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Kann ich mir einen Kaskoschaden auszahlen lassen statt reparieren?

Kurz gesagt

Kann man in Österreich einen Kaskoschaden auszahlen lassen statt reparieren? Nur eingeschränkt. Nach gängigen Bedingungen zahlt die Kasko einen Teilschaden gegen Reparaturrechnung. Ohne Reparatur gibt es Geld meist nur, wenn Sie das Auto beschädigt verkaufen, dann die voraussichtlichen Reparaturkosten. Auf eine Rechnung kommen 20 Prozent Umsatzsteuer. Fragen Sie vor der Entscheidung, was Ihr Vertrag erlaubt.

Kann ich mir einen Kaskoschaden auszahlen lassen statt reparieren?

Was es kostet

Rechenwerte nach veröffentlichten österreichischen Kaskobedingungen und dem Steuersatz, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Werkstattrechnung 3.600 Euro bruttodavon 600 Euro Umsatzsteuer bei 20 Prozent
Teilschaden, Auto bleibt unrepariert und wird nicht verkauftnach diesen Bedingungen 0 Euro
Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Wrack 2.500 Euro, Selbstbehalt 400 Euro7.100 Euro von der Kasko, dazu 2.500 Euro aus dem Wrack

Rechenbeispiele und Selbstbehalt sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Regeln aus den AKB 2023 eines österreichischen Versicherers; andere Polizzen können abweichen,

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Kombi, Parkschaden an der Seite, selbst verursacht, Vollkasko mit 400 Euro Selbstbehalt

Der Kostenvoranschlag nennt 3.600 Euro brutto. Sie überlegen, nicht zu reparieren.

Reparatur mit Rechnung, Kasko zahlt3.200 Euro (3.600 minus 400)
Keine Reparatur, Auto bleibt bei Ihnennach diesen Bedingungen nichts
Verkauf im beschädigten Zustandvoraussichtliche Reparaturkosten minus Selbstbehalt
Abschlag des Käufers für den Schadenfrei verhandelt

Wer behalten will, repariert besser. Wer verkaufen will, sollte vorher klären, ob brutto oder netto bezahlt wird.

Was österreichische Kaskobedingungen vorsehen

Anders als die deutschen Musterbedingungen sind viele österreichische Kaskobedingungen auf die Reparatur ausgerichtet. In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKB 2023) eines österreichischen Versicherungsvereins heißt es: Bei einem Teilschaden zahlt der Versicherer die Kosten der vorgenommenen Reparatur nach Vorlage einer Rechnung.

Ohne Reparatur zahlt er dort nur in einem Fall: wenn Sie das Fahrzeug im beschädigten Zustand verkaufen. Dann gibt es die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung. Andere Versicherer formulieren anders, manche zahlen auch auf Gutachtenbasis. Entscheidend ist der Text in Ihrer Polizze.

LageWas die Kasko nach diesen Bedingungen zahlt
Reparatur in der WerkstattKosten laut Rechnung, abzüglich Selbstbehalt
Keine Reparatur, Auto bleibt bei Ihnennach diesen Bedingungen nichts für den Teilschaden
Auto beschädigt verkauftvoraussichtliche Kosten der Wiederherstellung
TotalschadenWiederbeschaffungswert minus Wert des Wracks
Wertminderung, Nutzungsausfall, Leihwagennichts

Totalschaden: hier gibt es Geld statt Reparatur

Ein Totalschaden liegt nach diesen Bedingungen vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten plus Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann zahlt die Kasko, was ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Zustand kostet. Das Wrack bleibt bei Ihnen, sein Wert wird abgezogen.

Den Erlös aus dem Wrackverkauf behalten Sie. Rechnen Sie also beides zusammen, bevor Sie einem Verkauf zustimmen.

Umsatzsteuer

Der Normalsatz der Umsatzsteuer liegt in Österreich bei 20 Prozent. Wird repariert, steht er auf der Rechnung, und die Kasko ersetzt die Rechnung. Ob ein Versicherer bei einem Verkauf ohne Reparatur Brutto- oder Nettokosten ansetzt, regeln die Bedingungen nicht einheitlich. Lassen Sie sich das vor dem Verkauf schriftlich bestätigen.

Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, etwa mit einem Firmenfahrzeug, rechnen Sie ohnehin netto.

Leasing und Kredit

Ist das Auto geleast oder finanziert, gehört es meist der Leasingfirma oder dient der Bank als Sicherheit. Prüfen Sie, ob Ihre Polizze zugunsten der Bank oder Leasingfirma vinkuliert ist. Dann fragen Sie dort vor jeder Auszahlung und vor jedem Verkauf.

Leasingverträge verlangen meist, dass Schäden fachgerecht repariert werden. Ein unreparierter Schaden wird sonst bei der Rückgabe abgerechnet.

Wann ohne Reparatur trotzdem sinnvoll ist

Wenn Sie das Auto ohnehin verkaufen wollen, kann der Verkauf im beschädigten Zustand aufgehen: Sie erhalten die voraussichtlichen Reparaturkosten und sparen sich die Werkstatt. Der Käufer zahlt dafür weniger.

Kleine Schäden zahlen Sie besser selbst, wenn sie unter oder knapp über dem Selbstbehalt liegen. Fragen Sie vorab, ob ein Kaskoschaden Ihren Kaskobonus verändert.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort melden und Kostenvoranschlag oder Sachverständigen abstimmen.
  2. In der Polizze den Artikel zur Versicherungsleistung bei Teilschaden lesen.
  3. Bei Leasing oder Kredit die Zustimmung der Leasingfirma oder Bank einholen.
  4. Vor einem Verkauf schriftlich klären, wie viel und ob mit Umsatzsteuer gezahlt wird.
  5. Erst danach reparieren lassen oder verkaufen.

Checkliste

  • Regel für Teilschaden ohne Reparatur in der Polizze gefunden
  • Selbstbehalt und Kaskobonus geklärt
  • Vinkulierung zugunsten einer Bank geprüft
  • Umsatzsteuer bei Verkauf schriftlich bestätigt
  • Wrackwert bei Totalschaden mit eigenen Angeboten verglichen

Häufige Fehler

  • Mit der deutschen fiktiven Abrechnung rechnen
  • Auto verkaufen, bevor der Versicherer den Schaden besichtigt hat
  • Bei Leasing ohne Zustimmung handeln
  • Wertminderung oder Leihwagen von der eigenen Kasko erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich mir einen Kaskoschaden auszahlen lassen statt reparieren?

Bei einem Totalschaden ja.

Bei einem Teilschaden zahlen viele Bedingungen nur gegen Reparaturrechnung oder bei Verkauf im

beschädigten Zustand.

Darf ich selbst reparieren?

Dann fehlt meist die Werkstattrechnung.

Fragen Sie vorher, ob Ihr Versicherer Teilerechnungen oder einen Pauschalbetrag akzeptiert.

Wer bekommt das Wrack bei einem Totalschaden?

Nach diesen Bedingungen bleibt es bei Ihnen, sein Wert wird von der Leistung abgezogen.

Gibt es einen Abzug neu für alt?

Bei Pkw und Kombi nach diesen Bedingungen nicht.

Bei anderen Fahrzeugen schon, in den ersten drei Jahren aber nur bei Reifen, Batterie und Lack.

Und wenn ein anderer schuld war?

Dann wenden Sie sich an dessen Haftpflichtversicherung.

Ihre Kasko brauchen Sie dafür in der Regel nicht.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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