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Ist meine Haushaltsversicherung gültig, wenn ich die Wohnung an Touristen vermiete?

Kurz gesagt

Ist meine Haushaltsversicherung noch gültig, wenn ich die Wohnung an Touristen vermiete? Meist ja, wenn Sie es dem Versicherer melden. Sachen der gegen Entgelt beherbergten Gäste sind aber nicht versichert, und bei gewerbsmäßiger Vermietung fällt auch die Einrichtung der Fremdenzimmer heraus. Nimmt ein Gast mit seinem Schlüssel etwas mit, ist das kein Einbruchdiebstahl.

Ist meine Haushaltsversicherung gültig, wenn ich die Wohnung an Touristen vermiete?

Was es kostet

Was eine Haushaltsversicherung kostet und was der Plattformschutz abdeckt, nach öffentlich genannten Angaben, Stand November 2026.

BeispielRichtwert
Haushaltsversicherung, 70 m² in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 6 bis 15 Euro im Monat, rund 72 bis 180 Euro im Jahr
Wirkung eines Selbstbehalts von 150 bis 200 Euroetwa 10 bis 15 Prozent weniger Prämie
Plattformschutz bei Sachschäden durch Gästebis 3 Mio. US-Dollar
Haftpflicht der Plattform für Gastgeberbis 1 Mio. US-Dollar
Home-Sharing in Wienhöchstens 90 Tage im Kalenderjahr

Die Prämien stammen aus einer öffentlich genannten Modellrechnung.

Ob und wie viel Aufschlag ein Versicherer für die Vermietung an Touristen verlangt,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis:

von keinem Aufschlag bis zur Ablehnung bei laufender Vermietung.

Maßgeblich ist Ihre Polizze; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar vermietet die Wiener Mietwohnung im August

Ein Paar vermietet seine 70 m² Mietwohnung drei Wochen im Sommer an Touristen. Die Vermieterin hat schriftlich zugestimmt, der Versicherer hat die Vermietung bestätigt.

Einrichtung, Versicherungssumme etwa 60.000 Eurobleibt versichert
Schmuck im versperrten Schlafzimmer, Tür aufgebrochenkann als Einbruchdiebstahl gedeckt sein
Kamera des Gastesnicht versichert
Brandloch im Teppich durch den GastGast oder Plattformschutz

Mit beiden Zustimmungen und versperrten Wertsachen bleibt der Schutz für Feuer, Leitungswasser und Einbruch bestehen. Schäden durch den Gast klären Sie mit ihm oder über die Plattform. Rechnung mit Richtwerten.

Was weiter versichert ist und was nicht

Die Haushaltsversicherung deckt den Wohnungsinhalt Ihres Haushalts in der Wohnung laut Polizze. Die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH 2022) eines österreichischen Versicherers sagen dazu klar: Sachen der Mieter, Untermieter und der gegen Entgelt beherbergten Gäste sind nicht versichert.

Die Einrichtung von Fremdenzimmern bleibt dort mitversichert, außer sie werden gewerbsmäßig vermietet. Vermieten Sie die Wohnung in den eigenen Ferien ein paar Wochen, bleibt sie Ihr Zuhause. Wird daraus ein laufendes Geschäft mit Inseraten das ganze Jahr, fällt die Einrichtung aus dem Schutz. Eine Grenze in Tagen nennen die Bedingungen nicht, lassen Sie sich Ihre Nutzung deshalb schriftlich bestätigen.

FallÜber Ihre Polizze versichert?
Brand oder Leitungswasser, während Gäste da sindja, wenn der Versicherer die Vermietung kennt
Koffer, Laptop und Kleidung der Gästenein
Gast nimmt Ihren Schmuck mit, Wohnung mit seinem Schlüssel betretennur als einfacher Diebstahl bis zur Grenze laut Polizze
Gast bricht einen versperrten Raum auf, zu dem er keinen Schlüssel hatkann Einbruchdiebstahl sein
Fremder bricht während des Aufenthalts einja, wie bisher
Wohnung wird gewerbsmäßig an Touristen vermietetEinrichtung nicht mehr gedeckt, eigene Lösung nötig

Diebstahl durch Gäste

Einbruchdiebstahl liegt nach den ABH 2022 vor, wenn der Täter einbricht, einsteigt, sich einschleicht oder mit falschen Schlüsseln eindringt. Mit einem richtigen Schlüssel ist es nur dann Einbruch, wenn er ihn vorher durch Einbruch oder Raub erbeutet hat. Den Schlüssel des Gastes haben Sie selbst übergeben.

Nimmt ein Gast also etwas mit, bleibt nur der einfache Diebstahl aus der Wohnung, und der ist nur bis zu dem Betrag in Ihrer Polizze gedeckt. Bringen Sie Schmuck, Bargeld und Papiere in einen Raum oder Kasten, den Sie versperren und zu dem nur Sie den Schlüssel haben.

Muss ich die Vermietung dem Versicherer melden?

Nach § 23 VersVG dürfen Sie nach Vertragsabschluss ohne Einwilligung des Versicherers die Gefahr nicht erhöhen, und eine Erhöhung ist unverzüglich anzuzeigen. Ständig wechselnde fremde Gäste mit eigenem Schlüssel sprechen eher für eine Gefahrerhöhung als ein einzelner Besuch.

