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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Ablebensversicherung

Ist die Auszahlung der Ablebensversicherung steuerfrei?

Kurz gesagt

Ja. Auf die Todesfallleistung fällt in Österreich keine Einkommensteuer an, und eine Erbschaftssteuer gibt es seit 1. August 2008 nicht mehr. Das gilt für Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten gleich. Steuer steckt nur in der Prämie: 4 Prozent Versicherungssteuer. Vorsicht, wenn der Verstorbene oder der Begünstigte in Deutschland wohnt, dann kann dort Erbschaftsteuer anfallen.

Ist die Auszahlung der Ablebensversicherung steuerfrei?

Was es kostet

Rechenbeispiele nach österreichischem Recht, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Ehepartner erhält 250.000 Euro0 Euro Steuer
Lebensgefährte erhält 150.000 Euro, beide wohnen in Österreich0 Euro Steuer
Monatsprämie 25 Euro vor Steuer1 Euro Versicherungssteuer im Monat, 12 Euro im Jahr
Lebensgefährtin mit Wohnsitz in Deutschland erhält 150.000 Eurorund 39.000 Euro deutsche Erbschaftsteuer
Dasselbe Paar, über Kreuz versichert0 Euro Steuer bei jeder Summe

Eigene Rechenbeispiele. Der deutsche Fall ist mit 20.000 Euro Freibetrag und 30 Prozent Steuersatz gerechnet. Ihr Fall kann anders liegen, etwa bei Wohnsitz in einem dritten Land. Das ist keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Unverheiratetes Paar in Graz, 200.000 Euro Todesfallsumme

Er hat den Vertrag auf sein Leben abgeschlossen und seine Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte eingetragen. Beide wohnen in Österreich.

Todesfallsumme200.000 Euro
Einkommensteuer0 Euro
Erbschaftssteuer0 Euro
Bereits gezahlte Versicherungssteuer über 20 Jahre bei 25 Euro Nettoprämie240 Euro

Bei der Lebensgefährtin kommen die vollen 200.000 Euro an. Wohnte sie in Deutschland, wären es nach deutschem Recht rund 146.000 Euro, sofern nicht über Kreuz versichert wurde.

Einkommensteuer: die Leistung bleibt frei

Eine Ablebensversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person stirbt. Diese Leistung ist kein Einkommen des Begünstigten und muss nicht in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Einkommensteuer auf Versicherungen betrifft in Österreich nur Erlebensleistungen bestimmter kurzlaufender Einmalerlag-Verträge. Eine reine Ablebensversicherung fällt nicht darunter.

Keine Erbschaftssteuer, auch nicht für Unverheiratete

Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben, seit 1. August 2008 wird sie nicht mehr eingehoben. Eine Todesfallsumme kommt deshalb in voller Höhe an, gleich ob der Begünstigte Ehepartner, Kind, Lebensgefährte oder ein Freund ist.

Das ist ein echter Unterschied zu Deutschland. Dort zahlen nicht verheiratete Partner über einem Freibetrag von 20.000 Euro bis zu 30 Prozent Steuer. In Österreich braucht es dafür keine besondere Vertragsgestaltung.

BegünstigterSteuer in ÖsterreichZum Vergleich in Deutschland
Ehepartner oder eingetragener PartnerkeineFreibetrag 500.000 Euro
KindkeineFreibetrag 400.000 Euro
Lebensgefährte ohne TrauscheinkeineFreibetrag 20.000 Euro, dann 30 Prozent
Freund, GeschäftspartnerkeineFreibetrag 20.000 Euro, dann 30 Prozent

Die Steuer steckt in der Prämie

Auf jede laufende Prämie für eine Ablebensversicherung schlägt der Versicherer 4 Prozent Versicherungssteuer auf. Bei einer Monatsprämie von 25 Euro vor Steuer sind das 1 Euro im Monat.

