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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn ich untervermiete?

Kurz gesagt

Ja, für Ihren eigenen Wohnungsinhalt zahlt die Haushaltsversicherung meist weiter, wenn Sie untervermieten, auch für Möbel im untervermieteten Zimmer. Sachen der Untermieter sind in üblichen Bedingungen ausdrücklich nicht versichert, eine eigene Polizze gibt es ab etwa 48 Euro im Jahr. Nimmt der Untermieter mit seinem Schlüssel etwas mit, ist das kein Einbruchdiebstahl.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn ich untervermiete?

Was es kostet

Was eine eigene Haushaltsversicherung für den Untermieter kostet, nach öffentlich genannten Modellrechnungen für Österreich.

BeispielRichtwert
Kleine Wohnung mit 50 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 48 Euro im Jahr
70 Quadratmeter in Wien, Selbstbehalt bis 200 Euroetwa 72 bis 180 Euro im Jahr
Familie in Mietwohnung mit 150 Quadratmetern, ohne Selbstbehaltab etwa 180 Euro im Jahr

Stand November 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen und den ABH 2022 eines

österreichischen Versicherers.

Ihre Bedingungen können abweichen, maßgeblich ist Ihre Polizze.

Ob sich Ihre Prämie durch eine Untervermietung ändert,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und je nach Versicherer verschieden.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zimmer möbliert an einen Studenten untervermietet

Eine Mieterin in Graz vermietet ein Zimmer ihrer Dreizimmerwohnung möbliert unter. Nach einem Brand in der Küche sind ihre Sitzgarnitur, das Bett im Untermietzimmer und der Laptop des Studenten kaputt.

Sitzgarnitur der Mieterinüber ihre Haushaltsversicherung
Bett, das sie dem Studenten überlassen hatüber ihre Haushaltsversicherung
Laptop des Studentennicht über die Polizze der Mieterin
Eigene Polizze des Studentenab etwa 48 Euro im Jahr

Die Mieterin bekommt Sitzgarnitur und Bett ersetzt, soweit ihre Polizze keine Lücke hat. Den Laptop zahlt nur eine eigene Haushaltsversicherung des Studenten. Rechnung mit Richtwerten.

Was weiter versichert ist und was nicht

Die Haushaltsversicherung deckt den Wohnungsinhalt, der Ihnen, Ihrem Partner und Verwandten im gemeinsamen Haushalt gehört. In den ABH 2022 eines österreichischen Versicherers steht ausdrücklich: Sachen der Mieter, Untermieter und gegen Entgelt beherbergten Gäste sind nicht versichert.

Die Einrichtung, die Sie dem Untermieter überlassen, bleibt dagegen Ihr Wohnungsinhalt. Dieselben Bedingungen schließen die Einrichtung von Fremdenzimmern ein, außer sie werden gewerbsmäßig vermietet. Brennt es oder tritt Leitungswasser aus, zahlt Ihre Polizze also für Bett und Kasten im Zimmer des Untermieters.

SacheÜber Ihre Polizze versichert?
Ihre Möbel und Geräte in Ihren Räumenja
Einrichtung, die Sie dem Untermieter überlassenja, solange nicht gewerbsmäßig vermietet
Laptop, Kleidung, Fahrrad des Untermietersnein, eigene Polizze nötig
Ihre Sachen, die der Untermieter mit seinem Schlüssel mitnimmtnein, kein Einbruchdiebstahl
Ihre Sachen nach Einbruch eines Fremdenja, wie bisher

Diebstahl durch den Untermieter

Einbruchdiebstahl liegt nach den Bedingungen vor, wenn der Täter einbricht, einsteigt, sich einschleicht oder mit falschen Schlüsseln eindringt. Der Schlüssel, den Sie dem Untermieter gegeben haben, ist ein richtiger Schlüssel. Nimmt er Schmuck oder Bargeld mit, ist das höchstens einfacher Diebstahl, und der ist nur bis zu dem kleinen Betrag laut Polizze gedeckt, wenn überhaupt.

Lebt der Untermieter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, kann zusätzlich ein Ausschluss greifen: Schäden unter Beteiligung solcher Personen sind dort nicht versichert, außer der Raum war für ihn versperrt und er hat keinen Schlüssel dazu benutzt. Wertsachen gehören deshalb in einen versperrten Raum oder Kasten, zu dem nur Sie den Schlüssel haben.

