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Wie sichern sich Paare am besten gegenseitig ab?

Kurz gesagt

Für die meisten Paare passen zwei eigene Ablebensversicherungen mit dem Partner als Begünstigtem. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht, deshalb ist die Gestaltung über Kreuz hier keine Steuerfrage. Eine Polizze auf verbundene Leben ist etwa 10 bis 20 Prozent günstiger, zahlt aber nur einmal. Lebensgefährten brauchen den Schutz besonders, weil sie keine Witwenpension bekommen.

Wie sichern sich Paare am besten gegenseitig ab?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, gesunde Nichtraucher, je Person.

BeispielRichtwert
25 Jahre, Nichtraucher, ungefährlicher Beruf, 200.000 Euro, 30 Jahreetwa 12 bis 23 Euro im Monat
30 Jahre, 200.000 Euro, 20 Jahreetwa 9 bis 19 Euro im Monat
Paar, beide 30, zwei Einzelpolizzen mit je 200.000 Euroetwa 18 bis 38 Euro im Monat zusammen
Polizze auf verbundene Leben statt zwei Einzelverträgeetwa 10 bis 20 Prozent weniger Prämie

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Prämienspannen inklusive 4 Prozent Versicherungssteuer. Die Summe für das Paar ist aus den Einzelwerten gerechnet. Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Lebensgefährten, beide 30, ein Kind, Wohnkredit 200.000 Euro

Sie vergleichen eine Polizze auf verbundene Leben mit zwei Einzelverträgen über je 200.000 Euro.

Zwei Einzelpolizzenetwa 18 bis 38 Euro im Monat
Verbundene Leben, rund 15 Prozent günstigeretwa 15 bis 32 Euro im Monat
Ersparnis im Jahretwa 30 bis 70 Euro
Schutz nach dem ersten Todesfallnur bei den Einzelpolizzen

Die verbundene Polizze spart wenig. Weil ein Kind da ist und Lebensgefährten keine Witwenpension bekommen, sind zwei Einzelverträge hier die sicherere Wahl.

Drei Möglichkeiten für Paare

Jeder kann sein eigenes Leben versichern und den Partner als Begünstigten eintragen. Beide können sich über Kreuz versichern, also jeder ist Versicherungsnehmer auf das Leben des anderen. Oder beide stehen in einer Polizze auf verbundene Leben.

Weil Österreich keine Erbschaftssteuer kennt, kommt die Todesfallsumme in allen drei Fällen ohne Abzug an. Der Unterschied liegt deshalb bei Preis, Trennung und dem Schutz nach dem ersten Todesfall.

LösungPrämieNach dem ersten TodesfallBei Trennung
Jeder versichert sich selbstzwei Prämiender Überlebende bleibt versicherteinfach, nur den Begünstigten ändern
Über Kreuzzwei Prämiender Überlebende bleibt versichertVerträge tauschen oder kündigen, beide müssen mitwirken
Verbundene Lebeneine Prämie, meist 10 bis 20 Prozent wenigerVertrag endet, kein weiterer Schutzschwierig, ein Vertrag für zwei

Lebensgefährten sind gesetzlich kaum abgesichert

Die Witwen- oder Witwerpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung gibt es nur für Ehepartner und eingetragene Partner. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, bekommt nach dem Tod des Partners nichts aus dieser Quelle.

Auch beim Erben stehen Lebensgefährten ohne Testament schlecht da. Eine Ablebensversicherung mit Ihnen als namentlich Begünstigtem umgeht das: Die Leistung geht direkt an Sie und fällt nicht in die Verlassenschaft. Sie müssen das Verlassenschaftsverfahren nicht abwarten.

Wann verbundene Leben passen

Eine Polizze auf verbundene Leben eignet sich, wenn ein gemeinsamer Wohnkredit abgesichert werden soll und nach dem ersten Todesfall kein weiterer Schutz gebraucht wird. Die Bank ist dann meist zufrieden, und Sie zahlen nur eine Prämie.

