Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
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Kurz gesagt
Ja, wenn der Baustein Arbeitsrecht eingeschlossen ist und die Wartezeit abgelaufen war, bevor der Streit begann. Sie ist im Arbeitsrechtsschutz meist drei bis sechs Monate lang. Wichtiger als die Police ist die Frist: Eine Kündigung müssen Sie in der Regel binnen zwei Wochen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten, sonst bleibt sie bestehen.
Prämien aus einem veröffentlichten Vergleich der Arbeiterkammer und aus öffentlich genannten Modellrechnungen für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familie, umfassender Rechtsschutz mit Kfz und Privat, 12 verglichene Produkte | etwa 233 bis 484 Euro im Jahr |
| Einzelperson, Basisschutz ohne Kfz | ab etwa 6 Euro im Monat |
| Üblicher Bereich für ein Paket mit Arbeitsrecht | etwa 15 bis 40 Euro im Monat |
| Selbstbehalt von 150 auf 500 Euro erhöhen | etwa 10 bis 25 Prozent weniger Prämie |
| Versicherungssummen im Vergleich der Arbeiterkammer | etwa 140.000 bis 400.000 Euro, zwei Produkte ohne Grenze |
| Eigener Anwalt in einem Anfechtungsverfahren vor dem Erstgericht | Richtwert etwa 2.000 bis 4.000 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus einem veröffentlichten Vergleich der Arbeiterkammer und aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Die Anwaltskosten im Anfechtungsverfahren und die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, denn sie hängen vom Streitwert, vom Aufwand und von der Kanzlei ab. Ihre Prämie hängt von Alter, Beruf, Wohnort, Selbstbehalt und Bausteinen ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So rechnet sich eine Kündigungsanfechtung vor dem Erstgericht, mit und ohne Polizze.
| Bruttomonatsgehalt | 3.000 Euro |
| Prämie für ein Paket mit Arbeitsrecht | etwa 20 Euro im Monat, rund 240 Euro im Jahr |
| Eigener Anwalt im Anfechtungsverfahren | Richtwert etwa 2.000 bis 4.000 Euro |
| Kostenersatz bei Erfolg vor dem Erstgericht | keiner |
| Pauschalgebühr des Gerichts | nach dem Streitwert, vom Kläger im Voraus zu zahlen |
| Mit Polizze selbst zu zahlen | nur der Selbstbehalt, meist 150 bis 500 Euro |
Ohne Polizze tragen Sie die Anwaltskosten selbst, auch wenn Sie gewinnen. Mit Polizze bleibt der Selbstbehalt. Wer über die Arbeiterkammer vertreten wird, zahlt für dieses Verfahren nichts extra. Zahlen sind Richtwerte.
Die wichtigste Zahl dieser Seite ist die Anfechtungsfrist. Besteht kein Betriebsrat oder hat er keine Stellungnahme abgegeben, können Sie die Kündigung binnen zwei Wochen nach ihrem Zugang selbst beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Das regelt § 105 Arbeitsverfassungsgesetz.
Hat der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich widersprochen, kann er selbst binnen einer Woche anfechten. Erst wenn diese Woche ungenutzt verstreicht, läuft für Sie eine eigene Frist von zwei Wochen. Wer das falsch rechnet, verliert das Recht zur Anfechtung. Fragen Sie deshalb am Tag der Kündigung bei der Arbeiterkammer oder einer Kanzlei nach, welche Frist in Ihrem Betrieb gilt.
Im Arbeits- und Vertragsrechtsschutz gilt üblicherweise eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten. Fälle, deren Ursache in diese Zeit fällt, sind nicht gedeckt. Für Erb- und Familienrecht sind es in manchen Bedingungen bis zu zwölf Monate.
Entscheidend ist nicht der Tag, an dem Sie zum Anwalt gehen, sondern der Anlassfall, also der erste Verstoß. Wer nach dem Personalgespräch über die Trennung noch schnell eine Polizze abschließt, bekommt für diese Kündigung nichts. Versicherer prüfen das bei Arbeitsrechtsfällen genau und fragen nach Vorgesprächen, Verwarnungen und Aktennotizen.
Gedeckt sind Beratung, die Anfechtung der Kündigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht, ein Verfahren über offene Ansprüche wie Überstunden oder Urlaubsersatzleistung, ein Vergleich und in der Regel auch die höhere Instanz.
Nicht gedeckt ist, was keinen Anlass im Arbeitsverhältnis hat oder zu früh begann. Eine einvernehmliche Auflösung ohne vorherige Kündigung fällt je nach Tarif nur unter die Beratung. Ein Streit allein um die Höhe einer freiwilligen Abschlagszahlung bleibt außen vor, und für ein Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat gibt es keine Deckung.
| Fall | Gedeckt? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit | ja | Baustein Arbeitsrecht, Wartezeit abgelaufen, sechs Monate beschäftigt |
| Anfechtung wegen eines verpönten Motivs | ja | Wartezeit abgelaufen, Frist eingehalten |
| Klage gegen eine Entlassung | ja | Kündigung oder Entlassung kam nach der Wartezeit |
| Offene Ansprüche wie Überstunden oder Urlaubsersatzleistung | ja | Streit begann nach der Wartezeit |
| Höhere Instanz nach einem Urteil | ja | Versicherungssumme reicht aus |
| Einvernehmliche Auflösung ohne Kündigung | je nach Tarif | meist nur Beratung, keine Vertretung |
| Streit nur um eine freiwillige Abschlagszahlung | nein | ohne Kündigung fehlt der Anlassfall |
| Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat | nein | Vorsatz ist im Straf-Rechtsschutz ausgeschlossen |
| Anlassfall in der Wartezeit | nein | der erste Verstoß lag zu früh |
Eine Kündigungsanfechtung gehört zu den betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Für diese sieht das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz einen Kostenersatzanspruch erst im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof vor. Vor dem Erstgericht zahlt also jede Seite ihren eigenen Anwalt selbst, auch wer gewinnt.
Genau das macht den Baustein Arbeitsrecht wertvoll. Ohne ihn tragen Sie Ihre Anwaltskosten, obwohl das Gericht Ihnen Recht gibt. Dazu kommt die Pauschalgebühr des Gerichts, die sich nach dem Streitwert richtet und beim Einbringen der Klage zu zahlen ist. Wir nennen hier keine Zahl dafür, weil sie mit dem Streitwert stark schwankt.
Arbeitnehmer sind in Österreich fast alle Mitglied der Arbeiterkammer. Die AK berät im Arbeits- und Sozialrecht kostenlos und vertritt Mitglieder in geeigneten Fällen auch vor Gericht. Auch die Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern Rechtsschutz. Wer diesen Weg geht, braucht für eine Kündigungsanfechtung meist keine eigene Polizze.
Der Baustein lohnt sich vor allem, wenn Sie eine Kanzlei Ihrer Wahl wollen, wenn der Fall komplizierter ist als ein Standardverfahren oder wenn Sie ohnehin Privat- und Kfz-Rechtsschutz brauchen. Für Selbstständige und freie Dienstnehmer greift der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer nicht, dort braucht es einen eigenen Firmenrechtsschutz.
Fragen und Antworten
Ja, wenn der Baustein Arbeitsrecht eingeschlossen ist und der Anlassfall nach der Wartezeit lag. Gedeckt sind Beratung, Vertretung, Verfahren und in der Regel die höhere Instanz, abzüglich Selbstbehalt.
In der Regel zwei Wochen. Besteht ein Betriebsrat und hat er widersprochen, verschiebt sich die Frist, weil zuerst er anfechten kann. Lassen Sie die Frist am Tag der Kündigung prüfen.
Für eine Kündigungsanfechtung meist nicht. Die AK berät kostenlos und vertritt Mitglieder in geeigneten Fällen vor Gericht. Für Miete, Verkehr und Verträge hilft sie nicht.
Im Anfechtungsverfahren vor dem Erstgericht nicht. Einen Kostenersatzanspruch sieht das Gesetz dort erst im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof vor.
Je nach Tarif nur als Beratung. Ohne Kündigung fehlt vielen Bedingungen der Anlassfall für eine volle Vertretung. Lassen Sie den Entwurf trotzdem ansehen.
Nein. Der Baustein für Arbeitnehmer deckt Streit aus dem Dienstverhältnis. Selbstständige und freie Dienstnehmer brauchen einen eigenen Rechtsschutz für den Betrieb.
Üblich sind etwa 15 bis 40 Euro im Monat. Im Vergleich der Arbeiterkammer lagen Familienprodukte mit Kfz und Privat bei etwa 233 bis 484 Euro im Jahr.
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