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Kann ich mir den Unfallschaden in Österreich auszahlen lassen, statt das Auto zu reparieren?

Kurz gesagt

Kann ich mir den Unfallschaden in Österreich auszahlen lassen, statt das Auto zu reparieren? Ja. Die Haftpflicht des Gegners schuldet die nötigen Reparaturkosten auch ohne Reparatur, nach dem OGH samt 20 Prozent Umsatzsteuer. Steht fest, dass Sie nicht reparieren, etwa weil Sie verkaufen, gibt es höchstens die objektive Wertminderung. Die Kasko zahlt ohne Rechnung meist nur beim Verkauf.

Kann ich mir den Unfallschaden in Österreich auszahlen lassen, statt das Auto zu reparieren?

Was es kostet

Rechenwerte rund um die fiktive Abrechnung in Österreich, Stand November 2026.

BeispielRichtwert
Umsatzsteuer, Normalsteuersatz20 Prozent, nach OGH auch bei fiktiver Abrechnung
Werkstattstunde Mechaniker, Reparatur, Wiener Fachwerkstätten 2026etwa 150 bis 338 Euro
Werkstattstunde Spengler und Lackierer, Wien 2026etwa 199 bis 333 Euro
Selbstbeteiligung in der Kasko, wählbare Varianten eines Autofahrerclubs390, 590 oder 890 Euro

Stand November 2026.

Rechtslage nach den verlinkten Rechtssätzen des OGH,

Stundensätze aus dem Preismonitor der Arbeiterkammer Wien vom März 2026.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommen, ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Sieben Jahre alter Kompaktwagen, Heckschaden, Gegner allein schuld

Das Gutachten nennt 3.000 Euro netto für die Reparatur. Das Auto war vorher 12.000 Euro wert, beschädigt noch 9.800 Euro. Die Beträge sind zur Veranschaulichung angenommen.

Reparaturkosten netto laut Gutachten3.000 Euro
Umsatzsteuer 20 Prozent600 Euro
Weg 1: Sie fahren mit dem Schaden weiter3.600 Euro
Weg 2: Sie verkaufen das Auto unrepariert, Wertminderung 12.000 minus 9.800 Euro2.200 Euro
Weg 3: Firmenwagen mit Vorsteuerabzug3.000 Euro, die Umsatzsteuer geht zurück

Wer das Auto behält, bekommt 3.600 Euro samt Umsatzsteuer. Wer unrepariert verkauft, bekommt hier nur 2.200 Euro, weil die Wertminderung die Obergrenze bildet.

Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall

Wer Ihr Auto beschädigt, muss den Schaden ersetzen. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs stehen Ihnen die angemessenen Reparaturkosten zu, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie Sie reparieren lassen. Sie können also mit der Delle weiterfahren, selbst reparieren oder in eine Werkstatt Ihrer Wahl gehen.

Grundlage ist ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag. Die Kfz-Haftpflicht des Gegners schickt oft einen eigenen Sachverständigen. Lesen Sie dessen Zahlen genau, bevor Sie zustimmen.

WegWas Sie bekommenUmsatzsteuer
Reparatur in der Werkstatt mit Rechnungdie angemessenen Kosten laut Rechnungja
Auszahlung, Sie fahren mit dem Schaden weiterReparaturkosten laut Gutachtenja, nach OGH auch ohne Reparatur
Auszahlung, das Auto wird unrepariert verkaufthöchstens die objektive Wertminderungnur soweit in der Wertminderung enthalten
Firmenwagen mit VorsteuerabzugReparaturkosten laut Gutachtenmuss zurückgezahlt werden
Eigene Kasko ohne Reparaturnur bei Verkauf im beschädigten Zustand die voraussichtlichen Kostenje nach Bedingungen

Die Umsatzsteuer: hier anders als in Deutschland

Der OGH sieht die Umsatzsteuer als Teil des Preises, den eine Reparatur kostet. Er spricht sie deshalb auch dann zu, wenn die Reparatur tatsächlich unterbleibt. Bei 20 Prozent Normalsteuersatz macht das bei einem Gutachten über 3.000 Euro netto 600 Euro aus.

In Deutschland gilt das Gegenteil: Dort gehört die Umsatzsteuer nur zum Ersatz, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wer im Internet deutsche Ratgeber liest, rechnet also für Österreich zu niedrig.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, etwa mit einem Firmenwagen, müssen Sie die in den Reparaturkosten enthaltene Umsatzsteuer dem Schädiger zurückerstatten, unabhängig davon, ob Sie reparieren.

