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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Welche Fristen gelten nach einem Unfall für die Unfallversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Welche Fristen gelten, steht in Ihrer Polizze, das Muster AUVB 2022 gibt den Rahmen: Nach einem Unfall melden Sie ihn unverzüglich, spätestens binnen einer Woche. Die dauernde Invalidität muss binnen eines Jahres eintreten und mit ärztlichem Befund in der vereinbarten Frist, meist 15 Monate, bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Für Österreich gilt: sonst erlischt der Anspruch, auch ohne Verschulden.

Welche Fristen gelten nach einem Unfall für die Unfallversicherung in Österreich?

Was es kostet

Was eine private Unfallversicherung in Österreich kostet, nach öffentlich genannten Prämienbeispielen eines Online-Maklers, je Monat.

BeispielRichtwert
Studentin oder Student, 25 Jahre, 100.000 Euro Versicherungssumme, 500 Prozent Progressionab 8 Euro im Monat
Büroangestellte, 30 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent, dazu 10.000 Euro Unfalltodab 9 Euro im Monat
Pensionist, 67 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozentab 12 Euro im Monat
Tischler, 40 Jahre, 150.000 Euro, 500 Prozent, 500 Euro Unfallrente, 50 Euro Spitalgeldab 26 Euro im Monat

Prämienbeispiele Stand Oktober 2026 aus öffentlich genannten ab-Preisen.

Die Fristen stammen aus dem VersVG, dem ASVG und den Musterbedingungen AUVB 2022;

Ihre Polizze kann längere Fristen enthalten.

Das genaue Angebot mit den Fristen Ihres Tarifs holen wir ein.

Rechenbeispiel

Skiunfall am 3. Februar 2026, Schulter bleibt eingeschränkt

So liegen die Fristen, wenn die Polizze die üblichen Werte aus dem Muster mit 15 Monaten für den Befund verwendet.

Unfallmeldung spätestens10. Februar 2026, eine Woche nach dem Unfall
Invalidität eingetreten bis3. Februar 2027
Befundbericht beim Versicherer bis3. Mai 2027
Befund tatsächlich eingereichtim Jänner 2027
Bei Ablehnung mit Hinweis: Klage binneneines Jahres, solange § 12 Abs. 3 VersVG gilt

Mit dem Befund im Jänner 2027 sind alle Fristen gewahrt, mit gut drei Monaten Reserve.

Die Fristen im Überblick

Die Fristen der privaten Unfallversicherung stehen zum größten Teil nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen. Die Muster des Versicherungsverbands (AUVB 2022) lassen bei mehreren Punkten die Zahl offen, jeder Versicherer setzt sie selbst ein. Lesen Sie daher die Polizze und die Bedingungen, die Ihnen beim Abschluss übergeben wurden.

Zwei Arten von Fristen sind zu unterscheiden. Die Meldepflichten sind Obliegenheiten: werden sie verletzt, ist der Versicherer nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 VersVG leistungsfrei. Die Frist für die dauernde Invalidität ist dagegen eine Voraussetzung des Anspruchs selbst.

WasFristFundstelle
Unfall meldenunverzüglich, spätestens binnen einer WocheArtikel 8 Punkt 1 AUVB 2022
Todesfall meldenin der Zahl von Tagen laut Polizze, auch wenn der Unfall schon gemeldet istArtikel 8 Punkt 2 AUVB 2022
Dauernde Invalidität eingetretenbinnen eines Jahres nach dem UnfallArtikel 2 Punkt 1.1.2 AUVB 2022
Geltendmachung mit ärztlichem BefundberichtFrist laut Polizze, häufig 15 MonateArtikel 2 Punkt 1.1.2 AUVB 2022
Begründung bei Verzögerung verlangennach zwei Monaten, Antwort binnen eines Monats§ 11 Abs. 1 VersVG
Verjährungdrei Jahre§ 12 Abs. 1 VersVG
Klage nach schriftlicher Ablehnung mit Hinweisein Jahr, gilt bis 31. Mai 2027§ 12 Abs. 3 VersVG

Ein Jahr für den Eintritt, 15 Monate für den Befund

Nach den Musterbedingungen muss die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Zusätzlich müssen Sie sie beim Versicherer geltend machen, und zwar mit einem ärztlichen Befundbericht, aus dem Art und Umfang der Verletzung und die Möglichkeit einer lebenslangen Beeinträchtigung hervorgehen. Die Frist dafür setzt jeder Versicherer selbst ein, in vielen Polizzen sind es 15 Monate ab dem Unfalltag.

Der Oberste Gerichtshof sieht in dieser Frist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, erlischt der Anspruch auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft, so etwa in der Entscheidung 7 Ob 6/22s vom 29. April 2022, über die der Verein für Konsumenteninformation berichtet hat. Im ersten Jahr zahlt der Versicherer für Invalidität nur, wenn die Unfallfolgen ärztlich eindeutig feststehen und ein unfallbedingter Tod in diesem Jahr sehr unwahrscheinlich ist.