Unterbleibt eine nötige Anzeige, kann der Versicherer nach § 25 VersVG leistungsfrei sein, außer die Gefahrerhöhung hatte keinen Einfluss auf den Schaden. Eine kurze schriftliche Mitteilung vor der ersten Buchung kostet nichts und klärt, ob sich Prämie oder Umfang ändern.

Mietwohnung und Eigentumswohnung

Als Mieter riskieren Sie Ihre Wohnung. Der Oberste Gerichtshof hat am 29.08.2018 (7 Ob 189/17w) die Kündigung von Mietern bestätigt, die eine Wiener Wohnung laufend über eine Plattform an Touristen vermietet hatten. Sie nahmen damit weit mehr ein, als die eigene Miete kostete, und das ist ein Kündigungsgrund nach § 30 Abs. 2 Z 4 MRG.

Bei einer Eigentumswohnung entscheidet die Widmung im Wohnungseigentumsvertrag. Ist sie für Wohnzwecke gewidmet, ist wiederholte Kurzzeitvermietung an Touristen nach dem OGH erst nach einer Umwidmung zulässig, dafür braucht es in der Regel die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Eine Vermietung, während Sie selbst verreist sind, braucht laut oesterreich.gv.at keine Umwidmung.

Was in Wien gilt

In Wien ist Home-Sharing weiter erlaubt: Sie dürfen Ihre Wohnung höchstens 90 Tage im Kalenderjahr kurzfristig vermieten, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz dort nicht aufgeben. Außerdem kann eine Ortstaxe anfallen, und unter Umständen müssen Sie ein Gästeverzeichnis führen.

Für die Versicherung heißt das: Bleiben Sie im Rahmen von Home-Sharing, spricht viel dafür, dass Ihre Wohnung privat genutzt bleibt. Bestätigen lassen sollten Sie es trotzdem.

Was der Schutz der Buchungsplattform leistet

Große Buchungsplattformen bieten Gastgebern einen Schutz bei Schäden durch Gäste, eine nennt bis 3 Millionen US-Dollar für Sachschäden und 1 Million US-Dollar Haftpflicht. Er hat eigene Bedingungen und Ausnahmen.

Platzt ein Rohr oder schlägt der Blitz ein, ohne dass ein Gast schuld ist, hilft er nicht. Dafür bleibt Ihre Haushaltsversicherung zuständig. Sehen Sie den Plattformschutz als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Wann Sie nichts ändern müssen

Wohnen Freunde gratis bei Ihnen, während Sie verreist sind, ist das keine Vermietung. Auch Besuch, der ein paar Tage bleibt, ändert nichts an Ihrem Schutz.

Erst wenn Gäste dafür zahlen, wird es zur Frage für Ihre Polizze.

Schritt für Schritt

  1. Als Mieter die Zustimmung des Vermieters ausdrücklich für Touristen einholen, als Wohnungseigentümer die Widmung prüfen.
  2. Die Vermietung dem Versicherer vor der ersten Buchung schriftlich melden und den Umfang bestätigen lassen.
  3. In Wien die Tage im Kalenderjahr mitzählen und die Ortstaxe klären.
  4. Wertsachen in einen versperrten Raum oder Kasten ohne Schlüssel für Gäste bringen.
  5. Bedingungen und Meldefristen des Plattformschutzes lesen.
  6. Bei laufender Vermietung eine eigene Lösung für die Einrichtung anfragen.

Checkliste

  • Schriftliche Bestätigung des Versicherers
  • Zustimmung des Vermieters oder passende Widmung
  • Wertsachen versperrt, Schlüssel nur bei Ihnen
  • Übergabeprotokoll mit Fotos vor und nach dem Aufenthalt
  • Grenze für einfachen Diebstahl in der Polizze bekannt
  • Plattformschutz und Fristen bekannt

Häufige Fehler

  • Den Plattformschutz für eine Haushaltsversicherung halten
  • Gäste aufnehmen, ohne den Versicherer zu informieren
  • Als Mieter ohne Zustimmung laufend an Touristen vermieten
  • Schmuck und Bargeld offen in der Wohnung lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind die Sachen meiner Gäste über meine Haushaltsversicherung versichert?

Nein.

Sachen von gegen Entgelt beherbergten Gästen sind in üblichen Bedingungen ausdrücklich nicht

versichert.

Zahlt meine Versicherung, wenn ein Gast etwas stiehlt?

Nur als einfacher Diebstahl bis zur Grenze laut Polizze,

weil er mit einem richtigen Schlüssel kein Einbrecher ist.

Bricht er einen versperrten Raum auf, kann es Einbruchdiebstahl sein.

Muss ich die Vermietung an Touristen melden?

Wenn sie die Gefahr erhöht, ja, und zwar unverzüglich nach § 23 VersVG.

Eine schriftliche Mitteilung ist in jedem Fall der sichere Weg.

Darf ich meine Mietwohnung an Touristen vermieten?

Nur mit Zustimmung des Vermieters.

Wer laufend über Plattformen vermietet und dabei weit mehr als die eigene Miete einnimmt,

riskiert nach dem OGH die Kündigung.

Wie lange darf ich in Wien an Touristen vermieten?

Als Home-Sharing höchstens 90 Tage im Kalenderjahr, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz behalten.

Reicht der Schutz der Buchungsplattform?

Nein.

Er greift nur bei Schäden durch Gäste.

Feuer, Leitungswasser und Einbruch durch Fremde bleiben Sache der Haushaltsversicherung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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