Muss ich die Untervermietung dem Versicherer melden?

Nach § 23 VersVG dürfen Sie nach Vertragsabschluss ohne Einwilligung des Versicherers die Gefahr nicht erhöhen und müssen eine Erhöhung unverzüglich anzeigen. Ob ein Untermieter die Gefahr erhöht, hängt vom Einzelfall ab. Ein fremder Mensch mit eigenem Schlüssel spricht eher dafür.

Unterbleibt eine nötige Anzeige, kann der Versicherer nach § 25 VersVG leistungsfrei sein, außer die Gefahrerhöhung hatte auf den Schaden keinen Einfluss. Eine kurze schriftliche Mitteilung kostet nichts und schafft Klarheit, ob sich Prämie oder Umfang ändern.

Was das Mietrecht erlaubt

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kann sich der Vermieter nach § 11 MRG auf ein vertragliches Untermietverbot nur berufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die ganze Wohnung untervermieten, einen unverhältnismäßig hohen Untermietzins verlangen, danach mehr Bewohner als Wohnräume da sind oder der Untermieter den Hausfrieden stören dürfte.

Für Wohnungen bestimmter gemeinnütziger Bauvereinigungen gilt diese Regel nach § 11 Abs. 2 MRG nicht. Lesen Sie Ihren Mietvertrag und holen Sie im Zweifel die Zustimmung schriftlich ein.

Wann Sie nichts ändern müssen

Zieht Ihr Partner oder Ihre Partnerin bei Ihnen ein, ist das keine Untervermietung. Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt sind in den Bedingungen ausdrücklich mitversichert.

Übernachtet Besuch ein paar Tage gratis bei Ihnen, ändert sich nichts. Anders ist es bei Gästen gegen Entgelt: Deren Sachen sind wie die eines Untermieters nicht gedeckt, und gewerbsmäßig vermietete Zimmer fallen aus dem Schutz für die Einrichtung.

Schritt für Schritt

  1. Mietvertrag lesen und die Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen.
  2. Die Untervermietung dem Versicherer schriftlich mitteilen und Prämie und Umfang bestätigen lassen.
  3. Im Untermietvertrag festhalten, welche Einrichtung Sie überlassen.
  4. Wertsachen in einen versperrten Raum oder Kasten ohne Schlüssel für den Untermieter bringen.
  5. Vom Untermieter eine eigene Haushaltsversicherung mit Haftpflicht verlangen.

Checkliste

  • Zustimmung des Vermieters liegt vor oder ist nach § 11 MRG nicht nötig
  • Untervermietung beim Versicherer angezeigt
  • Liste der überlassenen Einrichtung im Untermietvertrag
  • Wertsachen versperrt
  • Untermieter hat eigene Haushaltsversicherung mit Haftpflicht

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Sachen des Untermieters seien mitversichert
  • Schmuck und Bargeld offen liegen lassen, obwohl der Untermieter einen Schlüssel hat
  • Die Untervermietung dem Versicherer verschweigen
  • Zimmer laufend an zahlende Gäste vermieten und das für private Nutzung halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Untermieter über meine Haushaltsversicherung mitversichert?

Nein.

Sachen von Untermietern sind in üblichen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Er braucht eine eigene Polizze.

Zahlt meine Versicherung, wenn der Untermieter mich bestiehlt?

Meist nicht.

Mit seinem richtigen Schlüssel ist das kein Einbruchdiebstahl.

Bricht er einen versperrten Raum auf, zu dem er keinen Schlüssel hat, kann das gedeckt sein.

Muss ich die Untervermietung melden?

Wenn sie die Gefahr erhöht, ja, und zwar unverzüglich nach § 23 VersVG.

Eine schriftliche Mitteilung ist in jedem Fall der sichere Weg.

Darf mein Vermieter die Untervermietung verbieten?

Im Anwendungsbereich des MRG nur aus wichtigem Grund,

etwa wenn Sie die ganze Wohnung untervermieten oder zu viel Untermietzins verlangen.

Wer zahlt, wenn der Untermieter einen Wasserschaden verursacht?

Ihre Sachen zahlt Ihre Haushaltsversicherung.

Für Schäden an anderen Wohnungen ist seine Haftpflicht zuständig,

deshalb sollte er eine eigene Polizze haben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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