Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Was gilt in der Unfallversicherung in Österreich als Unfall?

Kurz gesagt

Was als Unfall gilt, regelt in Österreich nicht das Gesetz, sondern die Polizze Ihrer Unfallversicherung. Nach den üblichen AUVB ist ein Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Verrenkungen sowie Zerrungen und Risse von Muskeln, Sehnen und Bändern gelten meist auch als Unfall. Verschleiß zählt nicht.

Was gilt in der Unfallversicherung in Österreich als Unfall?

Was es kostet

Was eine private Unfallversicherung kostet, die nach diesem Unfallbegriff zahlt. Öffentlich genannte Prämien für Österreich.

BeispielRichtwert
Guter Schutz für eine erwachsene Personetwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Einfacher bis umfangreicher Tarifetwa 7 bis 50 Euro im Monat
Polizze mit langen Fristen und hoher Mitwirkungsschwelleetwa 250 bis 450 Euro im Jahr
Kürzung bei Vorschadenab 25 Prozent Mitwirkung

Stand Oktober 2026.

Unfallbegriff, Gleichstellungen und Ausschlüsse stammen aus veröffentlichten AUVB und einer

Empfehlung der Schlichtungsstelle; Ihre Fassung kann abweichen.

Die Prämienspanne für Polizzen mit langen Fristen und hoher Mitwirkungsschwelle und die Werte im

Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Drei Schulterverletzungen, drei Ergebnisse

Eine 52-Jährige hat eine Unfallversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme. Nach der Gliedertaxe zählt ein ganzer Arm 70 Prozent. Jedes Mal bleibt die Schulter um zwei Zehntel eingeschränkt, das sind 14 Prozent Invalidität. Bei so niedrigen Graden wirkt die Progression nicht.

Sturz von der Leiter, Sehne an der Schulter reißtUnfall, 14 Prozent von 100.000 Euro: 14.000 Euro
Sehne reißt beim Heben einer Getränkekiste, Fassung stellt Sehnenrisse gleichUnfall: 14.000 Euro
Wie oben, Arthrose wirkt zu 40 Prozent mitInvaliditätsgrad sinkt auf 8,4 Prozent: 8.400 Euro
Wirbel bricht beim Heben, Fassung ohne Gleichstellung, nichts rutscht abkein Unfall: 0 Euro

Ähnliche Abläufe bringen 14.000 Euro oder nichts. Entscheidend sind die Fassung Ihrer AUVB, der genaue Hergang und Vorschäden. Schreiben Sie den Ablauf sofort auf und schildern Sie ihn beim Arzt.

Der Unfallbegriff in Österreich

Anders als in Deutschland steht der Unfall in Österreich nicht im Gesetz. Die §§ 179 ff VersVG regeln die Unfallversicherung, definieren den Unfall aber nicht. Maßgeblich ist der Text Ihrer Bedingungen, meist Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, kurz AUVB, in einer bestimmten Fassung.

Die üblichen AUVB nennen vier Merkmale: Ein Ereignis wirkt plötzlich von außen auf Ihren Körper, und Sie erleiden dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung. Von außen heißt, dass Kräfte außerhalb Ihres eigenen Körpers einwirken, etwa der Boden beim Sturz, ein Ast oder ein anderes Fahrzeug. Plötzlich heißt in kurzer Zeit, nicht schleichend.

EreignisUnfall nach üblichen AUVB?
Sturz auf vereister Stiege, Handgelenk gebrochenja
Beim Holzhacken fliegt ein Splitter ins Augeja
Schulter ausgerenkt beim Abfangen einer Kisteja, Verrenkungen sind gleichgestellt
Achillessehne reißt beim Sprintin den meisten Fassungen ja, als Zerreißung einer Sehne
Meniskus reißt beim Aufstehen aus der Hockenur, wenn Ihre Fassung Meniskusverletzungen nennt
Wirbelbruch beim Heben eines Kastens ohne Abrutschennach einer Empfehlung der Schlichtungsstelle 2022 nein
Herzinfarkt beim Bergwandernmeist nein, die Ursache liegt im Körper
Angststörung nach einem Verkehrsunfallmeist nein, seelische Folgen sind ausgeschlossen, der Beinbruch selbst ist versichert

Was gleichgestellt ist und warum die Fassung zählt

Viele Verletzungen beim Sport oder Heben entstehen ohne Stoß von außen. Deshalb stellen die AUVB bestimmte Ereignisse einem Unfall gleich: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Manche Fassungen nennen auch Meniskusverletzungen, Erfrieren, Ertrinken oder Vergiftungen.

Hier liegen die Unterschiede im Detail. Ältere Fassungen verlangen eine plötzliche Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf, andere eine erhöhte Kraftanstrengung. Der Oberste Gerichtshof hat einen Sehnenriss durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall anerkannt (7 Ob 121/19y), weil die damaligen Bedingungen das vorsahen. Bei einer Polizze mit AUVB 2011 ohne diesen Zusatz lehnte die Schlichtungsstelle dagegen einen Wirbelbruch beim Kastenheben ab. Lesen Sie also genau Ihren Artikel zum Unfallbegriff.

