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Wer zahlt die Entfernung eines Hornissennests in Österreich?

Kurz gesagt

Wer zahlt? Im eigenen Haus zahlen Sie die Entfernung eines Hornissennests selbst, in der Mietwohnung der Vermieter, weil er die Wohnung in brauchbarem Stand erhalten muss. Fachfirmen verlangen ab etwa 180 Euro. Die Versicherung zahlt nur mit Assistance-Baustein, je nach Versicherer bis 300 oder 400 Euro je Fall. Den Schutz der Hornisse regelt in Österreich jedes Bundesland selbst.

Wer zahlt die Entfernung eines Hornissennests in Österreich?

Was es kostet

Was die Entfernung eines Hornissennests in Österreich kostet und was Assistance-Bausteine dazu beitragen, nach veröffentlichten Angaben, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Hornissennotdienst einer Fachfirmaab etwa 180 Euro
Assistance-Baustein eines Versicherers, Fachmann vor Ortbis 400 Euro je Fall
Soforthilfe-Baustein eines anderen Versicherers, Nest am Eigenheimbis 300 Euro je Schadensfall
Eigenheimversicherung ohne Assistance0 Euro Leistung
Nest bis zum Herbst dulden0 Euro

Ohne Zuschläge für Abend, Wochenende oder schwer erreichbare Nester.

Ob die Feuerwehr verrechnet, regelt jedes Land selbst.

Die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Baustein kann andere Grenzen haben; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Graz, Nest im Rollladenkasten

Im Juli entdeckt eine Familie ein Hornissennest im Rollladenkasten am Kinderzimmer. Der Assistance-Baustein läuft seit zwei Jahren, das Nest ist neu. In der Steiermark gilt der Schutz der Hornisse nicht in Gebäuden.

Fachfirma, Entfernung oder Umsiedlungetwa 250 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Leistung des Assistance-Bausteinsbis 400 Euro je Fall
Anruf bei der Assistance-Zentralevor dem Auftrag

Mit Baustein und Anruf vorab zahlt die Familie nichts. Ohne Baustein trägt sie die rund 250 Euro selbst, die Eigenheimversicherung allein zahlt nicht.

Wer in welchem Fall zahlt

Entscheidend ist, wem das Gebäude gehört. Im eigenen Haus tragen Sie die Kosten selbst oder über einen Assistance-Baustein. In der Mietwohnung muss der Vermieter nach § 1096 ABGB das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stand erhalten. Ein Nest im Rollladenkasten neben dem Kinderzimmer ist deshalb seine Sache.

Melden Sie das Nest der Hausverwaltung schriftlich mit Foto und warten Sie mit dem Auftrag, bis geklärt ist, wer ihn erteilt. Auch in der Eigentumswohnung ist bei einem Nest an Fassade oder Dach die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner, denn diese Teile betreffen alle Eigentümer.

SituationWer zahlt
Nest am eigenen EinfamilienhausSie selbst oder Ihr Assistance-Baustein
Nest an der Mietwohnungder Vermieter
Nest an Fassade oder Dach einer Wohnanlagezuerst mit der Hausverwaltung klären
Eigenheimversicherung ohne Assistanceniemand, die Grunddeckung zahlt nicht
Nest war schon vor Vertragsbeginn daSie selbst, die Assistance zahlt dann nicht
Nest weit weg von Türen und Fensternoft niemand, Abwarten genügt

Warum die Eigenheimversicherung allein nicht zahlt

Die Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm und Leitungswasser, je nach Polizze auch durch Naturkatastrophen. Ein Hornissennest richtet meist keinen solchen Schaden an. Aus der Grunddeckung gibt es deshalb kein Geld.

Zahlen kann ein Assistance- oder Soforthilfe-Baustein. Ein Versicherer organisiert über seine Zentrale einen Fachmann bei Wespen- und Hornissennestern, auch an Außenwand oder Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses, und übernimmt bis 400 Euro je Fall. Ereignisse vor Vertragsbeginn sind ausgeschlossen. Ein anderer zahlt die Entfernung am Eigenheim bis 300 Euro je Schadensfall. Rufen Sie die Zentrale an, bevor Sie selbst eine Firma beauftragen.

