Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Was als Unfall gilt, regelt in Österreich nicht das Gesetz, sondern die Polizze Ihrer Unfallversicherung. Nach den üblichen AUVB ist ein Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Verrenkungen sowie Zerrungen und Risse von Muskeln, Sehnen und Bändern gelten meist auch als Unfall. Verschleiß zählt nicht.
Was eine private Unfallversicherung kostet, die nach diesem Unfallbegriff zahlt. Öffentlich genannte Prämien für Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Guter Schutz für eine erwachsene Person | etwa 150 bis 300 Euro im Jahr |
| Einfacher bis umfangreicher Tarif | etwa 7 bis 50 Euro im Monat |
| Polizze mit langen Fristen und hoher Mitwirkungsschwelle | etwa 250 bis 450 Euro im Jahr |
| Kürzung bei Vorschaden | ab 25 Prozent Mitwirkung |
Stand Oktober 2026.
Unfallbegriff, Gleichstellungen und Ausschlüsse stammen aus veröffentlichten AUVB und einer
Empfehlung der Schlichtungsstelle; Ihre Fassung kann abweichen.
Die Prämienspanne für Polizzen mit langen Fristen und hoher Mitwirkungsschwelle und die Werte im
Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine 52-Jährige hat eine Unfallversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme. Nach der Gliedertaxe zählt ein ganzer Arm 70 Prozent. Jedes Mal bleibt die Schulter um zwei Zehntel eingeschränkt, das sind 14 Prozent Invalidität. Bei so niedrigen Graden wirkt die Progression nicht.
| Sturz von der Leiter, Sehne an der Schulter reißt | Unfall, 14 Prozent von 100.000 Euro: 14.000 Euro |
| Sehne reißt beim Heben einer Getränkekiste, Fassung stellt Sehnenrisse gleich | Unfall: 14.000 Euro |
| Wie oben, Arthrose wirkt zu 40 Prozent mit | Invaliditätsgrad sinkt auf 8,4 Prozent: 8.400 Euro |
| Wirbel bricht beim Heben, Fassung ohne Gleichstellung, nichts rutscht ab | kein Unfall: 0 Euro |
Ähnliche Abläufe bringen 14.000 Euro oder nichts. Entscheidend sind die Fassung Ihrer AUVB, der genaue Hergang und Vorschäden. Schreiben Sie den Ablauf sofort auf und schildern Sie ihn beim Arzt.
Anders als in Deutschland steht der Unfall in Österreich nicht im Gesetz. Die §§ 179 ff VersVG regeln die Unfallversicherung, definieren den Unfall aber nicht. Maßgeblich ist der Text Ihrer Bedingungen, meist Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, kurz AUVB, in einer bestimmten Fassung.
Die üblichen AUVB nennen vier Merkmale: Ein Ereignis wirkt plötzlich von außen auf Ihren Körper, und Sie erleiden dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung. Von außen heißt, dass Kräfte außerhalb Ihres eigenen Körpers einwirken, etwa der Boden beim Sturz, ein Ast oder ein anderes Fahrzeug. Plötzlich heißt in kurzer Zeit, nicht schleichend.
| Ereignis | Unfall nach üblichen AUVB? |
|---|---|
| Sturz auf vereister Stiege, Handgelenk gebrochen | ja |
| Beim Holzhacken fliegt ein Splitter ins Auge | ja |
| Schulter ausgerenkt beim Abfangen einer Kiste | ja, Verrenkungen sind gleichgestellt |
| Achillessehne reißt beim Sprint | in den meisten Fassungen ja, als Zerreißung einer Sehne |
| Meniskus reißt beim Aufstehen aus der Hocke | nur, wenn Ihre Fassung Meniskusverletzungen nennt |
| Wirbelbruch beim Heben eines Kastens ohne Abrutschen | nach einer Empfehlung der Schlichtungsstelle 2022 nein |
| Herzinfarkt beim Bergwandern | meist nein, die Ursache liegt im Körper |
| Angststörung nach einem Verkehrsunfall | meist nein, seelische Folgen sind ausgeschlossen, der Beinbruch selbst ist versichert |
Viele Verletzungen beim Sport oder Heben entstehen ohne Stoß von außen. Deshalb stellen die AUVB bestimmte Ereignisse einem Unfall gleich: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Manche Fassungen nennen auch Meniskusverletzungen, Erfrieren, Ertrinken oder Vergiftungen.
