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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Ist mein Auto während der Fährüberfahrt versichert?

Kurz gesagt

Mit Kasko meist ja. Nach den Musterbedingungen läuft der Schutz während der Fährüberfahrt weiter, wenn Lade- und Zielhafen in Europa liegen, etwa nach Griechenland oder Sardinien. Liegt der Zielhafen außerhalb, etwa in Marokko oder Tunesien, endet er mit dem Verladen. Ohne Kasko ist mein Auto selbst nicht versichert, die Reederei haftet höchstens bis 12.700 Sonderziehungsrechte.

Ist mein Auto während der Fährüberfahrt versichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Haftungsgrenze der Reederei12.700 Sonderziehungsrechte je Fahrzeug
Vereinbarer Selbstbehalt bei der Reedereibis 330 Sonderziehungsrechte
Vollkasko Kleinwagen mit 65 PS, Wien, Bonus-Malus-Stufe 0ab etwa 82 Euro im Monat
Dasselbe Auto in Stufe 9ab etwa 135 Euro im Monat

Kaskoprämien sind Startpreise aus einem Vergleichsrechner für eine 30-jährige Person in Wien mit

Selbstbehalt bis 500 Euro, Stand Oktober 2026.

Die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Mit dem Kombi von Ancona nach Patras

Bei Seegang löst sich auf dem Autodeck ein Wohnwagen und drückt Ihre Heckklappe ein. Sie haben Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt.

Reparaturetwa 4.000 Euro
Vollkasko zahltetwa 3.500 Euro nach Selbstbehalt
Ohne KaskoAnspruch gegen Reederei oder Wohnwagenhalter selbst durchsetzen

Mit Kasko zahlt Ihr Versicherer, ohne Kasko müssen Sie selbst Ansprüche in Griechenland oder Italien verfolgen. Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was die Kasko auf der Fähre deckt

Die österreichischen Musterbedingungen für die Kasko sagen: Wird das Fahrzeug zu Wasser transportiert, wird der Schutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte im Geltungsbereich liegen. Das ist Europa im geographischen Sinn. Für Fähren von Italien nach Griechenland, Sardinien oder Korsika läuft Ihre Kasko also weiter.

Die Teilkasko zahlt dann etwa bei Brand oder Sturm über 60 km/h. Die Vollkasko zahlt zusätzlich, wenn Ihr Auto bei Seegang gegen ein anderes rutscht, denn das ist ein Unfall im Sinn der Bedingungen. Prüfen Sie Ihre eigene Polizze, Versicherer dürfen von den Musterbedingungen abweichen.

StreckeKasko nach Musterbedingungen
Ancona oder Venedig nach Griechenlandläuft weiter
Livorno oder Genua nach Sardinien oder Korsikaläuft weiter
Genua nach Tunisendet mit dem Beladen
Spanien nach Marokkoendet mit dem Beladen
Ohne Kaskokein Schutz für das eigene Auto

Fähren nach Nordafrika

Marokko und Tunesien liegen nicht in Europa. Nach den Musterbedingungen endet der Kaskoschutz, sobald das Auto im europäischen Hafen fertig verladen ist. Wer mit dem eigenen Auto nach Marokko oder Tunesien fährt, braucht eine ausdrückliche Erweiterung im Vertrag.

Für die Haftpflicht brauchen Sie dort zusätzlich die große Internationale Versicherungskarte mit dem Länderkürzel, gegen Aufpreis für die Reisezeit.

Was die Reederei zahlt

Für Schäden am Fahrzeug an Bord gilt das Athener Übereinkommen. Die Haftung der Reederei ist auf 12.700 Sonderziehungsrechte je Fahrzeug und Überfahrt begrenzt, dazu kann ein Selbstbehalt bis 330 Sonderziehungsrechte vereinbart sein.

Ein Sonderziehungsrecht ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Für ein teures Auto reicht die Grenze oft nicht, und Sie müssen Ihren Anspruch selbst gegen die Reederei verfolgen. Mit Kasko zahlt zuerst Ihr Versicherer.

Haftpflicht beim Auf- und Abfahren

Beschädigen Sie beim Einweisen auf dem Autodeck ein anderes Auto, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht wie an Land. Danach steigen Sie im Bonus-Malus-System drei Stufen hinauf.

Melden Sie jeden Schaden noch an Bord der Besatzung und lassen Sie ihn schriftlich bestätigen, bevor Sie vom Schiff fahren.

Schritt für Schritt

  1. Lade- und Zielhafen mit dem Geltungsbereich Ihrer Kasko abgleichen.
  2. Bei Marokko oder Tunesien vorher eine Erweiterung beim Versicherer verlangen.
  3. Auto vor dem Verladen rundum fotografieren.
  4. Schäden noch an Bord der Besatzung melden und bestätigen lassen.
  5. Den Schaden binnen einer Woche Ihrem Versicherer melden.

Checkliste

  • Kasko gilt für beide Häfen
  • Erweiterung für Nordafrika schriftlich
  • Große Versicherungskarte für Marokko oder Tunesien
  • Fotos vom Auto vor dem Verladen
  • Schaden an Bord schriftlich bestätigt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Kasko gelte automatisch auch auf der Fähre nach Marokko
  • Schäden erst zu Hause bemerken und nicht an Bord melden
  • Auf die Haftung der Reederei vertrauen
  • Ohne Kasko ein teures Auto übersetzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt meine Teilkasko auf der Fähre?

Ja, wenn beide Häfen in Europa liegen.

Sie zahlt etwa bei Brand oder Sturm, nicht bei einem Rempler auf dem Deck.

Wer zahlt, wenn ein anderes Auto meines beschädigt?

Die Haftpflicht des anderen, wenn sein Lenker schuld ist.

Sonst Ihre Vollkasko oder die Reederei bis zur Haftungsgrenze.

Bin ich auf der Fähre nach Marokko versichert?

In der Kasko nach Musterbedingungen nicht, sie endet mit dem Beladen.

Sie brauchen eine Erweiterung.

Wie viel zahlt die Reederei?

Höchstens 12.700 Sonderziehungsrechte je Fahrzeug und Überfahrt,

abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

Ist mein Auto auf der Fähre auch ohne Kasko versichert?

Nur die Haftpflicht für Schäden an anderen.

Für Ihr eigenes Auto bleibt dann nur die Reederei bis zur Haftungsgrenze.

Quellen

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