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Welche Reiseversicherung brauche ich in Österreich für eine Kreuzfahrt?

Kurz gesagt

Welche Reiseversicherung brauche ich in Österreich für eine Kreuzfahrt? Zuerst eine Reisekrankenversicherung mit Rückholung, denn der Schiffsarzt rechnet privat ab und die EKVK auf der e-card gilt an Bord nicht. Bei einer teuren Reise kommt eine Stornoversicherung dazu, weil Stornosätze kurz vor der Abfahrt bis 100 Prozent erreichen. Eine Jahrespolizze nur für den Krankenschutz kostet etwa 30 bis 60 Euro.

Welche Reiseversicherung brauche ich in Österreich für eine Kreuzfahrt?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien und Stornosätze für Österreich, geprüft im November 2026.

BeispielRichtwert
Reisekrankenversicherung, Jahrespolizze eine Personetwa 30 bis 60 Euro
Reisekrankenversicherung, Jahrespolizze Familieetwa 60 bis 120 Euro
Komplettpaket mit Storno als Jahrespolizze, eine Personetwa 80 bis 180 Euro
Reiseversicherung mit Storno, eine Person, 10 Tage Europa, Reisepreis 1.250 Euro, AK-Erhebung 2023rund 32 bis 162 Euro
Reiseversicherung mit Storno, Familie, 14 Tage Europa, Reisepreis 3.500 Euro, AK-Erhebung 2023rund 90 bis 278 Euro
Stornosatz eines Veranstalters für Kreuzfahrten je nach Zeitpunkt25 bis 100 Prozent des Reisepreises
Spital, Ärzte und Transporte nach Herzinfarkt auf Kreuzfahrt, veröffentlichter Fallrund 67.700 Euro

Richtwerte, Stand November 2026, aus Erhebungen der Arbeiterkammer,

einem Verbraucherratgeber und veröffentlichten Reisebedingungen.

Ab etwa 70 Jahren verlangen viele Tarife deutliche Zuschläge.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Reisepreis, Alter und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar, beide 66 Jahre, Mittelmeer-Kreuzfahrt um 3.000 Euro je Person

So setzt sich der Schutz zusammen, wenn beide eine Komplettpolizze mit Storno als Jahrespolizze abschließen und die Stornosätze wie oben gelten.

Komplettpaket mit Storno, Jahrespolizze je Personetwa 80 bis 180 Euro
Prämie für beideetwa 160 bis 360 Euro
Absage 45 Tage vorher, Stornosatz 50 Prozent3.000 Euro für beide
Absage 15 Tage vorher, Stornosatz 100 Prozent6.000 Euro für beide

Rund 160 bis 360 Euro Prämie stehen Stornokosten von 3.000 bis 6.000 Euro gegenüber, und der Krankenschutz für alle Reisen des Jahres ist schon dabei. Rechenbeispiel mit Richtwerten; prüfen Sie, ob die Versicherungssumme für den Storno den vollen Reisepreis abdeckt.

Krank an Bord: warum die e-card nicht hilft

Der Schiffsarzt gehört zu keinem staatlichen Gesundheitssystem. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card gilt für seine Behandlung nicht, auch dann nicht, wenn das Schiff unter der Flagge eines EU-Staats fährt. Sie bekommen eine Privatrechnung und zahlen sie an Bord.

Reichen Sie die Rechnung später bei Ihrer Krankenkasse ein, bekommen Sie bestenfalls einen Teil nach österreichischem Tarif zurück. Eine volle Erstattung gibt es nicht. Den Rücktransport nach Österreich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in keinem Fall, auch nicht aus einem EU-Hafen.

Wie schnell es teuer wird, zeigt ein veröffentlichter Fall: Nach einem Herzinfarkt auf einer Kreuzfahrt vor Südamerika kamen für Bordarzt, Spitäler und Transporte rund 67.700 Euro zusammen. Bezahlt hat sie die private Reisekrankenversicherung.

Welcher Baustein wofür

Für eine Kreuzfahrt reichen meist zwei Bausteine. Alles andere ist Zugabe, die Sie nur kaufen sollten, wenn Sie den Schutz noch nicht haben.

BausteinWofürBraucht man ihn?
Reisekrankenversicherung mit RückholungSchiffsarzt, Spital an Land, Hubschrauber, Heimtransportja, immer
StornoversicherungStornokosten, wenn Sie vor der Abfahrt krank werdenja, bei hohem Reisepreis
Reiseabbruchnicht genutzte Reisetage und Mehrkosten der Heimreisesinnvoll zusammen mit dem Storno
Reisegepäckverlorenes oder beschädigtes Gepäckselten, zuerst die Haushaltsversicherung prüfen
Paket bei der Buchungalles in einemnur nach Vergleich mit Einzelpolizzen

Stornokosten: hier steckt das große Geld

Nach dem Pauschalreisegesetz dürfen Sie vor Reisebeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Veranstalter darf dann eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Stornosatz nach Tagen vor der Abfahrt. Ein österreichischer Veranstalter verlangt für Kreuzfahrten 25 Prozent bis zum 60. Tag, 50 Prozent ab dem 59. Tag, 75 Prozent ab dem 39. Tag und ab dem 19. Tag den vollen Reisepreis.

