Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Über die Haushaltsversicherung Ihres Hauptwohnsitzes in der Regel nicht. Die Außenversicherung gilt laut Arbeiterkammer keinesfalls für weitere Wohnsitze, und Wochenendhäuser, Bade- und Schihütten sind darüber meist nicht gedeckt. Für den Hausrat am Zweitwohnsitz brauchen Sie eine eigene Polizze. Geben Sie an, dass die Wohnung nicht ständig bewohnt ist, und beachten Sie die 72-Stunden-Klausel.
Richtwerte aus öffentlich zugänglichen Angaben zur Haushaltsversicherung in Österreich, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Versicherungssumme für 30 Quadratmeter | etwa 20.000 bis 30.000 Euro |
| Versicherungssumme für 70 Quadratmeter | etwa 50.000 bis 70.000 Euro |
| Haushaltsversicherung, 70 Quadratmeter in Wien, ständig bewohnt | etwa 72 bis 180 Euro im Jahr |
| Zeitgrenze der 72-Stunden-Klausel | mehr als 72 Stunden ohne Bewohnen oder Benutzen |
Stand Oktober 2026.
Für einen nicht ständig bewohnten Zweitwohnsitz mit 30 bis 40 Quadratmetern liegt die Prämie nach
unserer Angebotspraxis meist bei etwa 60 bis 160 Euro im Jahr, je nach Lage und Sicherung;
das ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso das Rechenbeispiel.
Maßgeblich ist Ihre Polizze.
Rechenbeispiel
Ein Paar aus Wien besitzt eine kleine Hütte mit 35 Quadratmetern in Tirol und ist dort an etwa 60 Tagen im Jahr. Die Einrichtung ist rund 22.000 Euro wert. Im Jänner platzt bei Frost eine Leitung, als niemand dort ist.
| Nur Haushaltsversicherung in Wien | kein Schutz für den Hausrat in der Hütte |
| Eigene Polizze, Wasser abgedreht | Schaden am Hausrat nach den Bedingungen gedeckt |
| Eigene Polizze, Wasser trotz Leerstand nicht abgedreht | Leistung gefährdet wegen der 72-Stunden-Klausel |
| Prämie für die Hütte | etwa 60 bis 160 Euro im Jahr |
Die eigene Polizze schützt den Hausrat in der Hütte, aber nur, wenn das Paar beim Verlassen das Wasser absperrt oder jemand regelmäßig nach dem Rechten sieht.
Die Haushaltsversicherung gilt für die Wohnung, die in der Polizze steht. Die Außenversicherung schützt nur Sachen, die Sie vorübergehend mitnehmen. Für weitere Wohnsitze gilt sie nach Angaben der Arbeiterkammer keinesfalls. Brennt es im Wochenendhaus, zahlt die Außenversicherung den Hausrat dort nicht.
Dazu kommt: Einbruchdiebstahl ist über die Außenversicherung meist nur in ständig bewohnten Gebäuden gedeckt. Wohnungsinhalte in Wochenendhäusern, Bade- und Schihütten sind darüber zumeist nicht versichert.
| Art der zweiten Wohnung | Wie versichert? |
|---|---|
| Hotel oder gemietete Ferienwohnung im Urlaub | mitgebrachte Sachen über die Außenversicherung |
| Eigenes Wochenendhaus oder Schihütte | eigene Haushaltsversicherung |
| Zweitwohnung am Arbeitsort | eigene Haushaltsversicherung |
| Regelmäßig genutztes Zimmer bei Verwandten mit eigenen Sachen | gilt als Zweitwohnsitz, eigene Polizze nötig |
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Wer sich regelmäßig in einer Wohnung aufhält, etwa oft in den Ferien bei Verwandten, und dort ständig Sachen zum Wohnen aufbewahrt, hat dort einen Zweitwohnsitz, unabhängig davon, wie lange er bleibt (7 Ob 95/00). Die Außenversicherung der Hauptwohnung greift dann nicht.
Bei der eigenen Polizze für den Zweitwohnsitz sollten Sie offen angeben, dass die Wohnung nicht ständig bewohnt ist. Verbraucherratgeber weisen darauf hin, dass das oft etwas teurer ist und bestimmte Sicherungen verlangt werden. Eine falsche Angabe kann im Schaden die Leistung kosten.
Nahezu jede Haushaltsversicherung kennt laut Arbeiterkammer die 72-Stunden-Klausel: Wird das Gebäude länger als 72 Stunden von allen verlassen, sind die Wasserzuleitungen abzusperren und Maßnahmen gegen Frost zu treffen. Bei einem Zweitwohnsitz, der oft wochenlang leer steht, ist das der wichtigste Punkt.
Der Oberste Gerichtshof hat am 24.06.2026 eine solche Klausel in einer Leitungswasserversicherung ausgelegt (7 Ob 80/26d): Bewohnen oder Benutzen genügt. Kommt jemand etwa alle zwei Tage, gießt die Pflanzen und holt die Post, ist das eine Benutzung und keine bloße Begehung. Wer niemanden hat, der regelmäßig kommt, dreht das Wasser ab.
Steht im Zweitwohnsitz nur eine einfache Einrichtung, deren Verlust Sie selbst tragen könnten, ist eine Haushaltsversicherung kein Muss. Rechnen Sie nach, was Möbel, Küche, Technik und Kleidung dort neu kosten würden.
Haben Sie zwei Haushaltsversicherungen, sind Sie oft doppelt haftpflichtversichert. Die Konsumentenschützer weisen darauf hin, dass diese Doppelversicherung kostet, aber keinen zusätzlichen Schutz bringt. Fragen Sie nach einem Nachlass oder einer Variante ohne zweite Haftpflicht.
Fragen und Antworten
Nein.
Die Außenversicherung gilt nicht für weitere Wohnsitze,
und Wochenendhäuser, Bade- und Schihütten sind darüber zumeist nicht gedeckt.
Nach dem Obersten Gerichtshof reicht es,
wenn Sie sich regelmäßig dort aufhalten und dauerhaft Sachen zum Wohnen aufbewahren,
egal wie lange Sie bleiben.
Wird das Gebäude länger als 72 Stunden von allen verlassen,
müssen Sie die Wasserzuleitungen absperren und vor Frost schützen.
Regelmäßige Besuche, die eine Benutzung sind, können genügen.
Oft etwas, weil die Wohnung nicht ständig bewohnt ist.
Dafür werden häufig bestimmte Sicherungen verlangt.
Nein.
Mit zwei Haushaltsversicherungen sind Sie oft doppelt haftpflichtversichert, ohne Mehrschutz.
Fragen Sie nach einer Lösung ohne Doppelung.
Den dauerhaft dort stehenden Hausrat deckt Ihre Polizze für den Hauptwohnsitz nicht,
denn die Außenversicherung gilt nicht für weitere Wohnsitze.
Diese Wohnung braucht eine eigene Polizze.
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