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Welche Krankenversicherung brauchen Besucher in Österreich für ein Schengen-Visum?

Kurz gesagt

Welche Krankenversicherung brauchen Besucher in Österreich für ein Schengen-Visum? Eine Reisekrankenversicherung, die im ganzen Schengen-Raum und für den ganzen Aufenthalt gilt und mindestens 30.000 Euro deckt, mit Notbehandlung, Spital und Rückholung. So verlangt es Artikel 15 des Visakodex. Visum-Tarife kosten für einen Monat etwa 62,50 bis 150 Euro, je nach Versicherungssumme.

Welche Krankenversicherung brauchen Besucher in Österreich für ein Schengen-Visum?

Was es kostet

Veröffentlichte Preise eines Visum-Tarifs für Besucher im Schengen-Raum, geprüft im November 2026.

BeispielRichtwert
Einfacher Tarif mit 30.000 Euro Deckung, 1 bis 2 Tage4,90 Euro pro Tag
Einfacher Tarif mit 30.000 Euro Deckung, 25 bis 31 Tagerund 62,50 Euro
Einfacher Tarif mit 30.000 Euro Deckung, 106 bis 180 Tagerund 189,90 Euro
Tarif mit 100.000 Euro Deckung, 25 bis 31 Tagerund 99,50 Euro
Tarif mit 2 Millionen Euro Deckung, 25 bis 31 Tagerund 149,95 Euro
Jahrestarif für mehrere Besuche, bis 100.000 Euro Deckungrund 349,95 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand November 2026, aus öffentlich genannten Tarifpreisen.

Österreichische Visum-Tarife werden meist nur auf Anfrage berechnet.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Den passenden Tarif für Ihren Gast holen wir ein.

Rechenbeispiel

Vater besucht seinen Sohn in Graz für 30 Tage, der Sohn hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben

So unterscheiden sich die Stufen für denselben Besuch.

Einfacher Tarif, 30.000 Euro Deckungrund 62,50 Euro
Tarif mit 100.000 Euro Deckungrund 99,50 Euro
Tarif mit 2 Millionen Euro Deckungrund 149,95 Euro
Mehrpreis von der Mindestdeckung zur hohen Deckungrund 87,45 Euro

Für rund 87 Euro mehr steigt die Deckung von 30.000 Euro auf 2 Millionen Euro. Weil der Sohn über die Verpflichtungserklärung für Kosten öffentlicher Stellen haftet, ist der höhere Schutz meist das bessere Geschäft. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Was der Visakodex genau verlangt

Wer ein Schengen-Visum für einen kurzen Aufenthalt beantragt, muss eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung nachweisen. Sie muss die Kosten für eine Rückholung aus gesundheitlichen Gründen oder im Todesfall, für ärztliche Nothilfe und für eine Notaufnahme im Spital decken.

Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gelten, für die ganze geplante Aufenthaltsdauer, und mindestens 30.000 Euro abdecken. Bei einem Visum für mehrere Einreisen reicht der Nachweis für den ersten Aufenthalt; der Gast unterschreibt dann, dass er für spätere Reisen wieder eine Versicherung braucht.

Grundsätzlich schließt der Gast die Polizze in dem Land ab, in dem er wohnt. Geht das nicht, darf er sie anderswo abschließen, und auch eine andere Person darf sie für ihn abschließen, etwa die Familie in Österreich. Die Botschaft prüft, ob sich Ansprüche gegen den Versicherer in einem Schengen-Staat durchsetzen lassen.

Woran die Botschaft eine Polizze misst

Am einfachsten sind Visum-Tarife, die genau auf diese Anforderungen zugeschnitten sind. Auch österreichische Versicherer bieten eigene Tarife für Gäste mit Visum an, bei einem Anbieter für Aufenthalte von 1 bis 3 Monaten mit Schutz im ganzen Schengen-Raum.

AnforderungWorauf Sie achten
Deckung mindestens 30.000 EuroSumme steht ausdrücklich in der Bestätigung
ganzer Schengen-Raumnicht nur Österreich, wenn der Gast auch nach Italien oder Deutschland fährt
ganze ReisedauerBeginn und Ende decken Einreise und Ausreise, mit einem Tag Puffer
Rückholung eingeschlossenauch die Überführung im Todesfall
Selbstbehaltnur so hoch, dass der Gast ihn im Ernstfall zahlen kann
Versicherer erreichbarSitz oder Partner in einem Schengen-Staat, Notruf rund um die Uhr

Warum 30.000 Euro nur das Minimum sind

Die Summe ist eine Untergrenze. Was darüber liegt, zahlt der Gast selbst, und wer eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, kann am Ende dafür einstehen müssen.

Visum-Tarife gibt es deshalb in Stufen: einfache mit 30.000 Euro, bessere mit 100.000 Euro und hohe mit 2 Millionen Euro. Lesen Sie auch die Ausschlüsse: Ein österreichischer Visum-Tarif zahlt zum Beispiel keine Entbindung, keinen Zahnersatz und keine Behandlung nach Missbrauch von Alkohol, und in Regionen mit Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 entfällt der Schutz für Kriegs- und Krisenfolgen.