Hier liegen die Unterschiede im Detail. Ältere Fassungen verlangen eine plötzliche Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf, andere eine erhöhte Kraftanstrengung. Der Oberste Gerichtshof hat einen Sehnenriss durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall anerkannt (7 Ob 121/19y), weil die damaligen Bedingungen das vorsahen. Bei einer Polizze mit AUVB 2011 ohne diesen Zusatz lehnte die Schlichtungsstelle dagegen einen Wirbelbruch beim Kastenheben ab. Lesen Sie also genau Ihren Artikel zum Unfallbegriff.
Auch bei einem Unfall schließen die Bedingungen einige Fälle aus. Typisch sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle oder eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen. Manche Bedingungen nennen dafür Promillegrenzen, etwa 0,8 Promille am Steuer und 1,2 Promille bei anderen Unfällen.
Bandscheibenvorfälle sind meist nur versichert, wenn eine direkte mechanische Einwirkung auf die Wirbelsäule sie verursacht hat und kein Vorschaden verschlimmert wurde. Seelische Folgen gelten nicht als Unfallfolge. Herzinfarkt und Schlaganfall sind meist ausgeschlossen, einzelne Tarife schließen sie ein, oft mit Altersgrenze.
Trifft ein Unfall auf einen Körper mit Vorschäden, kürzt der Versicherer die Leistung um den Anteil von Krankheiten oder Gebrechen, sofern dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt. Ausdrücklich gilt das auch für Abnützung mit Krankheitswert, etwa Arthrose.
Für Menschen ab 50 ist diese Schwelle oft wichtiger als jede Zusatzleistung. Bessere Tarife setzen sie höher an oder verzichten auf die Kürzung bei bestimmten Verletzungen.
Die private Unfallversicherung zahlt nur Unfallfolgen, keine Krankheiten, die weit häufiger zu dauerhaften Einschränkungen führen. Bei Arbeits- und Wegunfällen leistet bereits die gesetzliche Unfallversicherung, in der Freizeit aber nicht.
Sinnvoll ist sie vor allem für Kinder, Selbstständige, Pensionisten und Menschen mit Sport in den Bergen, weil dort Freizeitunfälle und Bergekosten das größere Risiko sind.
Fragen und Antworten
Oft ja, wenn der Boden uneben war oder Sie gestolpert sind.
Reißt dabei ein Band, greift zusätzlich die Gleichstellung von Zerreißungen.
Schildern Sie den Ablauf genau.
Der Biss wirkt von außen, Infektionen sind aber meist ausgeschlossen.
Ob FSME oder Borreliose eingeschlossen sind, steht in Ihrer Polizze.
Meist nur,
wenn eine direkte mechanische Einwirkung auf die Wirbelsäule ihn verursacht hat, etwa ein Aufprall,
und kein Vorschaden verschlimmert wurde.
Meist nicht, die Ursache liegt im Körper.
Einzelne Tarife stellen ihn gleich, oft nur bis zum 70.
Lebensjahr.
Nein.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeits- und Wegunfällen nach eigenen Regeln.
Die private gilt rund um die Uhr nach ihrer Polizze.
Nicht, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung den Unfall verursacht hat.
Manche Bedingungen nennen dafür 0,8 Promille am Steuer und 1,2 Promille sonst.
Sie steht in der Polizze oder in den Beilagen, meist mit Jahreszahl.
Ältere Polizzen haben oft engere Gleichstellungen als neuere Tarife.
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