkrankung beim Abschluss kannte?

Meist nicht.

Die Kenntnis allein schließt die Kürzung nach den Bedingungen nicht aus.

Entscheidend ist, was Ihre Polizze ausdrücklich zusagt.

Wie viel kostet mich der Schiedsgutachter?

Höchstens den Betrag, den Ihnen der Versicherer vorher schriftlich nennt.

Am Ende werden die Kosten nach Obsiegen geteilt.

Verlangt der Versicherer das Verfahren, zahlt er allein.

Wie lange kann ich mich gegen die Kürzung wehren?

Ansprüche verjähren in drei Jahren.

Lehnt der Versicherer schriftlich ab und weist auf die Folgen hin,

müssen Sie binnen eines Jahres klagen.

Kann der Invaliditätsgrad später neu bemessen werden?

Ja,

wenn er nicht eindeutig feststeht, jährlich bis zu der in Ihrer Polizze genannten Frist,

häufig vier Jahre nach dem Unfall.

Gilt das auch für die Unfallrente?

Ja.

Auch bei der Unfallrente wird der Invaliditätsgrad um den Mitwirkungsanteil vermindert,

andere Leistungen entsprechend dem Anteil.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

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Private Unfallversicherung

Möglichst genau, zum Beispiel Elektrotechniker auf Baustellen statt Techniker

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Zum Beispiel Unfallrente, Bergungskosten, Hilfe im Alltag nach einem Unfall

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Polizze, die jedem Körperteil einen festen Prozentsa …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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