Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung
Kurz gesagt
Welche Fristen gelten, steht in Ihrer Polizze, das Muster AUVB 2022 gibt den Rahmen: Nach einem Unfall melden Sie ihn unverzüglich, spätestens binnen einer Woche. Die dauernde Invalidität muss binnen eines Jahres eintreten und mit ärztlichem Befund in der vereinbarten Frist, meist 15 Monate, bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Für Österreich gilt: sonst erlischt der Anspruch, auch ohne Verschulden.
Was eine private Unfallversicherung in Österreich kostet, nach öffentlich genannten Prämienbeispielen eines Online-Maklers, je Monat.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Studentin oder Student, 25 Jahre, 100.000 Euro Versicherungssumme, 500 Prozent Progression | ab 8 Euro im Monat |
| Büroangestellte, 30 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent, dazu 10.000 Euro Unfalltod | ab 9 Euro im Monat |
| Pensionist, 67 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent | ab 12 Euro im Monat |
| Tischler, 40 Jahre, 150.000 Euro, 500 Prozent, 500 Euro Unfallrente, 50 Euro Spitalgeld | ab 26 Euro im Monat |
Prämienbeispiele Stand Oktober 2026 aus öffentlich genannten ab-Preisen.
Die Fristen stammen aus dem VersVG, dem ASVG und den Musterbedingungen AUVB 2022;
Ihre Polizze kann längere Fristen enthalten.
Das genaue Angebot mit den Fristen Ihres Tarifs holen wir ein.
Rechenbeispiel
So liegen die Fristen, wenn die Polizze die üblichen Werte aus dem Muster mit 15 Monaten für den Befund verwendet.
| Unfallmeldung spätestens | 10. Februar 2026, eine Woche nach dem Unfall |
| Invalidität eingetreten bis | 3. Februar 2027 |
| Befundbericht beim Versicherer bis | 3. Mai 2027 |
| Befund tatsächlich eingereicht | im Jänner 2027 |
| Bei Ablehnung mit Hinweis: Klage binnen | eines Jahres, solange § 12 Abs. 3 VersVG gilt |
Mit dem Befund im Jänner 2027 sind alle Fristen gewahrt, mit gut drei Monaten Reserve.
Die Fristen der privaten Unfallversicherung stehen zum größten Teil nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen. Die Muster des Versicherungsverbands (AUVB 2022) lassen bei mehreren Punkten die Zahl offen, jeder Versicherer setzt sie selbst ein. Lesen Sie daher die Polizze und die Bedingungen, die Ihnen beim Abschluss übergeben wurden.
Zwei Arten von Fristen sind zu unterscheiden. Die Meldepflichten sind Obliegenheiten: werden sie verletzt, ist der Versicherer nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 VersVG leistungsfrei. Die Frist für die dauernde Invalidität ist dagegen eine Voraussetzung des Anspruchs selbst.
| Was | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Unfall melden | unverzüglich, spätestens binnen einer Woche | Artikel 8 Punkt 1 AUVB 2022 |
| Todesfall melden | in der Zahl von Tagen laut Polizze, auch wenn der Unfall schon gemeldet ist | Artikel 8 Punkt 2 AUVB 2022 |
| Dauernde Invalidität eingetreten | binnen eines Jahres nach dem Unfall | Artikel 2 Punkt 1.1.2 AUVB 2022 |
| Geltendmachung mit ärztlichem Befundbericht | Frist laut Polizze, häufig 15 Monate | Artikel 2 Punkt 1.1.2 AUVB 2022 |
| Begründung bei Verzögerung verlangen | nach zwei Monaten, Antwort binnen eines Monats | § 11 Abs. 1 VersVG |
| Verjährung | drei Jahre | § 12 Abs. 1 VersVG |
| Klage nach schriftlicher Ablehnung mit Hinweis | ein Jahr, gilt bis 31. Mai 2027 | § 12 Abs. 3 VersVG |
Nach den Musterbedingungen muss die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Zusätzlich müssen Sie sie beim Versicherer geltend machen, und zwar mit einem ärztlichen Befundbericht, aus dem Art und Umfang der Verletzung und die Möglichkeit einer lebenslangen Beeinträchtigung hervorgehen. Die Frist dafür setzt jeder Versicherer selbst ein, in vielen Polizzen sind es 15 Monate ab dem Unfalltag.