Einlader und elektronische Verpflichtungserklärung

Hat der Gast nicht genug eigenes Geld, kann eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich eine elektronische Verpflichtungserklärung bei der Landespolizeidirektion abgeben. Der Einlader verpflichtet sich, für Unterhalt und Unterkunft aufzukommen und öffentlichen Stellen alle Kosten aus Einreise, Aufenthalt und Ausreise binnen 14 Tagen ab Zahlungsaufforderung zu ersetzen, ausdrücklich auch für medizinische Betreuung.

Die Haftung gilt auch, wenn der Aufenthalt länger dauert als die Einladung, und sie lässt sich nicht einseitig zurückziehen. Der Oberste Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass sie auch Kosten nach einer kurzen Aus- und Wiedereinreise erfasst. Den Visumantrag kann der Gast frühestens 48 Stunden nach der Abgabe stellen.

Die Verpflichtungserklärung ersetzt die Reisekrankenversicherung nicht, denn der Visakodex verlangt die Versicherung von jedem Antragsteller. Für den Einlader ist eine hohe Versicherungssumme deshalb der beste Schutz vor einer Spitalsrechnung.

Wann keine Visum-Versicherung nötig ist

Die Nachweispflicht trifft nur, wer ein Visum beantragt. Gäste aus Ländern ohne Visumpflicht müssen für einen kurzen Besuch keine Versicherung vorlegen. Sinnvoll ist sie trotzdem, denn ohne Versicherung zahlt der Gast jede Behandlung in Österreich selbst.

Ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen, und für manche Berufsgruppen wie Seeleute mit beruflichem Schutz gilt die Pflicht als erfüllt. Wer zum Arbeiten oder Studieren länger bleibt, braucht ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel mit eigenen Anforderungen.

Schritt für Schritt

  1. Reisedaten mit einem Tag Puffer vor Einreise und nach Ausreise festlegen.
  2. Tarif wählen, der den ganzen Schengen-Raum und mindestens 30.000 Euro deckt.
  3. Alter und Vorerkrankungen des Gastes ehrlich angeben und Ausschlüsse lesen.
  4. Prüfen, ob die Rückholung auch im Todesfall eingeschlossen ist.
  5. Versicherungsbestätigung mit Summe, Geltungsbereich und Dauer dem Visumantrag beilegen.
  6. Nach der Ankunft den Gast binnen 3 Tagen anmelden.

Checkliste

  • Deckung mindestens 30.000 Euro, besser deutlich mehr
  • Geltung in allen Schengen-Staaten
  • Laufzeit deckt den ganzen Aufenthalt
  • Rückholung bei Krankheit und Tod eingeschlossen
  • Kein Selbstbehalt, den der Gast nicht zahlen könnte
  • Versicherer mit Sitz oder Partner im Schengen-Raum

Häufige Fehler

  • Eine Polizze nur für Österreich abschließen, obwohl der Gast auch ins Nachbarland fährt
  • Die Laufzeit genau auf den Flugtag legen und bei einer Verspätung ohne Schutz dastehen
  • Eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und nur die Mindestdeckung wählen
  • Vorerkrankungen verschweigen und im Krankheitsfall leer ausgehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch muss die Krankenversicherung für ein Schengen-Visum sein?

Mindestens 30.000 Euro, so steht es in Artikel 15 Absatz 3 des Visakodex.

Mehr ist erlaubt und oft sinnvoll.

Darf ich als Einlader die Versicherung für meinen Gast abschließen?

Ja.

Der Visakodex erlaubt, dass eine andere Person die Versicherung abschließt,

wenn sie dieselben Anforderungen erfüllt.

Ersetzt die elektronische Verpflichtungserklärung die Versicherung?

Nein.

Sie belegt die finanziellen Mittel.

Die Reisekrankenversicherung muss zusätzlich vorliegen.

Wofür hafte ich mit der Verpflichtungserklärung?

Für alle Kosten,

die öffentlichen Stellen durch Einreise, Aufenthalt und Ausreise des Gastes entstehen,

auch für medizinische Betreuung und auch über die Dauer der Einladung hinaus.

Kann ich die Verpflichtungserklärung zurückziehen?

Nein.

Eine einseitige Aufhebung ist nach der Information der Polizei nicht möglich.

Was kostet eine Visum-Krankenversicherung für einen Monat?

Je nach Deckung etwa 62,50 bis 150 Euro.

Der einfache Schutz mit 30.000 Euro liegt bei rund 62,50 Euro.

Braucht ein Gast ohne Visumpflicht eine Krankenversicherung?

Vorgeschrieben ist sie nicht.

Ohne Versicherung zahlt er eine Behandlung in Österreich aber selbst,

deshalb lohnt sie sich trotzdem.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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