Die Grenze: wenn feststeht, dass nicht repariert wird

Fiktive Reparaturkosten gibt es nicht in jeder Höhe. Liegen sie über der objektiven Wertminderung und steht fest, dass Sie nicht reparieren, bekommen Sie nur diese Wertminderung. Gemeint ist der Unterschied zwischen dem Wert des Autos ohne Schaden und mit Schaden.

Der OGH begründet das so: Sonst würde der Geschädigte am Unfall verdienen. Typischer Fall ist der Verkauf des unreparierten Autos. Wer verkauft, sollte deshalb vorher klären, ob die Wertminderung niedriger ist als die Reparaturkosten. Ist sie höher als die Reparaturkosten, gibt es dagegen kein Wahlrecht zur höheren Wertminderung.

Auszahlung bei der eigenen Kasko

Haben Sie den Schaden selbst verursacht, zahlt nur Ihre Kasko. In einem veröffentlichten österreichischen Bedingungswerk (AKB 2023) zahlt der Versicherer bei einem Teilschaden die Kosten der Reparatur gegen Rechnung. Verkaufen Sie das Auto im beschädigten Zustand, gibt es die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung.

Wertminderung, Nutzungsausfall und Ersatzwagen ersetzt die Kasko nach diesem Bedingungswerk nicht. Den Selbstbehalt tragen Sie in jedem Fall.

Wann Sie besser reparieren

Betrifft der Schaden Lenkung, Bremsen, Achse oder Licht, muss das Auto ohnehin in Ordnung gebracht werden. Bei Leasing und Kredit verlangt der Vertrag meist eine fachgerechte Reparatur, sonst droht bei der Rückgabe ein Abzug.

Auch wer verkaufen will, rechnet nüchtern: Ohne Reparatur ist die objektive Wertminderung die Obergrenze, mit Reparatur und Rechnung gibt es die tatsächlichen Kosten.

Schritt für Schritt

  1. Gutachten oder Kostenvoranschlag einholen und die Rechnung des Sachverständigen der Gegenseite prüfen.
  2. Entscheiden, ob Sie das Auto behalten, reparieren oder verkaufen wollen.
  3. Beim Verkauf vorher den Wert vor und nach dem Unfall schätzen lassen.
  4. Mit Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer gleich herausrechnen.
  5. Der Haftpflicht des Gegners schriftlich mitteilen, dass Sie nach Gutachten abrechnen.

Checkliste

  • Schuldfrage geklärt oder Haftungsquote bekannt
  • Gutachten mit Stundensätzen einer Fachwerkstatt in Ihrer Gegend
  • Umsatzsteuer im geforderten Betrag enthalten, sofern kein Vorsteuerabzug
  • Verkaufspläne gegen die objektive Wertminderung gerechnet
  • Leasing- oder Kreditvertrag auf Reparaturpflicht gelesen
  • Sicherheitsrelevante Teile trotzdem instand gesetzt

Häufige Fehler

  • Nach deutschen Ratgebern nur den Nettobetrag verlangen
  • Unrepariert verkaufen und trotzdem die vollen Reparaturkosten fordern
  • Beim Firmenwagen die Umsatzsteuer behalten
  • Bei der Kasko ohne Rechnung und ohne Verkauf Geld erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich die Umsatzsteuer, obwohl ich nicht repariere?

Nach der Rechtsprechung des OGH ja, sie ist Teil der Reparaturkosten.

Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss sie zurückzahlen.

Darf ich das Geld behalten und selbst reparieren?

Ja.

Was Sie günstiger schaffen, bleibt bei Ihnen, solange Sie das Auto behalten.

Was gilt, wenn ich das Auto unrepariert verkaufe?

Dann gibt es höchstens die objektive Wertminderung,

also den Unterschied zwischen dem Wert vor und nach dem Unfall.

Gilt das auch bei Teilschuld?

Ja, aber Sie bekommen nur den Anteil, für den der Gegner haftet.

Zahlt die Kasko ohne Rechnung?

In einem veröffentlichten Bedingungswerk nur, wenn Sie das Auto im beschädigten Zustand verkaufen.

Sonst zahlt sie gegen Reparaturrechnung.

Wird mein Bonus-Malus belastet?

Zahlt die Haftpflicht des Gegners, ist Ihr Vertrag nicht betroffen.

Quellen

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