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Wann zahlt die Reisestornoversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Die Stornoversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können: vor allem unerwartete schwere Krankheit, Unfall oder Tod von Ihnen oder nahen Angehörigen, dazu unverschuldeter Jobverlust oder ein großer Schaden an Ihrer Wohnung. Häufig bleibt ein Selbstbehalt von 20 Prozent. Abschließen sollten Sie binnen weniger Tage nach der Buchung.

Wann zahlt die Reisestornoversicherung in Österreich?

Was es kostet

Richtwerte aus öffentlich genannten Vergleichen für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einzelperson, 10 Tage Europa, Reisepreis 1.250 Euro, Reiseschutz mit Stornoetwa 32 bis 162 Euro
Familie mit zwei Kindern, 14 Tage, Reisepreis 3.500 Euroetwa 90 bis 278 Euro
Reine Stornoversicherung ohne Selbstbehalt, Reise bis 100 Euroab etwa 10 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Vergleichen. Ob Selbstbehalt, welche Gründe und welche Abschlussfrist gelten, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Rechenbeispiel

Pauschalreise für zwei, 3.000 Euro, Beinbruch zwei Wochen vor Abreise

Die Reisebedingungen sehen zu diesem Zeitpunkt eine Stornogebühr von 50 Prozent vor.

Stornogebühr1.500 Euro
Selbstbehalt 20 Prozent300 Euro
Erstattung durch die Versicherung1.200 Euro

Sie tragen 300 Euro statt 1.500 Euro. Mit einem Tarif ohne Selbstbehalt wären es 0 Euro.

Welche Gründe versichert sind

Versichert sind Ereignisse, die unerwartet eintreten und Ihnen die Reise unmöglich oder unzumutbar machen. Die Liste steht in den Bedingungen, und nur was dort steht, zählt.

Neben Krankheit, Unfall und Tod nennen viele Tarife Schwangerschaft, Jobverlust, Einberufung zum Präsenzdienst, eine nicht bestandene Abschlussprüfung, Scheidung oder den Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer oder Unwetter. Bessere Tarife decken auch die Erkrankung eines Haustiers oder die Verschlechterung einer bekannten Krankheit.

GrundTypische Regel
Unerwartete schwere Erkrankungversichert, mit ärztlichem Attest
Unfall oder Tod eines nahen Angehörigenversichert
Unverschuldeter Jobverlustin den meisten Tarifen versichert
Großer Schaden an der Wohnungversichert, wenn Ihre Anwesenheit nötig ist
Bekannte Vorerkrankung verschlechtert sichnur in besseren Tarifen
Sie haben einfach keine Lust mehrnie versichert

Wann die Versicherung nicht zahlt

Kein Geld gibt es, wenn der Grund beim Abschluss schon bekannt war, etwa eine geplante Operation. Auch eine Reisewarnung, die bei der Buchung bereits bestand, ist meist ausgeschlossen.

Wer die Versicherung später abschließt als erlaubt, hat eine Wartezeit, in der kein Storno gedeckt ist. Und wer zu spät storniert, bekommt nur die Gebühr, die bei sofortiger Stornierung angefallen wäre.

So rechnet der Versicherer ab

Die Stornogebühr richtet sich nach den Reisebedingungen. Bei Pauschalreisen steigt sie, je näher der Abreisetag rückt, bei Charterflügen etwa von 10 Prozent bis zu 85 Prozent kurz vor Abreise.

Von der Gebühr zieht der Versicherer den Selbstbehalt ab. Bei 20 Prozent Selbstbehalt bekommen Sie 80 Prozent zurück, oft mit einem Mindestbetrag je Person. Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen aber voll.

Schritt für Schritt

  1. Stornoversicherung binnen drei Tagen nach der Buchung abschließen.
  2. Bei einem Grund sofort stornieren, nicht abwarten.
  3. Ärztliches Attest oder anderen Nachweis besorgen.
  4. Buchung, Stornorechnung und Nachweis beim Versicherer einreichen.

Checkliste

  • Abschluss rechtzeitig nach der Buchung
  • Versicherungssumme deckt den vollen Reisepreis
  • Vorerkrankungen geklärt
  • Selbstbehalt bekannt
  • Mitreisende Angehörige sind namentlich erfasst

Häufige Fehler

  • Mit der Stornierung warten, bis es besser wird, und so eine höhere Gebühr auslösen
  • Eine bekannte Krankheit verschweigen
  • Die Versicherung erst Wochen nach der Buchung abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung bei Corona?

Viele Tarife behandeln eine Erkrankung an COVID-19 wie jede andere schwere Krankheit. Angst vor Ansteckung ist kein Grund.

Muss ich ein Attest vorlegen?

Ja, bei Krankheit oder Unfall ist ein ärztliches Attest mit Diagnose üblich.

Zahlt sie, wenn mein Hund krank wird?

Nur in Tarifen, die das ausdrücklich nennen.

Ist eine Kreditkarte genug?

Manchmal. Prüfen Sie Summe, Gründe und Selbstbehalt, bei manchen Karten bleiben 20 Prozent bei Ihnen.

Was ist mit einem Abbruch unterwegs?

Den deckt nur ein Tarif mit Reiseabbruch. Die reine Stornoversicherung endet mit Reiseantritt.

Quellen

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