Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Ja. Auf die Todesfallleistung fällt in Österreich keine Einkommensteuer an, und eine Erbschaftssteuer gibt es seit 1. August 2008 nicht mehr. Das gilt für Ehepartner, Kinder und Lebensgefährten gleich. Steuer steckt nur in der Prämie: 4 Prozent Versicherungssteuer. Vorsicht, wenn der Verstorbene oder der Begünstigte in Deutschland wohnt, dann kann dort Erbschaftsteuer anfallen.
Rechenbeispiele nach österreichischem Recht, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ehepartner erhält 250.000 Euro | 0 Euro Steuer |
| Lebensgefährte erhält 150.000 Euro, beide wohnen in Österreich | 0 Euro Steuer |
| Monatsprämie 25 Euro vor Steuer | 1 Euro Versicherungssteuer im Monat, 12 Euro im Jahr |
| Lebensgefährtin mit Wohnsitz in Deutschland erhält 150.000 Euro | rund 39.000 Euro deutsche Erbschaftsteuer |
| Dasselbe Paar, über Kreuz versichert | 0 Euro Steuer bei jeder Summe |
Eigene Rechenbeispiele. Der deutsche Fall ist mit 20.000 Euro Freibetrag und 30 Prozent Steuersatz gerechnet. Ihr Fall kann anders liegen, etwa bei Wohnsitz in einem dritten Land. Das ist keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Er hat den Vertrag auf sein Leben abgeschlossen und seine Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte eingetragen. Beide wohnen in Österreich.
| Todesfallsumme | 200.000 Euro |
| Einkommensteuer | 0 Euro |
| Erbschaftssteuer | 0 Euro |
| Bereits gezahlte Versicherungssteuer über 20 Jahre bei 25 Euro Nettoprämie | 240 Euro |
Bei der Lebensgefährtin kommen die vollen 200.000 Euro an. Wohnte sie in Deutschland, wären es nach deutschem Recht rund 146.000 Euro, sofern nicht über Kreuz versichert wurde.
Eine Ablebensversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person stirbt. Diese Leistung ist kein Einkommen des Begünstigten und muss nicht in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Einkommensteuer auf Versicherungen betrifft in Österreich nur Erlebensleistungen bestimmter kurzlaufender Einmalerlag-Verträge. Eine reine Ablebensversicherung fällt nicht darunter.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben, seit 1. August 2008 wird sie nicht mehr eingehoben. Eine Todesfallsumme kommt deshalb in voller Höhe an, gleich ob der Begünstigte Ehepartner, Kind, Lebensgefährte oder ein Freund ist.
Das ist ein echter Unterschied zu Deutschland. Dort zahlen nicht verheiratete Partner über einem Freibetrag von 20.000 Euro bis zu 30 Prozent Steuer. In Österreich braucht es dafür keine besondere Vertragsgestaltung.
| Begünstigter | Steuer in Österreich | Zum Vergleich in Deutschland |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Partner | keine | Freibetrag 500.000 Euro |
| Kind | keine | Freibetrag 400.000 Euro |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | keine | Freibetrag 20.000 Euro, dann 30 Prozent |
| Freund, Geschäftspartner | keine | Freibetrag 20.000 Euro, dann 30 Prozent |
Auf jede laufende Prämie für eine Ablebensversicherung schlägt der Versicherer 4 Prozent Versicherungssteuer auf. Bei einer Monatsprämie von 25 Euro vor Steuer sind das 1 Euro im Monat.
Absetzen können Sie die Prämie nicht mehr. Private Lebensversicherungen zählen seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr zu den Sonderausgaben.
Die deutsche Erbschaftsteuer greift, wenn der Verstorbene oder der Begünstigte zum Todeszeitpunkt in Deutschland wohnt. Wer in Salzburg lebt und seine Partnerin in Bayern begünstigt, kann deshalb eine deutsche Steuer auslösen.
Für solche Paare lohnt sich die Gestaltung über Kreuz: Jeder versichert das Leben des anderen, zahlt selbst und bekommt die Leistung aus dem eigenen Vertrag. Dann liegt kein Erwerb von Todes wegen vor. Lassen Sie das bei Wohnsitz in beiden Ländern steuerlich prüfen.
Ist ein Bezugsberechtigter eingetragen, geht die Leistung direkt an ihn und nicht in die Verlassenschaft. Das spart Zeit, weil das Verlassenschaftsverfahren nicht abgewartet werden muss.
Prüfen Sie den Eintrag nach Trennung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Ein alter Eintrag auf den früheren Partner gilt weiter, bis Sie ihn ändern. In Patchworkfamilien kann eine hohe Todesfallsumme außerdem bei der Berechnung von Pflichtteilen eine Rolle spielen, das sollte ein Notar oder Anwalt ansehen.
Wir sind Assekuradeur und keine Steuerberatung. Bei Wohnsitzen in mehreren Ländern lassen Sie die Gestaltung bitte vorher prüfen.
Fragen und Antworten
Nein. Die Todesfallleistung ist kein Einkommen und es gibt keine Erbschaftssteuer, die erklärt werden müsste.
In Österreich nicht. Anders ist es, wenn einer von Ihnen in Deutschland wohnt, dort liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Aus steuerlichen Gründen nicht. Es kann trotzdem sinnvoll sein, weil dann jeder seinen Vertrag selbst in der Hand hat, auch nach einer Trennung.
Nein. Seit dem Veranlagungsjahr 2021 sind Prämien für private Lebensversicherungen keine Sonderausgaben mehr.
Die Summe fällt in die Verlassenschaft. Sie wird dann nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge verteilt und erst nach dem Verfahren ausgezahlt.
Darüber wird politisch immer wieder gesprochen. Beschlossen ist nichts. Ein Vertrag lässt sich später über Kreuz umstellen, das kann aber eigene Folgen haben.
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