Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Das hängt davon ab, ob Sie abmelden oder die Kennzeichen hinterlegen. Bei der Hinterlegung ruht der Vertrag, ab 45 Tagen entfallen Haftpflichtprämie und motorbezogene Versicherungssteuer, höchstens ein Jahr lang. Bei der Abmeldung schicken Sie die Bestätigung an den Versicherer, der Vertrag endet dann meist. Ihre Bonus-Malus-Stufe bleibt in der Regel zwölf Monate erhalten.
Gebühren und Steuerwerte für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abmeldung bei der Zulassungsstelle | 0 Euro |
| Hinterlegung der Kennzeichen | 0 Euro, Mindestdauer für die Steuerbefreiung 45 Tage |
| Motorbezogene Versicherungssteuer, 110 kW, 130 g CO2, Erstzulassung 2026 | rund 457 Euro im Jahr, etwa 38 Euro im Monat |
| Elektroauto, 100 kW, 2.000 kg | rund 495 Euro Steuer im Jahr |
Gebühren und Steuerwerte aus amtlichen und öffentlich genannten Angaben, Stand 2026. Die Haftpflichtprämie im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Wie Ihr Versicherer Prämie und Kasko während der Hinterlegung behandelt, klären wir im Einzelfall.
Rechenbeispiel
So viel bringt eine Winterpause von rund fünf Monaten.
| Motorbezogene Versicherungssteuer, 5 Monate | rund 190 Euro gespart |
| Haftpflichtprämie ohne Steuer, rund 430 Euro im Jahr | rund 180 Euro gespart |
| Gebühr für Hinterlegung und Wiederausfolgung | 0 Euro |
| Kasko mit Garagenrisiko statt voller Kasko | je nach Versicherer |
Zusammen rund 370 Euro weniger im Jahr, vorausgesetzt das Auto steht auf privatem Grund. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Bei der Hinterlegung geben Sie die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle ab. Das Auto bleibt zugelassen, der Versicherungsvertrag bleibt bestehen und ruht. Sie bekommen eine Bestätigung für den Versicherer. Nach spätestens einem Jahr müssen Sie die Tafeln abholen, sonst werden sie eingezogen.
Die Abmeldung beendet die Zulassung. Sie ist nicht dasselbe wie eine Kündigung: Schicken Sie die Abmeldebestätigung an Ihren Versicherer, damit der Vertrag endet und die Prämie abgerechnet wird. Die Tafeln können Sie oft für ein neues Auto behalten.
| Hinterlegung | Abmeldung | |
|---|---|---|
| Kosten | keine | keine |
| Dauer | höchstens ein Jahr | unbegrenzt |
| Versicherungsvertrag | ruht | endet nach Mitteilung meist |
| Prämie und Versicherungssteuer | entfallen ab 45 Tagen | entfallen ab Vertragsende |
| Passt für | Winterpause, Auslandsaufenthalt, lange Reparatur | Verkauf, Verschrottung, kein Auto mehr |
Die Haftpflicht deckt in dieser Zeit keine Fahrten. Sie dürfen das Auto ohne Tafeln nicht im Straßenverkehr bewegen und nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellen.
Bei der Kasko regelt das jeder Versicherer anders. Bei manchen endet der Schutz, bei anderen läuft gegen eine niedrigere Prämie ein Garagenrisiko weiter, das etwa Diebstahl oder Brand am Abstellplatz deckt. Fragen Sie vor der Hinterlegung nach, gerade bei einem neuen oder finanzierten Auto.
Das gesetzliche Bonus-Malus-System gibt es seit 2002 nicht mehr, die meisten Versicherer führen aber eigene Stufen. Nach einer Abmeldung bleibt Ihre Stufe in der Regel zwölf Monate erhalten. Melden Sie in dieser Zeit ein anderes Auto an, übernehmen Sie sie. Manche Versicherer gewähren bis zu 24 Monate.
Bei einer Hinterlegung bleibt der Vertrag bestehen, die Stufe also auch. Ob eine lange Ruhezeit für den nächsten Aufstieg zählt, steht in den Bedingungen Ihres Versicherers.
Die Hinterlegung lohnt sich ab etwa sechs Wochen Stillstand, weil erst ab 45 Tagen Steuer und Prämie entfallen. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung zählen dabei nicht mit.
Für ein paar Wochen Urlaub lohnt sie sich nicht. Und wer kein Auto mehr fahren will, meldet besser ab, denn nach einem Jahr Hinterlegung ist ohnehin Schluss.
Fragen und Antworten
Schicken Sie dem Versicherer die Abmeldebestätigung. Die Abmeldung allein ist keine Kündigung, der Versicherer braucht die Information, um den Vertrag zu beenden und abzurechnen.
Höchstens ein Jahr. Holen Sie die Tafeln bis dahin nicht ab, werden sie eingezogen.
Die motorbezogene Versicherungssteuer entfällt erst, wenn die Tafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind. Die Tage der Abgabe und Abholung zählen nicht mit.
Einzelne Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen lassen sich nicht stilllegen. Die Steuer zahlen Sie dort ohnehin nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuer.
Sie verfällt meist nach zwölf Monaten ohne angemeldetes Fahrzeug. Einige Versicherer geben bis zu 24 Monate Zeit.
Nur wenn Ihr Versicherer für die Ruhezeit ein Garagenrisiko oder eine Kasko weiterführt. Die Haftpflicht allein zahlt keinen Schaden am eigenen Auto.
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