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Was deckt die Wohnmobilversicherung aus Österreich beim Camping im Ausland?

Kurz gesagt

Beim Camping im Ausland deckt die Wohnmobilversicherung aus Österreich Haftpflicht und Kasko in Europa im geographischen Sinn, nicht aber in Marokko oder Tunesien. Was versichert ist: das Fahrzeug mit fix befestigten Teilen. Gepäck, Fahrräder und Elektronik fehlen meist, und die Haushaltsversicherung zahlt einen Einbruch ins Wohnmobil in der Regel nicht.

Was deckt die Wohnmobilversicherung aus Österreich beim Camping im Ausland?

Was es kostet

Belegte Tarifbausteine aus Österreich und Richtwerte für ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen.

BeispielRichtwert
Persönliche Gegenstände bei Einbruch in das versperrte Fahrzeug, in einem Kaskotarifbis 1.000 Euro, ohne Elektronik, Sportgeräte und Fahrräder
Selbstbeteiligung in der Kasko eines österreichischen Tarifswahlweise 390, 590 oder 890 Euro
Haftpflicht und Vollkasko samt Steueretwa 900 bis 2.000 Euro im Jahr
Inhalts- oder Reisegepäckversicherung für die Ausrüstungetwa 80 bis 250 Euro im Jahr

Stand November 2026.

Selbstbeteiligung und Grenze für persönliche Gegenstände stammen aus einer veröffentlichten

Deckungsübersicht.

Die Prämienspannen sind Richtwert aus der Angebotspraxis,

weil öffentlich keine belastbaren österreichischen Durchschnittswerte genannt werden.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Drei Wochen Marokko mit der Fähre ab Algeciras

Ein Paar fährt mit einem Wohnmobil im Wert von 70.000 Euro über Spanien nach Marokko. Der Vertrag hat den üblichen Geltungsbereich ohne Erweiterung.

Kasko in Frankreich und Spaniengedeckt
Kasko auf der Fähre nach Tangerendet mit der Beladung in Algeciras
Kasko in Marokkokein Schutz ohne Erweiterung
Haftpflicht in Marokkonur mit großer Grüner Karte oder Grenzversicherung
Laptop und E-Bikes für 5.000 Euroweder Kasko noch Haushaltsversicherung zahlen bei Einbruch

Ohne Erweiterung tragen Sie ab dem Verladen das volle Risiko für ein Fahrzeug von 70.000 Euro und die Ausrüstung dazu. Klären Sie außereuropäische Deckung, große Grüne Karte und Inhaltsschutz vor der Abfahrt.

Wo Haftpflicht und Kasko gelten

Nach den in Österreich üblichen Haftpflichtbedingungen gilt der Schutz in Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber in allen Staaten, die das Abkommen der nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben. Im Ausland gilt die dort für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen vorgeschriebene Deckung, mindestens aber der vereinbarte Umfang.

Die Kaskobedingungen haben denselben Geltungsbereich. Marokko, Tunesien und der asiatische Teil der Türkei liegen außerhalb. Dort haben Sie mit der großen Grünen Karte Haftpflichtschutz, aber keine Kasko, außer Ihr Versicherer erweitert den Vertrag ausdrücklich.

BausteinWas gedeckt istWas fehlt
Kfz-HaftpflichtSchäden, die Sie anderen zufügenSchäden am eigenen Wohnmobil
TeilkaskoNaturgewalten, Brand, Diebstahl des versperrten Fahrzeugs, Wild, Glasbruchselbst verschuldete Unfälle
Vollkaskodazu Unfall und mut- oder böswillige Beschädigung durch FremdeGepäck, Kleidung, Elektronik
HaushaltsversicherungBeraubung auch außerhalb von GebäudenEinbruch ins Wohnmobil, weil es kein Gebäude ist
Inhalts- oder Reisegepäckversicherungloses Inventar und Gepäck nach den Grenzen des Tarifsoft Bargeld, Schmuck und Sachen im Vorzelt

Grüne Karte und große Grüne Karte

In der EU reicht das Kennzeichen. Die meisten Versicherer schicken die Internationale Versicherungskarte trotzdem mit der Polizze, nehmen Sie sie mit und prüfen Sie das Ablaufdatum. Pflicht ist sie unter anderem in Albanien, Nordmazedonien, Moldau und der Ukraine.

Für Aserbaidschan, Iran, Marokko, Tunesien und die Türkei braucht es eine eigene große Karte, die der Versicherer mit dem Länderkürzel ausstellt. Sie kostet extra. Fehlt sie oder stimmt das Kürzel nicht, müssen Sie an der Grenze eine Grenzversicherung kaufen. Im Kosovo gilt die Karte nicht, dort ist die Grenzversicherung immer nötig.