Was trotz Unfall nicht gezahlt wird

Auch bei einem Unfall schließen die Bedingungen einige Fälle aus. Typisch sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle oder eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen. Manche Bedingungen nennen dafür Promillegrenzen, etwa 0,8 Promille am Steuer und 1,2 Promille bei anderen Unfällen.

Bandscheibenvorfälle sind meist nur versichert, wenn eine direkte mechanische Einwirkung auf die Wirbelsäule sie verursacht hat und kein Vorschaden verschlimmert wurde. Seelische Folgen gelten nicht als Unfallfolge. Herzinfarkt und Schlaganfall sind meist ausgeschlossen, einzelne Tarife schließen sie ein, oft mit Altersgrenze.

Wenn Abnützung mitwirkt

Trifft ein Unfall auf einen Körper mit Vorschäden, kürzt der Versicherer die Leistung um den Anteil von Krankheiten oder Gebrechen, sofern dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt. Ausdrücklich gilt das auch für Abnützung mit Krankheitswert, etwa Arthrose.

Für Menschen ab 50 ist diese Schwelle oft wichtiger als jede Zusatzleistung. Bessere Tarife setzen sie höher an oder verzichten auf die Kürzung bei bestimmten Verletzungen.

Wann Sie keine private Unfallversicherung brauchen

Die private Unfallversicherung zahlt nur Unfallfolgen, keine Krankheiten, die weit häufiger zu dauerhaften Einschränkungen führen. Bei Arbeits- und Wegunfällen leistet bereits die gesetzliche Unfallversicherung, in der Freizeit aber nicht.

Sinnvoll ist sie vor allem für Kinder, Selbstständige, Pensionisten und Menschen mit Sport in den Bergen, weil dort Freizeitunfälle und Bergekosten das größere Risiko sind.

Schritt für Schritt

  1. Den Hergang noch am selben Tag aufschreiben: was, wann, wo, wer war dabei.
  2. Beim Arzt ausdrücklich sagen, dass es ein Unfall war und wie er ablief.
  3. Den Unfall dem Versicherer melden, auch wenn die Folgen noch unklar sind.
  4. Bleibt eine Einschränkung, innerhalb von 15 Monaten einen ärztlichen Bericht vorlegen und die Invalidität geltend machen.
  5. Bei einer Ablehnung den Artikel zum Unfallbegriff Ihrer Fassung lesen.
  6. Beim Abschluss auf gleichgestellte Ereignisse und eine hohe Mitwirkungsschwelle achten.

Checkliste

  • Zerreißungen von Sehnen und Bändern gleichgestellt
  • Meniskusverletzungen eingeschlossen, wenn Sie Sport treiben
  • Erhöhte Kraftanstrengung mitversichert
  • Mitwirkungsschwelle bei 25 Prozent oder höher
  • Promillegrenzen statt pauschalem Alkoholausschluss
  • Fristen für die Invalidität notiert

Häufige Fehler

  • Beim Arzt nur Schmerzen schildern und den Unfall nicht erwähnen
  • Annehmen, der Unfallbegriff stehe im Gesetz und gelte für alle gleich
  • Die 15-Monats-Frist verstreichen lassen, weil die Behandlung noch läuft
  • Eine alte Polizze nie gegen neuere Fassungen vergleichen
  • Einen Tarif nur nach der Versicherungssumme wählen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Umknöcheln beim Gehen ein Unfall?

Oft ja, wenn der Boden uneben war oder Sie gestolpert sind.

Reißt dabei ein Band, greift zusätzlich die Gleichstellung von Zerreißungen.

Schildern Sie den Ablauf genau.

Ist ein Zeckenbiss ein Unfall?

Der Biss wirkt von außen, Infektionen sind aber meist ausgeschlossen.

Ob FSME oder Borreliose eingeschlossen sind, steht in Ihrer Polizze.

Zählt ein Bandscheibenvorfall als Unfall?

Meist nur,

wenn eine direkte mechanische Einwirkung auf die Wirbelsäule ihn verursacht hat, etwa ein Aufprall,

und kein Vorschaden verschlimmert wurde.

Ist ein Herzinfarkt ein Unfall?

Meist nicht, die Ursache liegt im Körper.

Einzelne Tarife stellen ihn gleich, oft nur bis zum 70.

Lebensjahr.

Gilt der Unfallbegriff der AUVA genauso?

Nein.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeits- und Wegunfällen nach eigenen Regeln.

Die private gilt rund um die Uhr nach ihrer Polizze.

Sind Unfälle unter Alkohol versichert?

Nicht, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung den Unfall verursacht hat.

Manche Bedingungen nennen dafür 0,8 Promille am Steuer und 1,2 Promille sonst.

Woran erkenne ich meine AUVB-Fassung?

Sie steht in der Polizze oder in den Beilagen, meist mit Jahreszahl.

Ältere Polizzen haben oft engere Gleichstellungen als neuere Tarife.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Unfallversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Unfallversicherung

Möglichst genau, zum Beispiel Elektrotechniker auf Baustellen statt Techniker

Zum Beispiel Skitouren, Paragleiten, Motorrad, Tauchen

Zum Beispiel Unfallrente, Bergungskosten, Hilfe im Alltag nach einem Unfall

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Polizze, die jedem Körperteil einen festen Prozentsa …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.