Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Oft ja, wenn die Krankheit bei Abschluss gut eingestellt war und die Verschlechterung überraschend kommt. Nach der Rechtsprechung des OGH kann das plötzliche Akutwerden eines länger beschwerdefreien Leidens als unerwartet gelten. Nicht versichert ist, was bei Buchung absehbar war. Manche Reisekrankentarife decken akute Schübe nur bei Abschluss vor dem 75. Geburtstag.
Veröffentlichte Prämien und Tarifdaten aus Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Jahres-Stornoversicherung eine Person, Reisen bis 1.000 Euro, Stufe mit Einschluss der unerwarteten Verschlechterung eines bestehenden Leidens | ab etwa 109 Euro im Jahr |
| Gleiche Versicherung, einfache Stufe | ab etwa 95 Euro im Jahr |
| Reisekrankenschutz als Jahrespolizze, eine Person | ab etwa 45 Euro im Jahr |
| Reisekrankenschutz für eine Reise | ab etwa 15 Euro |
| Altersgrenze für akute Schübe chronischer Leiden in einem Jahrestarif | Abschluss vor dem 75. Geburtstag |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Prämien und Tarifblättern. Ob ein Tarif bestehende Leiden einschließt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Stornokosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Blutdruck ist seit vier Jahren mit denselben Tabletten gut eingestellt. Das Paar hat einen Tarif gewählt, der die unerwartete Verschlechterung bestehender Leiden einschließt. Drei Wochen vor Abreise kommt es zu einer hypertensiven Krise mit Spitalsaufenthalt.
| Stornokosten drei Wochen vor Abreise, angenommen 40 Prozent | 1.120 Euro |
| Klassischer Grund, Tarif ohne Selbstbehalt | 0 Euro Eigenanteil |
| Erstattung | 1.120 Euro |
| Gleicher Fall, Therapie zwei Monate vor Buchung umgestellt | je nach Tarif 0 Euro Erstattung |
Bei stabilem Verlauf und passendem Tarif bekommt das Paar die vollen 1.120 Euro. War die Therapie kurz vorher geändert worden, gilt die Krise oft als absehbar, und das Paar trägt die Kosten selbst. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Gemeint ist jede Krankheit, die vor dem Abschluss bestand oder behandelt wurde: Bluthochdruck, Diabetes, ein Bandscheibenleiden, eine Depression, eine Krebserkrankung in Nachsorge. Entscheidend ist nicht, dass Sie krank waren, sondern ob bei Buchung absehbar war, dass die Reise daran scheitern könnte.
Im Schaden schaut der Versicherer deshalb in die Befunde der letzten Monate. Steht dort eine laufende Behandlung, eine Zuweisung oder ein Operationstermin, der zur Absage passt, lehnt er ab. Steht dort nur eine stabile Dauermedikation, zahlen viele Tarife.
Die Stornoversicherung zahlt, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung die Reise unmöglich oder unzumutbar macht. Gehobene Tarife nennen die unerwartete Verschlechterung eines bestehenden Leidens ausdrücklich als Grund. Einfache Tarife schließen chronische Leiden und Krankheiten in Behandlung oft aus.
Der Reisekrankenschutz zahlt unaufschiebbare Behandlungen im Ausland. Typisch ist: akute Anfälle oder Schübe chronischer Erkrankungen sind gedeckt, bei manchen Tarifen nur, wenn Sie die Polizze vor dem 75. Geburtstag abgeschlossen haben. Nicht gedeckt sind Behandlungen, die Grund für die Reise waren, und Reisen, die Sie gegen ärztlichen Rat antreten.
| Fall | Stornoversicherung | Reisekrankenschutz |
|---|---|---|
| Gut eingestellter Diabetes, plötzliche Entgleisung | in vielen Tarifen ja | meist ja |
| Operationstermin stand bei Buchung schon fest | nein | nein, geplante Behandlung |
| Krankheit in Behandlung, dann Verschlechterung | je nach Tarif, oft nein | meist ja, wenn akut |
| Krankheit erst nach Abschluss festgestellt | ja | ja |
| Reise, um sich im Ausland behandeln zu lassen | nicht betroffen | nein |
| Reise gegen ärztlichen Rat | nicht betroffen | nein |
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann das plötzliche Akutwerden einer therapeutisch gut eingestellten und länger beschwerdefreien Erkrankung als unerwartet gelten. Der Versicherer darf also nicht jede bekannte Diagnose als Grund für eine Ablehnung nehmen.
Umgekehrt hilft das nicht, wenn der Verlauf bei Buchung schon unruhig war. Wurde die Therapie kurz vorher umgestellt oder lief eine Abklärung, war eine Verschlechterung eben nicht überraschend. Bei einer Ablehnung lohnt es sich, Befunde und Bedingungen nebeneinanderzulegen. Kostenlose Beratung bieten die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation.
Manche Tarife und Schutzbriefe verlangen bei bekannten Leiden eine schriftliche Bestätigung der Reisefähigkeit vor Reiseantritt, sonst entfällt der Schutz. Auch wo sie nicht Pflicht ist, ist sie Ihr bester Beleg dafür, dass bei Buchung nichts absehbar war.
Lassen Sie sich darin Diagnose, Medikation und Stabilität des Verlaufs bestätigen. Nehmen Sie Arztbrief und Medikamentenliste auf Deutsch und Englisch mit, das spart im Ausland Zeit.
Ist Ihr Leiden seit Jahren stabil, ohne neue Befunde und ohne Therapiewechsel, reicht meist ein guter Standardtarif, der die unerwartete Verschlechterung bestehender Leiden einschließt.
Steht dagegen eine Operation oder eine Abklärung an, nützt Ihnen kein Tarif etwas. Buchen Sie dann kostenlos stornierbar, statt auf eine Versicherung zu setzen, die in diesem Fall nie zahlt.
Fragen und Antworten
Meist ja, wenn er bei Abschluss gut eingestellt war und eine Krise unerwartet kommt. Gehobene Tarife nennen das ausdrücklich.
In vielen Tarifen ja, wenn die Behandlung im Ausland unaufschiebbar ist. Manche verlangen dafür einen Abschluss vor dem 75. Geburtstag.
Manche Tarife und Schutzbriefe verlangen es bei bekannten Leiden, sonst entfällt der Schutz. Es ist ohnehin Ihr bester Beleg.
Nein, aber eine bekannte Schwangerschaft ist kein unerwarteter Grund. Unerwartete Komplikationen sind in vielen Tarifen gedeckt.
Begründung und Klausel schriftlich anfordern, Befunde dagegenlegen und die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer fragen.
Bei stabilem Verlauf meist nicht. Ein guter Standardtarif mit Einschluss bestehender Leiden reicht.
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Brauche ich als Österreicher eine Auslandskrankenversicherung?
Ja, für Reisen ins Ausland fast immer. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card deckt …
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