Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Für die meisten Paare passen zwei eigene Ablebensversicherungen mit dem Partner als Begünstigtem. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht, deshalb ist die Gestaltung über Kreuz hier keine Steuerfrage. Eine Polizze auf verbundene Leben ist etwa 10 bis 20 Prozent günstiger, zahlt aber nur einmal. Lebensgefährten brauchen den Schutz besonders, weil sie keine Witwenpension bekommen.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, gesunde Nichtraucher, je Person.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 25 Jahre, Nichtraucher, ungefährlicher Beruf, 200.000 Euro, 30 Jahre | etwa 12 bis 23 Euro im Monat |
| 30 Jahre, 200.000 Euro, 20 Jahre | etwa 9 bis 19 Euro im Monat |
| Paar, beide 30, zwei Einzelpolizzen mit je 200.000 Euro | etwa 18 bis 38 Euro im Monat zusammen |
| Polizze auf verbundene Leben statt zwei Einzelverträge | etwa 10 bis 20 Prozent weniger Prämie |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Prämienspannen inklusive 4 Prozent Versicherungssteuer. Die Summe für das Paar ist aus den Einzelwerten gerechnet. Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie vergleichen eine Polizze auf verbundene Leben mit zwei Einzelverträgen über je 200.000 Euro.
| Zwei Einzelpolizzen | etwa 18 bis 38 Euro im Monat |
| Verbundene Leben, rund 15 Prozent günstiger | etwa 15 bis 32 Euro im Monat |
| Ersparnis im Jahr | etwa 30 bis 70 Euro |
| Schutz nach dem ersten Todesfall | nur bei den Einzelpolizzen |
Die verbundene Polizze spart wenig. Weil ein Kind da ist und Lebensgefährten keine Witwenpension bekommen, sind zwei Einzelverträge hier die sicherere Wahl.
Jeder kann sein eigenes Leben versichern und den Partner als Begünstigten eintragen. Beide können sich über Kreuz versichern, also jeder ist Versicherungsnehmer auf das Leben des anderen. Oder beide stehen in einer Polizze auf verbundene Leben.
Weil Österreich keine Erbschaftssteuer kennt, kommt die Todesfallsumme in allen drei Fällen ohne Abzug an. Der Unterschied liegt deshalb bei Preis, Trennung und dem Schutz nach dem ersten Todesfall.
| Lösung | Prämie | Nach dem ersten Todesfall | Bei Trennung |
|---|---|---|---|
| Jeder versichert sich selbst | zwei Prämien | der Überlebende bleibt versichert | einfach, nur den Begünstigten ändern |
| Über Kreuz | zwei Prämien | der Überlebende bleibt versichert | Verträge tauschen oder kündigen, beide müssen mitwirken |
| Verbundene Leben | eine Prämie, meist 10 bis 20 Prozent weniger | Vertrag endet, kein weiterer Schutz | schwierig, ein Vertrag für zwei |
Die Witwen- oder Witwerpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung gibt es nur für Ehepartner und eingetragene Partner. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, bekommt nach dem Tod des Partners nichts aus dieser Quelle.
Auch beim Erben stehen Lebensgefährten ohne Testament schlecht da. Eine Ablebensversicherung mit Ihnen als namentlich Begünstigtem umgeht das: Die Leistung geht direkt an Sie und fällt nicht in die Verlassenschaft. Sie müssen das Verlassenschaftsverfahren nicht abwarten.
Eine Polizze auf verbundene Leben eignet sich, wenn ein gemeinsamer Wohnkredit abgesichert werden soll und nach dem ersten Todesfall kein weiterer Schutz gebraucht wird. Die Bank ist dann meist zufrieden, und Sie zahlen nur eine Prämie.
Mit Kindern im Haus ist das riskant. Stirbt ein Partner, endet der Vertrag. Der Überlebende muss neu abschließen, älter und vielleicht mit Vorerkrankungen. Zwei Einzelverträge kosten etwas mehr, lassen aber niemanden ohne Schutz.
Oft wird nur der Hauptverdiener versichert. Fällt aber der Partner weg, der Kinder betreut, fehlen Betreuung und meist auch Arbeitsstunden des anderen. Diese Lücke kostet schnell mehrere hundert Euro im Monat.
Rechnen Sie für jeden getrennt: Was braucht der andere, um Kredit, Wohnung und Kinder ein paar Jahre zu tragen? Unterschiedliche Summen sind normal und sparen Prämie.
Wohnt einer von Ihnen in Deutschland oder ziehen Sie dorthin, kann die deutsche Erbschaftsteuer greifen. Für unverheiratete Partner ist sie dort hoch. Dann lohnt die Gestaltung über Kreuz wieder, bei der jeder aus seinem eigenen Vertrag bezahlt wird. Lassen Sie das vor dem Abschluss steuerlich prüfen.
Wann Sie keine Absicherung brauchen: Wenn beide gut verdienen, keine Kinder und keinen gemeinsamen Kredit haben, kann jeder allein weiterleben. Dann ist eine Ablebensversicherung meist überflüssig.
Fragen und Antworten
Wegen der Steuer nicht, denn es gibt keine Erbschaftssteuer. Über Kreuz kann trotzdem sinnvoll sein, wenn jeder die Kontrolle über den Vertrag auf das Leben des anderen haben will.
Meist um etwa 10 bis 20 Prozent. Dafür endet der Schutz nach dem ersten Todesfall, und bei einer Trennung lässt sich der Vertrag schlecht aufteilen.
Nein. Die gesetzliche Hinterbliebenenpension gibt es nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft.
Nicht, wenn ein Begünstigter eingetragen ist. Dann geht das Geld direkt an diese Person.
Ja. Jede Summe richtet sich danach, was dem anderen Partner fehlen würde.
Meist nicht, wenn beide vom eigenen Einkommen leben können. Wichtiger ist dann oft der Schutz bei Berufsunfähigkeit.
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