Wo Hornissen geschützt sind

Naturschutz ist in Österreich Landessache. Nach einer Übersicht des Umweltbundesamts steht die Hornisse in den Artenschutzverordnungen von Kärnten, wo sie teilweise geschützt ist, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg. In Salzburg und der Steiermark gilt der Schutz nicht in Gebäuden und Hausgärten. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, im Burgenland und in Tirol ist sie nicht gelistet.

Auch dort dürfen Wildtiere nicht mutwillig oder ohne Grund getötet werden. Lassen Sie das Nest von Fachleuten entfernen oder umsiedeln und fragen Sie im Zweifel bei der Naturschutzbehörde Ihres Landes nach. Der Naturschutzbund nennt je Bundesland Anlaufstellen, oft Imker oder Fachberater.

Feuerwehr und Asiatische Hornisse

Die Feuerwehr entfernt Nester nur bei direkter Gefahr. Ob und wie viel sie verrechnet, regelt das Landesrecht. Oberösterreich etwa legt dafür in einer Feuerwehr-Tarifordnung Richtsätze fest.

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art von unionsweiter Bedeutung nach der EU-Verordnung 1143/2014. In Österreich wurde sie erstmals am 9. April 2024 in der Stadt Salzburg nachgewiesen. Melden Sie einen Fund der Naturschutzbehörde Ihres Landes, die Bekämpfung übernehmen geschulte Personen. Fangen oder töten Sie die Tiere nicht selbst, die heimische Hornisse sieht ähnlich aus.

Wann Sie gar nichts tun müssen

Hornissen verteidigen nur die nähere Umgebung ihres Nests. Halten Sie Abstand, ist ein Nest im Schuppen oder unter dem Dachvorsprung oft kein Problem. Im Herbst stirbt das Volk, nur junge Königinnen überwintern woanders.

Ein Nest bis zum Herbst zu dulden, kostet nichts. Das lohnt sich, wenn niemand im Haushalt allergisch ist und das Nest nicht direkt an Tür oder Fenster hängt.

Schritt für Schritt

  1. Abstand halten, Fenster in der Nähe des Nests geschlossen lassen.
  2. Klären, ob es Hornissen, Wespen oder Asiatische Hornissen sind, am besten mit Foto.
  3. Als Mieter die Hausverwaltung schriftlich informieren.
  4. In der Polizze nach Assistance, Soforthilfe oder Schädlingsbekämpfung suchen.
  5. Die Zentrale des Versicherers anrufen, bevor Sie eine Firma beauftragen.
  6. Bei Unsicherheit über den Schutz die Naturschutzbehörde des Landes fragen.

Checkliste

  • Foto vom Nest und von den Tieren
  • Bundesland und Schutzstatus geklärt
  • Assistance-Baustein und Grenze je Fall bekannt
  • Nest erst nach Vertragsbeginn entstanden
  • Rechnung der Fachfirma aufbewahrt
  • Als Mieter: Meldung an die Hausverwaltung schriftlich

Häufige Fehler

  • Das Nest selbst mit Spray oder Feuer zerstören
  • Eine Firma beauftragen, ohne vorher die Assistance-Zentrale anzurufen
  • Den Baustein erst abschließen, wenn das Nest schon da ist
  • Als Mieter ohne Absprache beauftragen und auf der Rechnung sitzen bleiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer zahlt das Hornissennest an der Mietwohnung?

Der Vermieter, wenn es den Gebrauch der Wohnung stört.

Er muss die Wohnung auf eigene Kosten in brauchbarem Stand erhalten.

Zahlt die Eigenheimversicherung die Entfernung eines Hornissennests?

Nur mit Assistance- oder Soforthilfe-Baustein.

Die Grunddeckung zahlt nicht.

Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Davon ist abzuraten.

In Kärnten, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg ist die Hornisse gelistet,

und auch sonst dürfen Wildtiere nicht ohne Grund getötet werden.

Holen Sie Fachleute.

Kommt die Feuerwehr bei einem Hornissennest?

Nur bei direkter Gefahr.

Sonst ist eine Fachfirma zuständig.

Was gilt bei der Asiatischen Hornisse?

Sie ist eine invasive Art.

Melden Sie einen Fund der Naturschutzbehörde Ihres Landes und lassen Sie das Nest von geschulten

Personen entfernen.

Kommen die Hornissen nächstes Jahr wieder?

Das Volk stirbt im Herbst, nur junge Königinnen überwintern woanders.

Ob sich wieder eines in der Nähe ansiedelt, lässt sich nicht vorhersagen.

Quellen

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