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Zahlt die Reiseversicherung bei Vorerkrankungen?

Kurz gesagt

Oft ja, wenn die Krankheit bei Abschluss gut eingestellt war und die Verschlechterung überraschend kommt. Nach der Rechtsprechung des OGH kann das plötzliche Akutwerden eines länger beschwerdefreien Leidens als unerwartet gelten. Nicht versichert ist, was bei Buchung absehbar war. Manche Reisekrankentarife decken akute Schübe nur bei Abschluss vor dem 75. Geburtstag.

Zahlt die Reiseversicherung bei Vorerkrankungen?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien und Tarifdaten aus Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Jahres-Stornoversicherung eine Person, Reisen bis 1.000 Euro, Stufe mit Einschluss der unerwarteten Verschlechterung eines bestehenden Leidensab etwa 109 Euro im Jahr
Gleiche Versicherung, einfache Stufeab etwa 95 Euro im Jahr
Reisekrankenschutz als Jahrespolizze, eine Personab etwa 45 Euro im Jahr
Reisekrankenschutz für eine Reiseab etwa 15 Euro
Altersgrenze für akute Schübe chronischer Leiden in einem JahrestarifAbschluss vor dem 75. Geburtstag

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämien und Tarifblättern. Ob ein Tarif bestehende Leiden einschließt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Stornokosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Ehepaar aus Salzburg, sie 64 Jahre mit Bluthochdruck, Pauschalreise für 2.800 Euro

Der Blutdruck ist seit vier Jahren mit denselben Tabletten gut eingestellt. Das Paar hat einen Tarif gewählt, der die unerwartete Verschlechterung bestehender Leiden einschließt. Drei Wochen vor Abreise kommt es zu einer hypertensiven Krise mit Spitalsaufenthalt.

Stornokosten drei Wochen vor Abreise, angenommen 40 Prozent1.120 Euro
Klassischer Grund, Tarif ohne Selbstbehalt0 Euro Eigenanteil
Erstattung1.120 Euro
Gleicher Fall, Therapie zwei Monate vor Buchung umgestelltje nach Tarif 0 Euro Erstattung

Bei stabilem Verlauf und passendem Tarif bekommt das Paar die vollen 1.120 Euro. War die Therapie kurz vorher geändert worden, gilt die Krise oft als absehbar, und das Paar trägt die Kosten selbst. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Was der Versicherer als Vorerkrankung sieht

Gemeint ist jede Krankheit, die vor dem Abschluss bestand oder behandelt wurde: Bluthochdruck, Diabetes, ein Bandscheibenleiden, eine Depression, eine Krebserkrankung in Nachsorge. Entscheidend ist nicht, dass Sie krank waren, sondern ob bei Buchung absehbar war, dass die Reise daran scheitern könnte.

Im Schaden schaut der Versicherer deshalb in die Befunde der letzten Monate. Steht dort eine laufende Behandlung, eine Zuweisung oder ein Operationstermin, der zur Absage passt, lehnt er ab. Steht dort nur eine stabile Dauermedikation, zahlen viele Tarife.

Storno und Reisekrankenschutz behandeln das unterschiedlich

Die Stornoversicherung zahlt, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung die Reise unmöglich oder unzumutbar macht. Gehobene Tarife nennen die unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens ausdrücklich als Grund. Einfache Tarife schließen chronische Leiden und Krankheiten in Behandlung oft aus.

Der Reisekrankenschutz zahlt unaufschiebbare Behandlungen im Ausland. Typisch ist: akute Anfälle oder Schübe chronischer Erkrankungen sind gedeckt, bei manchen Tarifen nur, wenn Sie die Polizze vor dem 75. Geburtstag abgeschlossen haben. Nicht gedeckt sind Behandlungen, die Grund für die Reise waren, und Reisen, die Sie gegen ärztlichen Rat antreten.

FallStornoversicherungReisekrankenschutz
Gut eingestellter Diabetes, plötzliche Entgleisungin vielen Tarifen jameist ja
Operationstermin stand bei Buchung schon festneinnein, geplante Behandlung
Krankheit in Behandlung, dann Verschlechterungje nach Tarif, oft neinmeist ja, wenn akut
Krankheit erst nach Abschluss festgestelltjaja
Reise, um sich im Ausland behandeln zu lassennicht betroffennein
Reise gegen ärztlichen Ratnicht betroffennein

Was der OGH dazu sagt

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann das plötzliche Akutwerden einer therapeutisch gut eingestellten und länger beschwerdefreien Erkrankung als unerwartet gelten. Der Versicherer darf also nicht jede bekannte Diagnose als Grund für eine Ablehnung nehmen.