Wann der Versicherer zahlen muss

Geldleistungen werden fällig, wenn der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Zieht sich das hin, können Sie zwei Monate nach Ihrem Leistungsbegehren verlangen, dass er die Verzögerung begründet. Antwortet er darauf nicht binnen eines Monats, wird die Leistung trotzdem fällig (§ 11 Abs. 1 VersVG).

Ist die Prüfung einen Monat nach der Anzeige noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, die der Versicherer nach Lage der Sache mindestens schuldet. Steht der Invaliditätsgrad noch nicht fest, dürfen Sie und der Versicherer ihn jährlich neu bemessen lassen, bis zu der Zahl von Jahren ab dem Unfalltag, die Ihre Polizze nennt.

Verjährung und die Jahresfrist nach einer Ablehnung

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Haben Sie den Anspruch angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen die schriftliche Entscheidung des Versicherers zugeht, die mindestens einen Ablehnungsgrund mit Tatsache und Bestimmung nennen muss.

Schärfer ist § 12 Abs. 3 VersVG: Lehnt der Versicherer schriftlich ab und weist er auf diese Rechtsfolge hin, wird er frei, wenn Sie nicht binnen eines Jahres klagen. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung mit Erkenntnis vom 28. April 2026, G 176/2025, aufgehoben, aber erst mit Ablauf des 31. Mai 2027 (BGBl. I Nr. 34/2026). Bis dahin gilt sie. Während Vergleichsverhandlungen ist die Frist gehemmt.

Arbeitsunfall: die Meldung des Dienstgebers

Bei einem Arbeitsunfall meldet der Dienstgeber an den Unfallversicherungsträger, wenn Sie getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, und zwar längstens binnen fünf Tagen (§ 363 ASVG).

Diese Meldung geht an die gesetzliche Unfallversicherung, nicht an Ihre private Polizze. Die Woche für die private Unfallmeldung und die Frist für den Befundbericht laufen unabhängig davon.

Schritt für Schritt

  1. Den Unfall noch in derselben Woche in geschriebener Form melden.
  2. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Behandlung fortsetzen.
  3. In der Polizze nachsehen, welche Frist für den Befundbericht vereinbart ist.
  4. Den Befundbericht mit Art und Umfang der Verletzung rechtzeitig einreichen.
  5. Bei einer schriftlichen Ablehnung das Datum notieren und prüfen, ob sie den Hinweis nach § 12 Abs. 3 VersVG enthält.

Checkliste

  • Unfallmeldung binnen einer Woche verschickt
  • Frist für den Befundbericht aus der Polizze notiert
  • Ärztlicher Befundbericht mit Art und Umfang der Verletzung
  • Eingangsbestätigung des Versicherers aufgehoben
  • Datum einer Ablehnung und Hinweis auf die Klagefrist notiert
  • Meldung des Dienstgebers bei einem Arbeitsunfall nachgefragt

Häufige Fehler

  • Den Befund erst nach Ende der Rehabilitation anfordern und die Frist verpassen
  • Glauben, die Meldung des Dienstgebers gehe auch an die private Unfallversicherung
  • Nach einer Ablehnung mit Hinweis auf § 12 Abs. 3 VersVG ein Jahr verstreichen lassen
  • Annehmen, eine unverschuldete Fristversäumnis werde nachgesehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird eine versäumte Frist nachgesehen, wenn ich im Spital lag?

Nach der Rechtsprechung des OGH in der Regel nicht:

die Frist für die Geltendmachung ist eine Ausschlussfrist, die auch ohne Verschulden wirkt.

Muss der Befund schon den endgültigen Invaliditätsgrad nennen?

Nein.

Er muss Art und Umfang der Gesundheitsschädigung und die Möglichkeit einer lebenslangen

Invalidität zeigen.

Gilt die Jahresfrist für die Klage noch?

Ja, bis zum Ablauf des 31.

Mai 2027.

Der Verfassungsgerichtshof hat § 12 Abs.

3 VersVG aufgehoben, die Aufhebung wirkt aber erst ab diesem Tag.

Wie lange kann der Invaliditätsgrad neu bemessen werden?

Jährlich bis zu der Zahl von Jahren ab dem Unfalltag, die Ihre Polizze nennt.

Das Muster lässt die Zahl offen.

Muss ich auch melden, wenn der Dienstgeber schon gemeldet hat?

Ja.

Die Meldung nach § 363 ASVG geht an die gesetzliche Unfallversicherung,

Ihre private Polizze erfährt davon nichts.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

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Privat

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Private Unfallversicherung

Möglichst genau, zum Beispiel Elektrotechniker auf Baustellen statt Techniker

Zum Beispiel Skitouren, Paragleiten, Motorrad, Tauchen

Zum Beispiel Unfallrente, Bergungskosten, Hilfe im Alltag nach einem Unfall

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Polizze, die jedem Körperteil einen festen Prozentsa …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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