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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung in Österreich kündigen?

Kurz gesagt

Einen festen Stichtag für alle gibt es in Österreich nicht. Sie kündigen schriftlich spätestens einen Monat vor dem Ende Ihres Versicherungsjahres, der sogenannten Hauptfälligkeit, die in der Polizze steht. Erhöht der Versicherer die Prämie, dürfen Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen. Auch nach einem Schadenfall ist eine Kündigung möglich.

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung in Österreich kündigen?

Was es kostet

Was ein neuer Vertrag kostet, zeigt, ob sich die Kündigung lohnt. Öffentlich genannte Beispiele für Österreich, Stand 2026, einschließlich motorbezogener Versicherungssteuer.

BeispielRichtwert
Kleinwagen mit 80 PS, nur Haftpflichtab etwa 43 Euro im Monat
Oberklasse mit 204 PS, nur Haftpflichtab etwa 58 Euro im Monat
Kleinwagen mit 80 PS, Haftpflicht und Vollkaskoab etwa 149 Euro im Monat
Unterschied zwischen günstigem und teurem Tarif bei gleichem Automehrere hundert bis rund 2.000 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Ihre Prämie hängt von Bonus-Malus-Stufe, Motorleistung, Wohnort und Selbstbehalt ab. Die Fristen folgen dem KHVG und dem VersVG; Ihre Polizze nennt die Hauptfälligkeit.

Rechenbeispiel

Hauptfälligkeit am 15. März

Ihr Auto ist seit einem 15. März versichert. Sie wollen zum nächsten Termin wechseln.

Ende des Versicherungsjahres15. März
Kündigung muss eingelangt sein bis15. Februar
Prämienerhöhung mitgeteilt am 10. FebruarKündigung zusätzlich bis 10. März möglich

Verpassen Sie den 15. Februar, bleibt Ihnen nur ein Anlass wie eine Prämienerhöhung oder ein Schaden. Sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr.

Die Hauptfälligkeit statt eines Stichtags

Anders als in Deutschland laufen die meisten Kfz-Verträge in Österreich nicht nach dem Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr beginnt meist mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen oder das Auto angemeldet haben. Diesen Tag finden Sie in der Polizze als Hauptfälligkeit.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vorher kündigen. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt.

AnlassFrist
Ende des VersicherungsjahresEingang spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit
Prämienerhöhungbinnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung
Schadenfallbinnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung
Gebrauchtwagen mit übernommenem Vertragbinnen eines Monats ab dem Erwerb
Abmeldung des AutosVertrag endet, zu viel bezahlte Prämie wird anteilig erstattet

Kündigen nach einer Prämienerhöhung

Erhöht der Versicherer die Haftpflichtprämie, räumt Ihnen das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz ein Kündigungsrecht von einem Monat ab der Mitteilung ein. Die Kündigung wirkt frühestens mit dem Tag der Erhöhung.

Bei der jährlichen Indexanpassung können Sie in der Regel nur die Haftpflicht kündigen, die Kasko nicht. Erhöht der Versicherer die Prämie unabhängig vom Index, dürfen Sie meist beide Teile kündigen. Lesen Sie die Mitteilung genau, denn die Frist läuft ab Zugang.

Reihenfolge beim Wechsel

Holen Sie zuerst Angebote ein und fragen Sie beim bisherigen Versicherer Ihre Bonus-Malus-Stufe ab. Erst wenn der neue Vertrag zur Hauptfälligkeit fest zugesagt ist, schicken Sie die Kündigung.

Kündigen Sie unterjährig, etwa nach einem Schaden, zahlen Sie nur für die Zeit, in der Sie versichert waren. Für Verträge unter einem Jahr kann allerdings ein Kurztarif gelten, der teurer ist als die Jahresprämie.

Schritt für Schritt

  1. Hauptfälligkeit in der Polizze nachsehen.
  2. Bonus-Malus-Stufe beim bisherigen Versicherer schriftlich anfragen.
  3. Angebote mit gleichem Umfang und Selbstbehalt vergleichen.
  4. Neuen Vertrag zur Hauptfälligkeit fix machen.
  5. Kündigung so schicken, dass sie einen Monat vorher einlangt, und die Bestätigung aufheben.

Checkliste

  • Hauptfälligkeit bekannt
  • Eingang der Kündigung belegbar
  • Neuer Vertrag beginnt am selben Tag
  • Bonus-Malus-Stufe schriftlich vorliegend
  • Kasko und Haftpflicht getrennt geprüft

Häufige Fehler

  • Den deutschen Stichtag 30. November für Österreich annehmen
  • Die Kündigung am letzten Tag absenden statt einlangen lassen
  • Nach einer Indexanpassung auch die Kasko kündigen wollen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Kfz-Versicherung monatlich kündigen?

Nein. Auch bei monatlicher Zahlung gilt das Versicherungsjahr. Unterjährig geht es nur mit einem Anlass wie Prämienerhöhung, Schaden oder Abmeldung.

Reicht eine E-Mail?

Viele Versicherer akzeptieren sie. Wichtig ist, dass Sie den Eingang belegen können, etwa mit einer Bestätigung.

Was passiert beim Verkauf des Autos?

Bleibt das Kennzeichen am Auto, geht der Vertrag auf den Käufer über. Er kann ihn binnen eines Monats kündigen. Melden Sie den Verkauf Ihrem Versicherer.

Verliere ich meine Bonus-Malus-Stufe?

Nein. Lassen Sie sich die Stufe bestätigen, der neue Versicherer berücksichtigt sie bei der Prämie.

Kann der Versicherer mir kündigen?

Ja, ebenfalls zum Ende des Versicherungsjahres oder nach einem Schaden. Bei offener Folgeprämie nach Mahnung auch früher.

Quellen

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