Der Oberste Gerichtshof sieht in dieser Frist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, erlischt der Anspruch auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft, so etwa in der Entscheidung 7 Ob 6/22s vom 29. April 2022, über die der Verein für Konsumenteninformation berichtet hat. Im ersten Jahr zahlt der Versicherer für Invalidität nur, wenn die Unfallfolgen ärztlich eindeutig feststehen und ein unfallbedingter Tod in diesem Jahr sehr unwahrscheinlich ist.
Geldleistungen werden fällig, wenn der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Zieht sich das hin, können Sie zwei Monate nach Ihrem Leistungsbegehren verlangen, dass er die Verzögerung begründet. Antwortet er darauf nicht binnen eines Monats, wird die Leistung trotzdem fällig (§ 11 Abs. 1 VersVG).
Ist die Prüfung einen Monat nach der Anzeige noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, die der Versicherer nach Lage der Sache mindestens schuldet. Steht der Invaliditätsgrad noch nicht fest, dürfen Sie und der Versicherer ihn jährlich neu bemessen lassen, bis zu der Zahl von Jahren ab dem Unfalltag, die Ihre Polizze nennt.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Haben Sie den Anspruch angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen die schriftliche Entscheidung des Versicherers zugeht, die mindestens einen Ablehnungsgrund mit Tatsache und Bestimmung nennen muss.
Schärfer ist § 12 Abs. 3 VersVG: Lehnt der Versicherer schriftlich ab und weist er auf diese Rechtsfolge hin, wird er frei, wenn Sie nicht binnen eines Jahres klagen. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung mit Erkenntnis vom 28. April 2026, G 176/2025, aufgehoben, aber erst mit Ablauf des 31. Mai 2027 (BGBl. I Nr. 34/2026). Bis dahin gilt sie. Während Vergleichsverhandlungen ist die Frist gehemmt.
Bei einem Arbeitsunfall meldet der Dienstgeber an den Unfallversicherungsträger, wenn Sie getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, und zwar längstens binnen fünf Tagen (§ 363 ASVG).
Diese Meldung geht an die gesetzliche Unfallversicherung, nicht an Ihre private Polizze. Die Woche für die private Unfallmeldung und die Frist für den Befundbericht laufen unabhängig davon.
Fragen und Antworten
Nach der Rechtsprechung des OGH in der Regel nicht:
die Frist für die Geltendmachung ist eine Ausschlussfrist, die auch ohne Verschulden wirkt.
Nein.
Er muss Art und Umfang der Gesundheitsschädigung und die Möglichkeit einer lebenslangen
Invalidität zeigen.
Ja, bis zum Ablauf des 31.
Mai 2027.
Der Verfassungsgerichtshof hat § 12 Abs.
3 VersVG aufgehoben, die Aufhebung wirkt aber erst ab diesem Tag.
Jährlich bis zu der Zahl von Jahren ab dem Unfalltag, die Ihre Polizze nennt.
Das Muster lässt die Zahl offen.
Ja.
Die Meldung nach § 363 ASVG geht an die gesetzliche Unfallversicherung,
Ihre private Polizze erfährt davon nichts.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
Wann zahlt die Unfallversicherung in Österreich nicht?
Die meisten Ablehnungen haben zwei Gründe. Erstens den Unfallbegriff: es braucht ein plötzlic …
Wie bekämpfe ich das Gutachten der Unfallversicherung in Österreich?
Sie bekämpfen das Gutachten der Unfallversicherung in Österreich mit einem eigenen ärztlichen …
Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Polizze, die jedem Körperteil einen festen Prozentsa …
Was leistet eine private Unfallversicherung in Österreich?
Kernleistung ist die Kapitalleistung bei Dauerinvalidität: Versicherungssumme mal Invalidität …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen