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Bekomme ich in Österreich Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Unfall?

Kurz gesagt

Bekomme ich in Österreich Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Unfall? Nein, einen Pauschalbetrag je Tag ohne Auto wie in Deutschland gibt es nicht. Der OGH ersetzt den bloßen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit nicht, nur echte Kosten wie einen tatsächlich gemieteten Ersatzwagen. Auch den bekommen Sie oft nicht, weil fast alle Autofahrer im Spalttarif auf Leihwagenkosten verzichtet haben.

Bekomme ich in Österreich Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Unfall?

Was es kostet

Was die Zeit ohne Auto in Österreich finanziell bedeutet, nach Rechtsprechung, Ratgebern und Bedingungen.

BeispielRichtwert
Pauschale Nutzungsentschädigung je Tag0 Euro, nur belegte Kosten zählen
Prämienvorteil der Haftpflicht mit Leihwagenverzichtrund 20 Prozent
Mietwagen bei Unfall mit ausländischem Fahrzeug100 Prozent der angemessenen, belegten Kosten
Nutzungsausfall aus der eigenen Kasko0 Euro nach dem verlinkten Bedingungswerk

Stand November 2026, nach dem Rechtssatz RS0038748 des OGH,

einem Fachartikel zum Spalttarif und einem veröffentlichten Bedingungswerk.

Ob Ihr Vertrag den Verzicht enthält, steht in Ihrer Polizze.

Die Tage im Rechenbeispiel sind angenommen, ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Pendlerin in Graz, acht Tage ohne Auto

Ein anderer Autofahrer fährt ihr an der Kreuzung in die Seite und ist allein schuld. Die Reparatur dauert acht Tage. Ihre Haftpflicht hat sie im Spalttarif abgeschlossen.

Reparaturkostenzahlt die Haftpflicht des Gegners
Pauschale für acht Tage ohne Auto0 Euro
Mietwagen für acht Tage, Gegner mit österreichischem Kennzeichen0 Euro wegen des Verzichts
Derselbe Mietwagen, Gegner mit deutschem Kennzeichendie belegten, angemessenen Mietkosten

Für die Zeit ohne Auto selbst bekommt sie in Österreich nichts. Mietwagenkosten gibt es nur, wenn sie tatsächlich anfallen und der Spalttarif nicht greift.

Warum es in Österreich keinen Tagessatz gibt

In Deutschland gibt es nach einem fremdverschuldeten Unfall für jeden Tag ohne Auto einen festen Betrag nach einer Tabelle. In Österreich nicht. Der Oberste Gerichtshof hat schon 1969 entschieden, dass der bloße Verlust der Möglichkeit, das Auto während der Reparatur zu benutzen, nicht zu entschädigen ist (2 Ob 358/67, Rechtssatz RS0038748).

Die Rechtsprechung ist dabei geblieben. Ersetzt wird nur ein echter Vermögensschaden, also Geld, das Sie wirklich ausgegeben haben. Eine Entschädigung für nur angenommene Mietwagenkosten, ohne dass Sie einen Wagen gemietet haben, hat der OGH ausdrücklich abgelehnt.

SituationErsatz für die Zeit ohne Auto
Sie warten auf die Reparatur ohne Mietwagenkeine Pauschale
Sie mieten einen Wagen, Gegner mit österreichischer Haftpflicht, Sie im Spalttarifmeist nichts, wegen Ihres Verzichts
Sie mieten einen Wagen, Gegner mit ausländischem Kennzeichendie angemessenen Mietkosten
Ein Radfahrer oder Fußgänger hat den Unfall verursachtMietkosten gegen dessen Haftpflicht, wenn er eine hat
Sie haben den Unfall selbst verursachtnichts, auch nicht aus der Kasko

Der Spalttarif: der Verzicht, den Sie meist selbst unterschrieben haben

Fast alle Autofahrer in Österreich haben ihre Kfz-Haftpflicht in der sogenannten Leihwagenverzichtsvariante abgeschlossen, oft ohne es zu wissen. Die Prämie ist dafür rund 20 Prozent niedriger. Im Gegenzug verzichten Sie als Geschädigter auf Leihwagenkosten und Verdienstentgang, und zwar gegenüber der gegnerischen Versicherung, dem Lenker und dem Halter.

Der Verzicht beruht auf einem Abkommen der österreichischen Versicherer und gilt nur gegenüber Fahrzeugen, die in Österreich pflichtversichert sind. Hat ein Auto mit ausländischem Kennzeichen, ein Fußgänger, eine Straßenbahn, ein Baufahrzeug oder ein Radfahrer den Unfall verursacht, können Sie Mietwagenkosten verlangen. Der OGH hat den Spalttarif nicht als sittenwidrig angesehen.