Mit Kindern im Haus ist das riskant. Stirbt ein Partner, endet der Vertrag. Der Überlebende muss neu abschließen, älter und vielleicht mit Vorerkrankungen. Zwei Einzelverträge kosten etwas mehr, lassen aber niemanden ohne Schutz.

Beide absichern, auch mit unterschiedlichen Summen

Oft wird nur der Hauptverdiener versichert. Fällt aber der Partner weg, der Kinder betreut, fehlen Betreuung und meist auch Arbeitsstunden des anderen. Diese Lücke kostet schnell mehrere hundert Euro im Monat.

Rechnen Sie für jeden getrennt: Was braucht der andere, um Kredit, Wohnung und Kinder ein paar Jahre zu tragen? Unterschiedliche Summen sind normal und sparen Prämie.

Grenzfall Deutschland

Wohnt einer von Ihnen in Deutschland oder ziehen Sie dorthin, kann die deutsche Erbschaftsteuer greifen. Für unverheiratete Partner ist sie dort hoch. Dann lohnt die Gestaltung über Kreuz wieder, bei der jeder aus seinem eigenen Vertrag bezahlt wird. Lassen Sie das vor dem Abschluss steuerlich prüfen.

Wann Sie keine Absicherung brauchen: Wenn beide gut verdienen, keine Kinder und keinen gemeinsamen Kredit haben, kann jeder allein weiterleben. Dann ist eine Ablebensversicherung meist überflüssig.

Schritt für Schritt

  1. Für jeden Partner ausrechnen, was dem anderen im Todesfall fehlt.
  2. Klären, ob Kredit, Kinder oder beides abgesichert werden sollen.
  3. Zwei Einzelpolizzen oder verbundene Leben wählen.
  4. Den Partner namentlich als Begünstigten eintragen, nicht nur als Lebensgefährten.
  5. Laufzeit bis zum Ende des Kredits oder der Ausbildung der Kinder wählen.
  6. Begünstigte nach Heirat, Geburt oder Trennung prüfen.

Checkliste

  • Beide Partner versichert, nicht nur der Hauptverdiener
  • Begünstigter mit Name und Geburtsdatum eingetragen
  • Summe je Person getrennt gerechnet
  • Bei verbundenen Leben geklärt, was nach dem ersten Todesfall passiert
  • Gesundheitsfragen für beide vollständig beantwortet
  • Wohnsitz in Deutschland ausgeschlossen oder steuerlich geprüft

Häufige Fehler

  • Nur den Hauptverdiener versichern
  • Als Lebensgefährten auf die Witwenpension vertrauen
  • Verbundene Leben wählen, obwohl Kinder auch nach dem ersten Todesfall Schutz brauchen
  • Nach einer Trennung den früheren Partner als Begünstigten stehen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Müssen wir uns in Österreich über Kreuz versichern?

Wegen der Steuer nicht, denn es gibt keine Erbschaftssteuer. Über Kreuz kann trotzdem sinnvoll sein, wenn jeder die Kontrolle über den Vertrag auf das Leben des anderen haben will.

Ist eine Polizze auf verbundene Leben günstiger?

Meist um etwa 10 bis 20 Prozent. Dafür endet der Schutz nach dem ersten Todesfall, und bei einer Trennung lässt sich der Vertrag schlecht aufteilen.

Bekommen Lebensgefährten eine Witwenpension?

Nein. Die gesetzliche Hinterbliebenenpension gibt es nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft.

Fällt die Leistung in die Verlassenschaft?

Nicht, wenn ein Begünstigter eingetragen ist. Dann geht das Geld direkt an diese Person.

Können die Summen unterschiedlich sein?

Ja. Jede Summe richtet sich danach, was dem anderen Partner fehlen würde.

Lohnt sich eine Absicherung ohne Kinder und ohne Kredit?

Meist nicht, wenn beide vom eigenen Einkommen leben können. Wichtiger ist dann oft der Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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