Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Einen festen Stichtag für alle gibt es in Österreich nicht. Sie kündigen schriftlich spätestens einen Monat vor dem Ende Ihres Versicherungsjahres, der sogenannten Hauptfälligkeit, die in der Polizze steht. Erhöht der Versicherer die Prämie, dürfen Sie binnen eines Monats ab der Mitteilung kündigen. Auch nach einem Schadenfall ist eine Kündigung möglich.
Was ein neuer Vertrag kostet, zeigt, ob sich die Kündigung lohnt. Öffentlich genannte Beispiele für Österreich, Stand 2026, einschließlich motorbezogener Versicherungssteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kleinwagen mit 80 PS, nur Haftpflicht | ab etwa 43 Euro im Monat |
| Oberklasse mit 204 PS, nur Haftpflicht | ab etwa 58 Euro im Monat |
| Kleinwagen mit 80 PS, Haftpflicht und Vollkasko | ab etwa 149 Euro im Monat |
| Unterschied zwischen günstigem und teurem Tarif bei gleichem Auto | mehrere hundert bis rund 2.000 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Ihre Prämie hängt von Bonus-Malus-Stufe, Motorleistung, Wohnort und Selbstbehalt ab. Die Fristen folgen dem KHVG und dem VersVG; Ihre Polizze nennt die Hauptfälligkeit.
Rechenbeispiel
Ihr Auto ist seit einem 15. März versichert. Sie wollen zum nächsten Termin wechseln.
| Ende des Versicherungsjahres | 15. März |
| Kündigung muss eingelangt sein bis | 15. Februar |
| Prämienerhöhung mitgeteilt am 10. Februar | Kündigung zusätzlich bis 10. März möglich |
Verpassen Sie den 15. Februar, bleibt Ihnen nur ein Anlass wie eine Prämienerhöhung oder ein Schaden. Sonst läuft der Vertrag ein weiteres Jahr.
Anders als in Deutschland laufen die meisten Kfz-Verträge in Österreich nicht nach dem Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr beginnt meist mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen oder das Auto angemeldet haben. Diesen Tag finden Sie in der Polizze als Hauptfälligkeit.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vorher kündigen. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt.
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | Eingang spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit |
| Prämienerhöhung | binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung |
| Schadenfall | binnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung |
| Gebrauchtwagen mit übernommenem Vertrag | binnen eines Monats ab dem Erwerb |
| Abmeldung des Autos | Vertrag endet, zu viel bezahlte Prämie wird anteilig erstattet |
Erhöht der Versicherer die Haftpflichtprämie, räumt Ihnen das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz ein Kündigungsrecht von einem Monat ab der Mitteilung ein. Die Kündigung wirkt frühestens mit dem Tag der Erhöhung.
Bei der jährlichen Indexanpassung können Sie in der Regel nur die Haftpflicht kündigen, die Kasko nicht. Erhöht der Versicherer die Prämie unabhängig vom Index, dürfen Sie meist beide Teile kündigen. Lesen Sie die Mitteilung genau, denn die Frist läuft ab Zugang.
Holen Sie zuerst Angebote ein und fragen Sie beim bisherigen Versicherer Ihre Bonus-Malus-Stufe ab. Erst wenn der neue Vertrag zur Hauptfälligkeit fest zugesagt ist, schicken Sie die Kündigung.
Kündigen Sie unterjährig, etwa nach einem Schaden, zahlen Sie nur für die Zeit, in der Sie versichert waren. Für Verträge unter einem Jahr kann allerdings ein Kurztarif gelten, der teurer ist als die Jahresprämie.
Fragen und Antworten
Nein. Auch bei monatlicher Zahlung gilt das Versicherungsjahr. Unterjährig geht es nur mit einem Anlass wie Prämienerhöhung, Schaden oder Abmeldung.
Viele Versicherer akzeptieren sie. Wichtig ist, dass Sie den Eingang belegen können, etwa mit einer Bestätigung.
Bleibt das Kennzeichen am Auto, geht der Vertrag auf den Käufer über. Er kann ihn binnen eines Monats kündigen. Melden Sie den Verkauf Ihrem Versicherer.
Nein. Lassen Sie sich die Stufe bestätigen, der neue Versicherer berücksichtigt sie bei der Prämie.
Ja, ebenfalls zum Ende des Versicherungsjahres oder nach einem Schaden. Bei offener Folgeprämie nach Mahnung auch früher.
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