Gepäck, Fahrräder und Elektronik

Die Kasko versichert das Fahrzeug und Teile samt Sonderausstattung und Zubehör, die fix an ihm befestigt sind, also auch Küche, Bad oder Markise. Lose Sachen wie Laptop, Kamera, Kleidung oder Fahrräder am Träger gehören nicht dazu. Einzelne Tarife zahlen persönliche Gegenstände bei Einbruch in das versperrte Fahrzeug bis 1.000 Euro, schließen aber gerade Elektronik, Sportgeräte und Fahrräder aus.

Die Haushaltsversicherung hilft kaum. Nach den Musterbedingungen gilt die Außenversicherung für Sachen, die vorübergehend in Gebäude gebracht werden, Einbruchdiebstahl sogar nur in ständig bewohnten Gebäuden. Nur die Beraubung, also Raub unter Gewalt, ist auch außerhalb von Gebäuden versichert. Für teure Ausrüstung brauchen Sie deshalb eine eigene Inhalts- oder Reisegepäckversicherung.

Die Fähre nach Marokko oder Tunesien

Wird das Wohnmobil per Schiff transportiert, läuft der Schutz weiter, wenn beide Häfen im Geltungsbereich liegen, etwa von Italien nach Griechenland. Liegt das Ziel außerhalb, endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der Beladung.

Auf der Fähre von Spanien nach Marokko oder von Italien nach Tunesien sind Sie in der Kasko also schon an Bord ohne Schutz. Fragen Sie vor der Buchung, ob Ihr Versicherer eine außereuropäische Deckung oder eine befristete Reisekasko anbietet.

Wann Sie nichts dazukaufen müssen

Bleiben Sie in der EU, haben eine Kasko für Ihr Fahrzeug und reisen ohne teure Elektronik oder E-Bikes, reicht der bestehende Vertrag meist aus. Für Kleidung und Campingsessel lohnt keine eigene Versicherung.

Sinnvoll wird ein Zusatz, wenn Laptop, Kameras, Drohne oder E-Bikes mitreisen, oder wenn Sie über die Grenzen Europas hinaus fahren und den Schaden am Fahrzeug nicht selbst tragen könnten.

Schritt für Schritt

  1. Reiseländer mit dem Geltungsbereich in Ihrer Polizze abgleichen.
  2. Grüne Karte prüfen und für Marokko, Tunesien oder die Türkei die große Karte mit Länderkürzel anfordern.
  3. Fährverbindungen ansehen: liegt ein Hafen außerhalb Europas, endet die Kasko schon an Bord.
  4. Für Reisen außerhalb Europas eine Erweiterung oder Reisekasko beim Versicherer erfragen.
  5. Wert von Elektronik, Fahrrädern und Ausrüstung zusammenrechnen.
  6. Bei hohem Wert eine Inhalts- oder Reisegepäckversicherung abschließen.

Checkliste

  • Kasko gilt in allen Reiseländern
  • Grüne Karte mit gültigem Datum an Bord
  • Große Grüne Karte mit dem richtigen Länderkürzel, wenn nötig
  • Fährüberfahrten geklärt
  • Ausrüstung über eine eigene Versicherung gedeckt

Häufige Fehler

  • Mit der Kasko nach Marokko fahren und glauben, sie gelte dort
  • Die große Grüne Karte vergessen und an der Grenze teuer nachkaufen
  • Sich bei einem Einbruch ins Wohnmobil auf die Haushaltsversicherung verlassen
  • E-Bikes auf dem Heckträger für mitversichert halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt meine Wohnmobilversicherung in der Türkei?

Für die Türkei brauchen Sie die große Grüne Karte.

Die Kasko gilt im europäischen Teil, für den asiatischen Teil nur mit einer Erweiterung.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Diebstahl aus dem Wohnmobil?

In der Regel nicht.

Nach den Musterbedingungen ist Einbruchdiebstahl in der Außenversicherung nur in ständig bewohnten

Gebäuden versichert.

Brauche ich für Kroatien eine Grüne Karte?

Nein, in der EU reicht das Kennzeichen.

Nehmen Sie sie trotzdem mit, wenn Sie in ein Land außerhalb der EU weiterfahren.

Sind Markise und Solaranlage versichert?

Ja, wenn sie fix am Fahrzeug befestigt sind.

Sie gehören dann als Zubehör zur Kasko.

Was passiert im Kosovo?

Dort gilt die Grüne Karte nicht.

Sie müssen an der Grenze eine Grenzversicherung kaufen.

Ist mein Wohnmobil auf der Fähre versichert?

Ja, wenn beide Häfen im Geltungsbereich liegen.

Fahren Sie nach Marokko oder Tunesien, endet die Kasko mit der Beladung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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