Absetzen können Sie die Prämie nicht mehr. Private Lebensversicherungen zählen seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr zu den Sonderausgaben.

Wann Deutschland mitredet

Die deutsche Erbschaftsteuer greift, wenn der Verstorbene oder der Begünstigte zum Todeszeitpunkt in Deutschland wohnt. Wer in Salzburg lebt und seine Partnerin in Bayern begünstigt, kann deshalb eine deutsche Steuer auslösen.

Für solche Paare lohnt sich die Gestaltung über Kreuz: Jeder versichert das Leben des anderen, zahlt selbst und bekommt die Leistung aus dem eigenen Vertrag. Dann liegt kein Erwerb von Todes wegen vor. Lassen Sie das bei Wohnsitz in beiden Ländern steuerlich prüfen.

Was trotzdem zählt

Ist ein Bezugsberechtigter eingetragen, geht die Leistung direkt an ihn und nicht in die Verlassenschaft. Das spart Zeit, weil das Verlassenschaftsverfahren nicht abgewartet werden muss.

Prüfen Sie den Eintrag nach Trennung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Ein alter Eintrag auf den früheren Partner gilt weiter, bis Sie ihn ändern. In Patchworkfamilien kann eine hohe Todesfallsumme außerdem bei der Berechnung von Pflichtteilen eine Rolle spielen, das sollte ein Notar oder Anwalt ansehen.

Wir sind Assekuradeur und keine Steuerberatung. Bei Wohnsitzen in mehreren Ländern lassen Sie die Gestaltung bitte vorher prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wo Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ihren Wohnsitz haben.
  2. Bei Wohnsitzen nur in Österreich: Bezugsberechtigten eintragen, fertig.
  3. Bei Bezug zu Deutschland: Gestaltung über Kreuz prüfen lassen.
  4. Bezugsrecht schriftlich eintragen und nach Trennung, Heirat oder Geburt anpassen.
  5. Die Summe am Bedarf ausrichten, nicht an einer Steuer, die es nicht gibt.

Checkliste

  • Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei
  • Keine Erbschaftssteuer in Österreich
  • Wohnsitze aller Beteiligten geprüft
  • Bezugsberechtigter eingetragen und aktuell
  • Bei Patchworkfamilie Pflichtteilsfragen geklärt

Häufige Fehler

  • Aus Angst vor einer Erbschaftssteuer eine komplizierte Gestaltung wählen, die in Österreich nichts bringt
  • Den Wohnsitz des Partners in Deutschland übersehen
  • Nach einer Trennung vergessen, das Bezugsrecht zu ändern
  • Keinen Bezugsberechtigten eintragen und das Geld in der Verlassenschaft warten lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Auszahlung beim Finanzamt angeben?

Nein. Die Todesfallleistung ist kein Einkommen und es gibt keine Erbschaftssteuer, die erklärt werden müsste.

Zahlt mein Lebensgefährte Steuer auf die Versicherungssumme?

In Österreich nicht. Anders ist es, wenn einer von Ihnen in Deutschland wohnt, dort liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Muss ich in Österreich über Kreuz versichern?

Aus steuerlichen Gründen nicht. Es kann trotzdem sinnvoll sein, weil dann jeder seinen Vertrag selbst in der Hand hat, auch nach einer Trennung.

Kann ich die Prämie von der Steuer absetzen?

Nein. Seit dem Veranlagungsjahr 2021 sind Prämien für private Lebensversicherungen keine Sonderausgaben mehr.

Was passiert ohne eingetragenen Bezugsberechtigten?

Die Summe fällt in die Verlassenschaft. Sie wird dann nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge verteilt und erst nach dem Verfahren ausgezahlt.

Kann eine Erbschaftssteuer wieder eingeführt werden?

Darüber wird politisch immer wieder gesprochen. Beschlossen ist nichts. Ein Vertrag lässt sich später über Kreuz umstellen, das kann aber eigene Folgen haben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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