Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich aus Österreich?
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Kurz gesagt
Die Stornoversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können: vor allem unerwartete schwere Krankheit, Unfall oder Tod von Ihnen oder nahen Angehörigen, dazu unverschuldeter Jobverlust oder ein großer Schaden an Ihrer Wohnung. Häufig bleibt ein Selbstbehalt von 20 Prozent. Abschließen sollten Sie binnen weniger Tage nach der Buchung.
Richtwerte aus öffentlich genannten Vergleichen für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einzelperson, 10 Tage Europa, Reisepreis 1.250 Euro, Reiseschutz mit Storno | etwa 32 bis 162 Euro |
| Familie mit zwei Kindern, 14 Tage, Reisepreis 3.500 Euro | etwa 90 bis 278 Euro |
| Reine Stornoversicherung ohne Selbstbehalt, Reise bis 100 Euro | ab etwa 10 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Vergleichen. Ob Selbstbehalt, welche Gründe und welche Abschlussfrist gelten, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Rechenbeispiel
Die Reisebedingungen sehen zu diesem Zeitpunkt eine Stornogebühr von 50 Prozent vor.
| Stornogebühr | 1.500 Euro |
| Selbstbehalt 20 Prozent | 300 Euro |
| Erstattung durch die Versicherung | 1.200 Euro |
Sie tragen 300 Euro statt 1.500 Euro. Mit einem Tarif ohne Selbstbehalt wären es 0 Euro.
Versichert sind Ereignisse, die unerwartet eintreten und Ihnen die Reise unmöglich oder unzumutbar machen. Die Liste steht in den Bedingungen, und nur was dort steht, zählt.
Neben Krankheit, Unfall und Tod nennen viele Tarife Schwangerschaft, Jobverlust, Einberufung zum Präsenzdienst, eine nicht bestandene Abschlussprüfung, Scheidung oder den Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer oder Unwetter. Bessere Tarife decken auch die Erkrankung eines Haustiers oder die Verschlechterung einer bekannten Krankheit.
| Grund | Typische Regel |
|---|---|
| Unerwartete schwere Erkrankung | versichert, mit ärztlichem Attest |
| Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen | versichert |
| Unverschuldeter Jobverlust | in den meisten Tarifen versichert |
| Großer Schaden an der Wohnung | versichert, wenn Ihre Anwesenheit nötig ist |
| Bekannte Vorerkrankung verschlechtert sich | nur in besseren Tarifen |
| Sie haben einfach keine Lust mehr | nie versichert |
Kein Geld gibt es, wenn der Grund beim Abschluss schon bekannt war, etwa eine geplante Operation. Auch eine Reisewarnung, die bei der Buchung bereits bestand, ist meist ausgeschlossen.
Wer die Versicherung später abschließt als erlaubt, hat eine Wartezeit, in der kein Storno gedeckt ist. Und wer zu spät storniert, bekommt nur die Gebühr, die bei sofortiger Stornierung angefallen wäre.
Die Stornogebühr richtet sich nach den Reisebedingungen. Bei Pauschalreisen steigt sie, je näher der Abreisetag rückt, bei Charterflügen etwa von 10 Prozent bis zu 85 Prozent kurz vor Abreise.
Von der Gebühr zieht der Versicherer den Selbstbehalt ab. Bei 20 Prozent Selbstbehalt bekommen Sie 80 Prozent zurück, oft mit einem Mindestbetrag je Person. Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen aber voll.
Fragen und Antworten
Viele Tarife behandeln eine Erkrankung an COVID-19 wie jede andere schwere Krankheit. Angst vor Ansteckung ist kein Grund.
Ja, bei Krankheit oder Unfall ist ein ärztliches Attest mit Diagnose üblich.
Nur in Tarifen, die das ausdrücklich nennen.
Manchmal. Prüfen Sie Summe, Gründe und Selbstbehalt, bei manchen Karten bleiben 20 Prozent bei Ihnen.
Den deckt nur ein Tarif mit Reiseabbruch. Die reine Stornoversicherung endet mit Reiseantritt.
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