Was Sie stattdessen tun können

Sehen Sie in Ihrer Polizze nach, welche Variante Sie haben. Wer täglich auf das Auto angewiesen ist, kann beim nächsten Wechsel die Variante ohne Verzicht wählen und den Aufschlag gegen die Kosten einiger Mietwagentage rechnen.

Ist der Unfallgegner ein ausländisches Fahrzeug, mieten Sie einen Wagen der gleichen Klasse zu einem üblichen Tarif und heben jede Rechnung auf. Ohne Rechnung gibt es nichts, denn fiktive Mietkosten ersetzt der OGH nicht.

Was die eigene Kasko leistet

Die Kasko zahlt den Schaden am eigenen Auto. Nach einem veröffentlichten österreichischen Bedingungswerk (AKB 2023) ersetzt sie ausdrücklich keinen Nutzungsausfall und keine Kosten eines Ersatzwagens.

Auch weiterlaufende Kosten des Autos bekommen Sie nicht ersetzt. Der OGH hat 2025 Leasingraten, die während der Zeit ohne Auto anfielen, nicht als Schaden anerkannt (4 Ob 50/25v).

Wann Sie sich keine Gedanken machen müssen

Haben Sie einen Zweitwagen, fahren Sie ohnehin mit Bahn und Rad oder stellt Ihnen die Werkstatt kostenlos ein Ersatzauto, entsteht kein Schaden, der zu ersetzen wäre. Dann lohnt es nicht, über den Spalttarif nachzudenken.

Wer nach deutschen Ratgebern einen Tagessatz verlangt, verliert in Österreich nur Zeit. Konzentrieren Sie sich auf die Reparaturkosten und belegte Ausgaben.

Schritt für Schritt

  1. In der eigenen Polizze nachsehen, ob die Haftpflicht mit Leihwagenverzicht abgeschlossen ist.
  2. Prüfen, wer den Unfall verursacht hat: österreichisches Auto, ausländisches Auto, Radfahrer, Fußgänger oder Straßenbahn.
  3. Einen Mietwagen nur nehmen, wenn klar ist, dass jemand ihn zahlt.
  4. Alle Rechnungen für einen Mietwagen sammeln.
  5. Den Reparaturauftrag zügig erteilen, damit die Zeit ohne Auto kurz bleibt.

Checkliste

  • Variante der eigenen Haftpflicht bekannt
  • Kennzeichen und Versicherung des Gegners notiert
  • Mietwagen nur nach Klärung der Kostenübernahme
  • Rechnungen für den Mietwagen aufbewahrt
  • Beim nächsten Wechsel die Variante ohne Verzicht durchgerechnet

Häufige Fehler

  • Nach deutschem Vorbild einen Tagessatz verlangen
  • Einen teuren Mietwagen nehmen, obwohl man selbst auf Leihwagenkosten verzichtet hat
  • Fiktive Mietkosten ohne Rechnung fordern
  • Von der eigenen Kasko Ersatz für die Zeit ohne Auto erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich eine Nutzungsausfalltabelle?

Nein.

Der OGH ersetzt den bloßen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit nicht,

nur tatsächlich entstandene Kosten.

Was ist der Spalttarif?

Eine Variante der Kfz-Haftpflicht, die rund 20 Prozent günstiger ist.

Dafür verzichten Sie als Geschädigter auf Leihwagenkosten und Verdienstentgang gegenüber anderen

in Österreich versicherten Fahrzeugen.

Bekomme ich einen Mietwagen, wenn mich ein Auto aus Deutschland angefahren hat?

Ja, der Verzicht gilt nur gegenüber in Österreich pflichtversicherten Fahrzeugen.

Ersetzt werden angemessene, belegte Kosten.

Und wenn ein Radfahrer schuld war?

Dann greift der Verzicht nicht.

Die Kosten verlangen Sie vom Radfahrer oder seiner Haftpflichtversicherung.

Zahlt meine Kasko die Zeit ohne Auto?

Nach dem verlinkten Bedingungswerk nicht.

Nutzungsausfall und Ersatzwagen sind dort ausdrücklich ausgenommen.

Werden Leasingraten ersetzt, solange das Auto in der Werkstatt steht?

Nein.

Der OGH hat 2025 entschieden, dass diese Raten kein ersatzfähiger Schaden sind.

Quellen

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