Umgekehrt hilft das nicht, wenn der Verlauf bei Buchung schon unruhig war. Wurde die Therapie kurz vorher umgestellt oder lief eine Abklärung, war eine Verschlechterung eben nicht überraschend. Bei einer Ablehnung lohnt es sich, Befunde und Bedingungen nebeneinanderzulegen. Kostenlose Beratung bieten die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation.

Ärztliche Bestätigung vor der Reise

Manche Tarife und Schutzbriefe verlangen bei bekannten Leiden eine schriftliche Bestätigung der Reisefähigkeit vor Reiseantritt, sonst entfällt der Schutz. Auch wo sie nicht Pflicht ist, ist sie Ihr bester Beleg dafür, dass bei Buchung nichts absehbar war.

Lassen Sie sich darin Diagnose, Medikation und Stabilität des Verlaufs bestätigen. Nehmen Sie Arztbrief und Medikamentenliste auf Deutsch und Englisch mit, das spart im Ausland Zeit.

Wann Sie keinen besonderen Tarif brauchen

Ist Ihr Leiden seit Jahren stabil, ohne neue Befunde und ohne Therapiewechsel, reicht meist ein guter Standardtarif, der die unerwartete Verschlechterung bestehender Leiden einschließt.

Steht dagegen eine Operation oder eine Abklärung an, nützt Ihnen kein Tarif etwas. Buchen Sie dann kostenlos stornierbar, statt auf eine Versicherung zu setzen, die in diesem Fall nie zahlt.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Buchung die Reisefähigkeit schriftlich vom Arzt bestätigen lassen.
  2. In den Bedingungen nach der Regel für bestehende Leiden suchen.
  3. Einen Tarif wählen, der die unerwartete Verschlechterung bestehender Leiden einschließt.
  4. Beim Reisekrankenschutz auf Altersgrenzen für chronische Leiden achten.
  5. Bei einer Verschlechterung sofort zum Arzt, Befund holen und am selben Tag stornieren.

Checkliste

  • Regel zu bestehenden Leiden gelesen
  • Unerwartete Verschlechterung ausdrücklich eingeschlossen
  • Ärztliche Bestätigung der Reisefähigkeit liegt vor
  • Altersgrenze im Reisekrankenschutz geprüft
  • Arztbrief und Medikamentenliste im Gepäck
  • Keine Behandlung geplant, die in die Reisezeit fällt

Häufige Fehler

  • Die Polizze erst abschließen, wenn sich die Krankheit schon verschlechtert hat
  • Eine bekannte Operation verschweigen und auf die Versicherung hoffen
  • Kurz vor Buchung die Therapie ändern und das nicht dokumentieren
  • Gegen ärztlichen Rat reisen
  • Eine Ablehnung ungeprüft hinnehmen, obwohl der Verlauf lange stabil war

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich mit Bluthochdruck versichert?

Meist ja, wenn er bei Abschluss gut eingestellt war und eine Krise unerwartet kommt. Gehobene Tarife nennen das ausdrücklich.

Zahlt der Reisekrankenschutz einen akuten Schub meiner chronischen Krankheit?

In vielen Tarifen ja, wenn die Behandlung im Ausland unaufschiebbar ist. Manche verlangen dafür einen Abschluss vor dem 75. Geburtstag.

Brauche ich ein ärztliches Attest vor der Reise?

Manche Tarife und Schutzbriefe verlangen es bei bekannten Leiden, sonst entfällt der Schutz. Es ist ohnehin Ihr bester Beleg.

Gilt eine Schwangerschaft als Vorerkrankung?

Nein, aber eine bekannte Schwangerschaft ist kein unerwarteter Grund. Unerwartete Komplikationen sind in vielen Tarifen gedeckt.

Was tun, wenn der Versicherer ablehnt?

Begründung und Klausel schriftlich anfordern, Befunde dagegenlegen und die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer fragen.

Brauche ich einen Spezialtarif?

Bei stabilem Verlauf meist nicht. Ein guter Standardtarif mit Einschluss bestehender Leiden reicht.

Quellen

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