Krankheit macht den Rücktritt nicht kostenlos. Ohne Entschädigung geht es nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Reiseort, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Ob diese vorliegen, beurteilen die Gerichte im Einzelfall.

Bevor Sie stornieren, prüfen Sie eine Ersatzperson. Sie dürfen die Pauschalreise auf jemand anderen übertragen. Teilen Sie das sieben Tage vor Reisebeginn schriftlich mit, ist es jedenfalls rechtzeitig. Sie zahlen dann nur die tatsächlichen Zusatzkosten, die der Veranstalter belegen muss.

Club, Kreditkarte oder eigene Polizze

Viele haben Reisekrankenschutz schon über eine Jahrespolizze, einen Schutzbrief oder eine Kreditkarte. Prüfen Sie, ob die Kreuzfahrt im Geltungsbereich liegt. Gilt der Schutz nur in Europa, braucht eine Karibik- oder Südamerikaroute eine Polizze mit weltweitem Schutz. Achten Sie auch auf die Höchstdauer je Reise.

Reiseversicherungen sind teurer geworden. Die Arbeiterkammer fand 2023 bei acht Anbietern um bis zu 23 Prozent höhere Prämien als 2017 und große Unterschiede zwischen den Tarifen. Vergleichen Sie deshalb Leistung und Selbstbehalt, nicht nur den Preis.

Wann Sie keine Stornoversicherung brauchen

Bei einer kurzen, günstigen Kreuzfahrt kann es billiger sein, das Risiko selbst zu tragen. Auch mit einem flexiblen Tarif und niedrigen Stornosätzen bringt eine Polizze oft wenig.

Kennen Sie die Grenzen: Gezahlt wird nur bei versicherten Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einem Unfall. Eine Vorerkrankung kann ausgeschlossen sein. Verpassen Sie das Schiff nach einem selbst organisierten Landausflug, zahlt die Versicherung meist nicht.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie schon Reisekrankenschutz mit Rückholung haben und ob er für die Route und die Dauer der Kreuzfahrt gilt.
  2. Auf eine Rückholung achten, die schon gezahlt wird, wenn sie medizinisch sinnvoll ist.
  3. Stornosätze im Reisevertrag lesen und ausrechnen, was eine späte Absage kostet.
  4. Stornoversicherung direkt nach der Buchung abschließen, die Fristen dafür stehen in den Bedingungen.
  5. Das Paket bei der Buchung gegen Einzelpolizzen mit gleichem Umfang vergleichen.
  6. Notrufnummer des Versicherers ins Handy speichern und vor jedem Spital an Land anrufen.

Checkliste

  • Reisekrankenschutz gilt auf See und in allen Häfen der Route
  • Rückholung und Hubschrauber vom Schiff eingeschlossen
  • Höchstdauer je Reise länger als die Kreuzfahrt
  • Versicherungssumme im Storno deckt den vollen Reisepreis mit Flug
  • Reiseabbruch eingeschlossen
  • Selbstbehalt im Storno bekannt
  • Vorerkrankungen in den Bedingungen geprüft

Häufige Fehler

  • Sich auf die e-card verlassen, obwohl der Schiffsarzt privat abrechnet
  • Mit einem Schutz nur für Europa auf eine Fernkreuzfahrt gehen
  • Die Stornoversicherung zu spät abschließen
  • Die Versicherungssumme nur für die Kabine wählen und den Flug vergessen
  • Vom Schiffsarzt keine ausführliche Rechnung und keinen Arztbericht verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die ÖGK den Schiffsarzt?

Die EKVK gilt an Bord nicht.

Sie zahlen die Privatrechnung selbst und bekommen bestenfalls einen Teil nach österreichischem

Tarif zurück.

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Rechnung.

Gilt die e-card auf einem Schiff unter EU-Flagge?

Nein.

Sie hilft erst wieder bei einer Behandlung in einem öffentlichen Spital an Land in einem Staat,

der die EKVK anerkennt.

Wer zahlt die Rückholung von einer Kreuzfahrt?

Nur eine private Reiseversicherung oder ein Schutzbrief.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Rücktransporte.

Lohnt sich die Versicherung, die bei der Buchung angeboten wird?

Manchmal, vor allem wenn Sie gar keinen eigenen Schutz haben.

Vergleichen Sie Prämie, Selbstbehalt und Leistungen mit Einzelpolizzen Zeile für Zeile.

Kann ich die Kreuzfahrt an jemand anderen abgeben?

Ja.

Teilen Sie die Übertragung dem Veranstalter schriftlich mit,

sieben Tage vor Reisebeginn ist jedenfalls rechtzeitig.

Sie und die Ersatzperson haften für offene Beträge und die tatsächlichen Zusatzkosten.

Bekomme ich bei Angst vor einer Krise mein Geld zurück?

Nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Reiseort,

die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Allgemeine Sorge reicht nicht, die Gerichte entscheiden im Einzelfall.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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